Betreff
Änderung der Hauptsatzung
hier: gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE./GAL
Vorlage
093/2018
Art
Mitteilungsvorlage

Mit Antrag vom 13.09.2018 beantragen die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE./GAL § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung dahingehend zu ändern, dass die Vorsitzenden aller Aus­schüsse des Rates der Stadt Kamen keine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhalten.

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 22.02.2017 den Sachantrag der Fraktion DIE LINKE./GAL zur Änderung der Hauptsatzung zum Verzicht einer zusätzlichen Auf­wandsentschä­digung für alle Ausschussvorsitzende wegen der in dieser Angelegenheit sei­nerzeit bestehen­den Rechtsunsicherheit abgelehnt, obwohl in der Aussprache erkennbar war, dass die Mehrheit des Rates für einen Ausschluss aller Ausschüsse votieren würde. Aus dem gleichen Anlass ist in der Sitzung am 01.03.2018 der Antrag der Fraktion DIE LINKE./GAL zurück gestellt worden

 

Nach dem aktuellen Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleich­stellung vom 13.11.2017 ist das Ministerium der Auffassung, dass es dem Wortlaut des § 46 Satz 2 GO NRW gerade nicht zu entnehmen sei, dass eine Ausnahme sämtlicher Ausschüs­se durch den Rat unzulässig sei.

Darüber hinaus ist im aktuellen Entwurf des Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Stärkung des Kreistags und zur Änderung kommunalrechtlicher, haushaltsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschrif­ten (in der Fassung vom 02.07.2018, Drucksache 17/2994) eine Änderung des § 46 GO NRW bezüglich der Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsit­zende vorgesehen, um den kommu­nalen Vertretungen mehr Spielraum und Flexibilität einzu­räumen. Der Rat kann damit auch sämtliche Ausschüsse von der Gewährung der zusätzli­chen Aufwandsentschädigung für Aus­schussvorsitzende ausnehmen. Der Entwurf soll noch in diesem Jahr dem Landtag zur Ent­scheidung vorgelegt werden.

 

Die Verwaltung vertritt daher die Auffassung, dass nach dem aktuellen Erlass des Ministeri­ums für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung mit Blick auf die geplante Novellie­rung der Gemeindeordnung, der Rat die Möglichkeit hat, durch Änderung der Hauptsatzung sämtliche Ausschüsse von der Gewährung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende herauszunehmen.

 

Ein pauschaler Ausschluss aller Ausschüsse ist jedoch nicht möglich. Gleichwohl kann eine Entscheidung über den Ausschluss aller Ausschüsse im Einzelfall durch eine Ermessensent­scheidung getroffen werden. We­sentliche Kriterien für die Prüfung sind dabei, Kompetenzen und Aufgaben und die Ta­gungsfre­quenz der einzelnen Ausschüsse.

 

Eine aktuelle Übersicht über die Tagungshäufig­keit und Sit­zungsdauer sowie über die An­zahl der gefassten Beschlüsse ist beigefügt. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse sind in

§ 12 der Hauptsatzung geregelt.

 

Nach Auffassung der Verwaltung ist kein Ausschuss mit besonderen Zuständigkeiten im Ver­gleich zu anderen Ausschüssen ausgestattet. Außerdem fallen bei der Gesamtbetrachtung der dargestellten Sitzungsdaten keine gravierenden Unterschiede auf, die eine Differenzie­rung der Ausschüsse zwingend notwendig machen würden. Darüber hinaus ergeben sich nach einge­hender Prüfung keine Hinweise zu Merkmalen, die eine ermessensfehlerhafte Entscheidung herbeiführen und eine spezifizierte Differenzierung der Ausschüsse unbedingt erforderlich ma­chen würden.

 

Die Hauptsatzung und ihre Änderung kann der Rat gem. § 7 Abs. 3 GO NRW mit der Mehr­heit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, wobei die Bürgermeisterin Stimmrecht hat.

 

Folgende Entscheidungen könnten getroffen werden:

 

1.    Der Rat der Stadt Kamen beschließt die Änderung des § 13 (3) f der Hauptsatzung der Stadt Kamen. Ab 01. Oktober 2018 erhalten Vorsitzende von Ausschüssen des Rates keine zusätzliche Aufwandsentschädigung.

 

2.    Die vorgelegte 15. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kamen wird beschlossen.

 

 

 

Anlagen:

 

-       Übersicht über Sitzungsdaten

-       Entwurf der 15. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung