hier: gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE./GAL
Mit Antrag vom 13.09.2018 beantragen die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE./GAL § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung dahingehend zu ändern, dass die Vorsitzenden aller Ausschüsse des Rates der Stadt Kamen keine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhalten.
Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 22.02.2017 den Sachantrag der Fraktion DIE LINKE./GAL zur Änderung der Hauptsatzung zum Verzicht einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung für alle Ausschussvorsitzende wegen der in dieser Angelegenheit seinerzeit bestehenden Rechtsunsicherheit abgelehnt, obwohl in der Aussprache erkennbar war, dass die Mehrheit des Rates für einen Ausschluss aller Ausschüsse votieren würde. Aus dem gleichen Anlass ist in der Sitzung am 01.03.2018 der Antrag der Fraktion DIE LINKE./GAL zurück gestellt worden
Nach dem aktuellen
Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung vom
13.11.2017 ist das Ministerium der Auffassung, dass es dem Wortlaut des § 46
Satz 2 GO NRW gerade nicht zu entnehmen sei, dass eine Ausnahme sämtlicher
Ausschüsse durch den Rat unzulässig sei.
Darüber hinaus ist im aktuellen Entwurf des Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur
Stärkung des Kreistags und zur Änderung kommunalrechtlicher, haushaltsrechtlicher
und steuerrechtlicher Vorschriften (in der Fassung vom 02.07.2018, Drucksache
17/2994) eine Änderung des § 46 GO NRW bezüglich der Aufwandsentschädigung für
Ausschussvorsitzende vorgesehen, um den kommunalen Vertretungen mehr
Spielraum und Flexibilität einzuräumen. Der Rat kann damit auch sämtliche
Ausschüsse von der Gewährung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende
ausnehmen. Der Entwurf soll noch in diesem Jahr dem Landtag zur Entscheidung
vorgelegt werden.
Die Verwaltung
vertritt daher die Auffassung, dass nach dem aktuellen Erlass des Ministeriums
für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung mit Blick auf die geplante
Novellierung der Gemeindeordnung, der Rat die Möglichkeit hat, durch Änderung
der Hauptsatzung sämtliche Ausschüsse von der Gewährung der zusätzlichen
Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende herauszunehmen.
Ein pauschaler
Ausschluss aller Ausschüsse ist jedoch nicht möglich. Gleichwohl kann eine
Entscheidung über den Ausschluss aller Ausschüsse im Einzelfall durch eine
Ermessensentscheidung getroffen werden. Wesentliche Kriterien für die Prüfung
sind dabei, Kompetenzen und Aufgaben und die Tagungsfrequenz der einzelnen
Ausschüsse.
Eine aktuelle
Übersicht über die Tagungshäufigkeit und Sitzungsdauer sowie über die Anzahl
der gefassten Beschlüsse ist beigefügt. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse sind
in
§ 12 der
Hauptsatzung geregelt.
Nach Auffassung der
Verwaltung ist kein Ausschuss mit besonderen Zuständigkeiten im Vergleich zu
anderen Ausschüssen ausgestattet. Außerdem fallen bei der Gesamtbetrachtung der
dargestellten Sitzungsdaten keine gravierenden Unterschiede auf, die eine
Differenzierung der Ausschüsse zwingend notwendig machen würden. Darüber
hinaus ergeben sich nach eingehender Prüfung keine Hinweise zu Merkmalen, die
eine ermessensfehlerhafte
Entscheidung herbeiführen und eine spezifizierte Differenzierung der Ausschüsse
unbedingt erforderlich machen würden.
Die Hauptsatzung und
ihre Änderung kann der Rat gem. § 7 Abs. 3 GO NRW mit der Mehrheit der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, wobei die Bürgermeisterin
Stimmrecht hat.
Folgende Entscheidungen könnten getroffen werden:
1. Der Rat der Stadt Kamen beschließt die Änderung des § 13 (3) f der Hauptsatzung der Stadt Kamen. Ab 01. Oktober 2018 erhalten Vorsitzende von Ausschüssen des Rates keine zusätzliche Aufwandsentschädigung.
2. Die vorgelegte 15. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kamen wird beschlossen.
Anlagen:
- Übersicht über Sitzungsdaten
- Entwurf der 15. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung