Betreff
Integriertes Handlungskonzept Kamen SG Innenstadt V
hier: Beschluss zur Aufnahme des Projektes „Denkmalgerechte Sanierung des Fördergerüstes und der Fördermaschinenhalle der Zeche Monopol, Schacht Grillo 1“
Vorlage
129/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt, das integrierte Handlungskonzept Kamen SG Innenstadt V dahingehend anzupassen, dass die Maßnahme „Denkmalgerechte Sanierung der Förderma­schinenhalle der Zeche Monopol, Schacht Grillo 1“ in das Konzept aufgenommen wird.
Die Umsetzung des Projektes durch die Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur wird ausdrücklich begrüßt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur wird als Eigentümerin einen Zuwendungsantrag für die „Denkmalgerechte Sanierung des Fördergerüstes und der Fördermaschinenhalle der Zeche Monopol, Schacht Grillo 1“ zum Städtebauförderprogramm 2019 bei der Bezirksregierung Arnsberg einreichen. Der Erhalt eines bedeutenden Zeugnisses der Bergbaugeschichte der Stadt Kamen wird mit der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme erreicht.

 

In Zusammenhang mit der denkmalgerechten Sanierung sollen auch die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit der Verein Monopol 2000 die durch das ehrenamtliche Engagement geprägte Arbeit weiter optimieren und ausbauen kann. Der Verein wird den Standort weiter als außerschulischen Lernort ausbauen. Zudem sollen im Rahmen der Maßnahme die Bedingungen für kulturelle Veranstaltungen des Vereins erheblich verbessert werden. Der Verein ist ein wesentlicher Multiplikator, um die Bergbaugeschichte der Stadt Kamen zu vermitteln.

 

Detaillierte Informationen sind dem Projektsteckbrief zu entnehmen (Anlage).

 

Als zwingend Voraussetzungen für die Beantragung der Fördermittel durch die Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur sind die Herstellung eines Gebietsbezuges sowie die Aufnahme des Projektes in das Integrierte Handlungskonzept Kamen Innenstadt V.

 

Der Gebietsbezug zum SG Innenstadt V ist mit dem Beschluss über die Erweiterung des Sanierungsgebietes (BV Nr.128/2018) hergestellt.

Durch den o.g. Beschlussvorschlag wird die Maßnahme in das Integrierte Handlungskonzept Kamen Innenstadt V aufgenommen.

 

Die Stadt Kamen wird die Umsetzung der Maßnahme in der Funktion als „Untere Denkmalbehörde“ begleiten. Darüber hinaus steht die Verwaltung der Stiftung als Ansprechpartner für die Maßnahme zur Verfügung.

 

 

Mittelbereitstellung und Finanzierung:

 

Die Beantragung der Zuwendung erfolgt direkt durch die Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur. Diese ist auch Zuwendungsempfänger und allein für die Abwicklung der Fördermaßnahme zuständig und verantwortlich. Der Fördersatz liegt bei 100 %. Eine Anrechnung dieser Maßnahmenkosten auf das Städtebauförderungsbudget für das Handlungskonzept Innenstadt V erfolgt nicht. Der Haushalt der Stadt Kamen wird davon nicht berührt.