Betreff
Vierzehnte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Stadt Kamen
Vorlage
122/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „14. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Stadt Kamen“ und die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

A) § 8 Abs. 5 (Wassermengenermittlung/Datenübernahme, -speicherung u. -nutzung)

 

Der § 8 Abs. 5 wird dahingehend ergänzt, dass die Datenübernahme vom örtlichen Wasserversorger sowie die Datenspeicherung und Datennutzung der Wasserzähler-Daten des Wasserversorgers der ordnungsgemäßen Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt (§ 46 Abs. 1 LWG) und der Abwasserüberlassungspflicht durch den gebührenpflichtigen Benutzer (§ 48 LWG) sowie zur verursachergerechten Abrechnung der Schmutzwassergebühr und zum Nachweis der rechtmäßigen Erhebung der Schmutzwassergebühr dient. Insofern hat der Grundstückseigentümer als Gebührenschuldner den damit verbundenen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz) zu dulden.

 

 

B) § 8 Abs. 6 (Wassermengen aus privaten Wasserversorgungsanlagen)

 

In den § 8 Abs. 6 wird der Passus eingefügt, dass der für den Mengennachweis ordnungsgemäß funktionierende Wasserzähler gemäß § 8 Abs. 4 dieser Satzung zu führen ist und die Wassermengen bis zum 31.03. des dem Verbrauchsjahr folgenden Jahres der Stadt Kamen bekanntzumachen sind.

 

 

C) Änderung der Gebührensätze 2018 (Schmutzwassergebühr § 8 Abs. 8; Niederschlagsabwassergebühr § 9 Abs. 3):

 

Gebührenentwicklung 2012-2018

 

Jahr

SW Gebühr €/cbm

NW-Gebühr €/qm

 

2012-2014

2,94

1,24

2015

3,00

1,34

2016

3,02

1,40

2017

2,96

1,50

2018

2,96

1,57

 

 

 

Geplant 2019

2,92

1,66

 

 

Eine Gebührenanpassung in 2019 wird durch folgende Faktoren verursacht:

 

1.    Der Gebührenbedarf für Schmutzwasser sinkt um 98.400 €, der Gebührenbedarf für die Grundstücksentwässerung steigt um 325.000 €

 

2.    Die Personalkosten (einschließlich Sozialleistungen) für die technischen Mitarbeiter der Stadtentwässerung steigen um 392.300 €. Die Betriebsleitung beabsichtigt, in 2019 neben dem bereits in der Stellenübersicht 2018 für 2019 ausgewiesenen TV-Inspektions-fahrer zusätzlich eine Baustellenaufsicht, einen Bauingenieur und vier Mitarbeiter für die Kanalunterhaltung einzustellen. Aufgrund von Einarbeitungszeiten wird eine Ingenieurstelle vorübergehend doppelt besetzt.

 

3.    Da die TV-Kanalinspektionen für investive Maßnahmen ab 2019 mit eigenem Personal und Fahrzeugen durchführt werden und darüber hinaus eine Baustellenaufsicht sowie ein Bauingenieur eingestellt werden sollen, steigen die hieraus resultierenden aktivierten Eigenleistungen in 2019 um 234.600 €.

 

4.    Die Kosten für die Unterhaltung von Sonderbauwerken steigen in 2019 um 55.000 €, wovon 30.000 € einmalig auf die Erstellung von Betriebsanweisungen durch ein Ingenieurbüro zurückzuführen sind. Die Kosten für die Fahrzeugunterhaltung steigen aufgrund von geplanten Neuanschaffungen in 2019 um 17.000 €.

 

5.    Ab dem Jahr 2019 werden erstmals 150.000 € für die Unterhaltung von Reinwasseranlagen bei der Niederschlagsabwassergebühr berücksichtigt. Es handelt sich hierbei um ehemalige Gewässer, die zukünftig zu Reinwasseranlagen umgewidmet werden, da sie der Regenwasserableitung dienen.

 

6.    Für den Leistungsaustauch zwischen der Stadt und dem Eigenbetrieb hat sich der Ansatz um 22.200 € erhöht.

 

7.    Die ansatzfähigen Kosten des Lippeverbandes verringern sich um 86.400 € auf 5.010.200 €.

8.    Die Abwasserabgabe, die für die den Kläranlagen des Lippeverbandes zugeführten Schmutzwassermengen erhoben wird, hat sich um 7.400 € verringert.

 

9.    Die kalkulatorischen Abschreibungen, die mit Wiederbeschaffungszeitwerten errechnet werden, steigen um 221.700,00 €. Dies wird im Wesentlichen durch die Preisindexsteigerungen für Ortskanäle verursacht.

10.  Der kalkulatorische Zinssatz wird von 6,3 % (in 2018) auf 6,18 % reduziert und liegt damit weiterhin im rechtssicheren Rahmen. Die kalkulatorischen Zinsen sinken um 37.800 €.

11.  In die Kalkulation 2019 wird bei der Niederschlagsabwassergebühr eine Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung 2017 in Höhe von 33.000 € eingestellt. Im Gegenzug wird bei den Schmutzwassergebühren ein Teil der Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2017 in Höhe von 100.000 € eingestellt.

 

12.  Die zu veranlagenden Schmutzwassermengen verbleiben annähernd auf gleichem Niveau. Da im Verhältnis zum Vorjahr der Verteilungsschlüssel zwischen Kosten für Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagsabwasser bei der Stadt weiter zu Lasten der Regenentwässerung ausfällt sowie die Einstellung der o. g. Überdeckung zu einem geringeren Gebührenbedarf führen, kann die Gebühr für Schmutzwasser in 2019 gesenkt werden.

 

13.  Durch die insgesamt gestiegenen Kosten, verbunden mit der Veränderung des Kostenschlüssels zu Lasten der Niederschlagsabwassergebühr sowie die Einstellung der o. g. Unterdeckung steigt der Gebührensatz/qm für die Regenwasserentwässerung.

 

 

Die Höhe der Schmutzwassergebühren wird wie folgt vorgeschlagen:

 

a.    für Schmutzwasser je cbm                                                     2,92 € (bisher: 2,96 €)

b.    für Mitglieder der Abwasserverbände, die
selbst zu Verbandslasten oder Abgaben vom
Verband herangezogen werden je cbm                                 1,49 € (bisher: 1,53 €)

c.    für Grundstücke, die unmittelbar in eine
Verbandsanlage entwässert werden ohne
dass laufende Verbandslasten oder Abgaben
entrichtet werden je cbm                                                        1,43 € (bisher: 1,43 €)

 

 

Die Höhe der Niederschlagsabwassergebühren wird wie folgt vorgeschlagen:

 

a.    für Niederschlagsabwasser je qm                                          1,66 €  (bisher: 1,57 €)

b.    für Mitglieder der Abwasserverbände, die
selbst zu Verbandslasten oder Abgaben vom
Verband herangezogen werden je qm                                   1,14 € (bisher: 1,04 €)

c.    für Grundstücke, die unmittelbar in eine
Verbandsanlage entwässert werden ohne
dass laufende Verbandslasten oder Abgaben
entrichtet werden je qm                                                          0,52 € (bisher: 0,53 €)

 

Im Übrigen wird auf die beigefügte Gebührenkalkulation verwiesen.

 

 


Anlagen:

 

- Satzungsentwurf

 

- Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation)