hier: Satzungsänderung
Ergebnis des
Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der derzeit gültigen Fassung.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kamen Innenstadt
V“ vom 18.09.2008 zuletzt erweitert durch Beschluss vom 17.12.2009 wird
dahingehend geändert, dass das Sanierungsgebiet entsprechend des Lageplans, der
Bestandteil der Satzung ist, erweitert wird.
2.
Die
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kamen Innenstadt
V“ vom 18.09.2008 erweitert am 17.12.2009 wird entsprechend des beiliegenden
Entwurfs beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Rat der Stadt
Kamen hat in der Sitzung am 18.09.2008 die Satzung über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes „Kamen Innenstadt V“ beschlossen. Bedingt
durch Maßnahmen des Konjunkturpaketes II sowie durch die im integrierten
Handlungskonzept aufgeführten Maßnahmen, für die ein entsprechender
Gebietsbezug herzustellen war, wurde das Satzungsgebiet durch Ratsbeschluss am
17.12.2009 erweitert.
Das nun zu
erweiternde Gebiet schließt die westlich gelegene ehemalige Schachtanlage
Monopol ein. Im Zusammenhang mit dem denkmalgeschützten Ensemble des
Fördergerüstes Grillo I und des dazu gehörigen Maschinenhauses soll an dieser
Stelle ein Stück Kamener Bergbaugeschichte und Industriekultur erhalten
bleiben. Das denkmalgeschützte Ensemble mit den umliegenden Freiflächen soll
gemeinsam mit der Eigentümerin (Stiftung Industriedenkmalpflege und
Geschichtskultur) und dem Förderverein „Monopol 2000“ zu einem außerschulischen
Lernort zum Thema Bergbau ausgebaut und entwickelt werden. Durch die Maßnahme
wird zudem der innerstädtische Freizeitwert gesteigert und es erfolgt eine
erhebliche städtebauliche Aufwertung durch den Erhalt des Förderturms sowie der
Neugestaltung des Umfeldes.
Die Sanierung soll
innerhalb einer Frist von 10 Jahren nach der heutigen Beschlussfassung durchgeführt
werden.
Anlagen:
Geänderter Lageplan
Satzung