Betreff
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kamen Innenstadt V“ der Stadt Kamen
hier: Satzungsänderung
Vorlage
128/2018
Art
Beschlussvorlage

Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kamen Innenstadt V“ vom 18.09.2008 zuletzt erweitert durch Beschluss vom 17.12.2009 wird dahingehend geändert, dass das Sanierungsgebiet entsprechend des Lageplans, der Bestandteil der Satzung ist, erweitert wird.

2.    Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kamen Innenstadt V“ vom 18.09.2008 erweitert am 17.12.2009 wird entsprechend des beiliegenden Entwurfs beschlossen.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in der Sitzung am 18.09.2008 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kamen Innenstadt V“ beschlossen. Bedingt durch Maß­nahmen des Konjunkturpaketes II sowie durch die im integrierten Handlungskonzept aufgeführten Maßnahmen, für die ein entsprechender Gebietsbezug herzustellen war, wurde das Satzungs­gebiet durch Ratsbeschluss am 17.12.2009 erweitert.

 

Das nun zu erweiternde Gebiet schließt die westlich gelegene ehemalige Schachtanlage Monopol ein. Im Zusammenhang mit dem denkmalgeschützten Ensemble des Fördergerüstes Grillo I und des dazu gehörigen Maschinenhauses soll an dieser Stelle ein Stück Kamener Bergbauge­schichte und Industriekultur erhalten bleiben. Das denkmalgeschützte Ensemble mit den umlie­genden Freiflächen soll gemeinsam mit der Eigentümerin (Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur) und dem Förderverein „Monopol 2000“ zu einem außerschulischen Lernort zum Thema Bergbau ausgebaut und entwickelt werden. Durch die Maßnahme wird zudem der inner­städtische Freizeitwert gesteigert und es erfolgt eine erhebliche städtebauliche Aufwertung durch den Erhalt des Förderturms sowie der Neugestaltung des Umfeldes.

 

Die Sanierung soll innerhalb einer Frist von 10 Jahren nach der heutigen Beschlussfassung durchgeführt werden.

 

 

 

Anlagen:

 

Geänderter Lageplan

Satzung