Betreff
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung
Vorlage
126/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage vorgelegte „Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen“ wird beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

1.      Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG)

 

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) hat seine 2017´er Muster­satzung insbesondere im Hinblick auf das Inkrafttreten des VerpackG überarbeitet.

 

Mit Beschlussvorlage 115/2017 war darauf hingewiesen worden, dass mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) vom 05.07.2017 (BGBl I S 2234) eine Änderung der Abfall­entsorgungssatzung erforderlich werden würde. Das VerpackG wird die bislang geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379) zum 01.01.2019 ablösen. Die beigefügte erste Änderungssatzung stellt in § 2 Absatz 3 auf das ab Januar 2019 geltende VerpackG ab.

 

 

2.      Weitere Änderungen

 

§ 11 Absätze 7 und 8

Die Beweislast bei unzureichendem Mülltonnenvolumen bzw. Fehlbefüllung liegt bei dem öffentl. Entsorgungsträger. Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung erwartet eine Dokumentation. Erst bei nachgewiesener Fehlbefüllung bzw. nachgewiesenem unzureichendem Tonnenvolumen darf der öffentl. Entsorgungsträger Behälter einziehen und Ersatzrestmüllbehälter zuweisen. Durch die Änderungen wird die Notwendigkeit der Dokumentation verdeutlicht.

 

§ 23

Der Ordnungswidrigkeitenkatalog ist aus gegebener Veranlassung um zwei Tatbestände, das zu frühe Hinausstellen von Mülltonnen und das Nicht-Hereinholen bzw. das zu späte Hereinholen von Mülltonnen, ergänzt worden.

 

Die Änderungen sind in einer Synopse (Anlage) dargestellt. Die „Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen vom 19.12.2017“ soll zum 01.01.2019 in Kraft treten.

 


Anlagen:

 

Synopse

Änderungssatzung