Betreff
Bestätigung des Gesamtabschlusses 2017
Vorlage
118/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Gesamtabschluss 2017 wird einschließlich des Gesamtlageberichtes und des Beteiligungsberichtes bestätigt.

 

  1. Der Gesamtjahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 5.404.982,88 Euro wird durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

 

  1. Der Bürgermeisterin wird für das Haushaltsjahr 2017 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 116 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) NRW hat die Stadt in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns vermitteln und ist zu erläutern. Nach Maßgabe des § 116 Abs. 5 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NRW wird der vom Kämmerer aufgestellte Entwurf des Gesamtabschlusses der Bürgermeisterin zur Bestätigung vorgelegt und anschließend dem Rat zur Bestätigung zugeleitet.

 

Die Bürgermeisterin leitete dem Rat mit Schreiben vom 24.09.2018 den Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 zu.

 

Die Verwaltung legt nun gemäß § 116 in Verbindung mit § 95 GO NRW und §§ 49 und 51 GemHVO NRW dem Rat der Stadt Kamen die folgenden begründenden Unterlagen zur Kenntnisnahme, Beratung und Bestätigung vor:

 

- Gesamtergebnisrechnung

- Gesamtbilanz zum 31.12.2017

- Gesamtanhang

- Gesamtlagebericht

 

Der Beteiligungsbericht 2017 ist bereits mit dem Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 vorgelegt worden.

 

Gemäß § 116 Abs. 6 in Verbindung mit § 101 Abs. 2 ff GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss den Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen; hiermit wird dem Rat der Stadt Kamen dieser zur Bestätigung vorgelegt.

 

Nach Maßgabe des § 116 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW bestätigt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss. Zugleich legt er die Behandlung des Gesamtjahresfehlbetrags fest und entscheidet über die Entlastung der Bürgermeisterin.

 

Die Gesamtbilanz zum 31.12.2017 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme in Höhe von 404.179.083,72 Euro ab und weist für das Haushaltsjahr 2017 einen Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von 5.404.982,88 Euro aus.

Der Gesamtjahresfehlbetrag wird durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen. Das Eigenkapital verringert sich dadurch in der Schlussbilanz zum 31.12.2017 auf 47.473.003,42 Euro.

 

Nach der Bestätigung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 wird empfohlen, der Bürgermeisterin uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.

 

Die Bürgermeisterin wird sich gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW an der Beschlussfassung nicht beteiligen.