Betreff
Gebührensatzberechnung für die Einrichtung Märkte (Wochenmarkt und Kirmessen) für das Jahr 2019
Vorlage
112/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die Gebührensatzberechnung für die Einrichtung Märkte (Wochenmarkt und Kirmessen). Die bestehenden Gebührensätze gelten auch für das Jahr 2019.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Standgeldsatzung gilt in der jetzigen Fassung seit dem 01.01.2017. Zum Jahr 2011 hat es eine Gebührenerhöhung um 1,9 % gegeben. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 4 Abs. 1 ist in 2019 nicht notwendig. Der primäre Gebührenbedarf für das Jahr 2019 beträgt 74.687 €. Aufgrund der positiven Betriebsergebnisse aus 2016 und 2017 verringert sich der durch Gebührenerlöse zu deckende Gebührenbedarf um 4.417 € auf 70.270 €. Bei gleichbleibenden Gebührensätzen ist mit Gebührenerlösen in gleicher Höhe zu rechnen.

 

Die Personalkostenanteile der Verwaltungsmitarbeiter innerhalb des Produktes Märkte werden auf 52.586 € beziffert.

Im Vergleich zur Kalkulation der Gebührensätze für das Jahr 2018 haben sich diese im operativen Bereich um 3.070 € (12,3 %), auf Grund von gesunkenen Stundensätzen, verringert.

Die Sach- und Dienstleistungskosten für das Jahr 2019 betragen 41.566 €. Diese sind die direkten Kosten, die aufgrund der Durchführung der Kirmessen und Wochenmärkte entstehen, wie Radiowerbung, Feuerwerke, Plakatierungen, Sanitätsdienste, Müllentsorgung, Druckkosten, Mieten für die Toilettenwagen, Aufwendungen für Energie und Wasser sowie Sachkosten für die Querschnittsbereiche.

Die Position „sonstige Geschäftsaufwendungen“ erhöht sich um 500 Euro (12,8 %).

Das liegt darin begründet, dass diverses Verbrauchsmaterial, welches nur alle 2 Jahre notwendig ist, in 2019 beschafft werden muss.

Die Gesamtkosten betragen 94.787 €.

 

Bei unveränderten Gebührensätzen ergeben sich für Wochenmärkte und Volksfeste Gebührenerlöse in Höhe von 70.270 €. Der Gebührenbedarf ist somit gedeckt. Es wird demnach empfohlen, die Gebührentarife für Wochenmärkte und Volksfeste unverändert beizubehalten.

 

Da ab dem 01.01.2005 Wochenmarktveranstaltungen und Volksfeste (Kirmessen) zu einer organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einrichtung zusammengefasst sind und auch die Gebührenbemessung entsprechend der Inanspruchnahme einheitlich erfolgt, kann innerhalb der Kalkulation auf eine getrennte Betrachtung verzichtet werden.