Betreff
European Energy Award
Beschluss über die Teilnahme am Qualifizierungsverfahren
Vorlage
087/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Teilnahme der Stadtverwaltung am European Energy Award (eea), unter der Voraussetzung einer Förderung durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Land­wirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, über den Projektträger ETN, von 80 % der förderfähigen Kosten.

 

Das für die Umsetzung des European Energy Awards vorgeschriebene Energieteam ist zu gründen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Ergänzend zu den Ausführungen von Frau Schneider (EnergieAgentur NRW) am 22.03.2018 in der Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses, werden an dieser Stelle noch einmal die wichtigsten Eckpunkte des European Energy Awards dargestellt:

Der eea ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren für kommunale Ener­gieeffizienz und Klimaschutz. Die Potenziale in diesen beiden Bereichen werden damit, durch die Einbindung aller relevanten Fachbereiche einer Kommune in einem Energieteam, erkannt und genutzt. Stärken, Schwächen und Verbesserungspotentiale werden dazu identifiziert und entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Dabei werden sowohl die Anstrengungen, als auch die Erfolge einer  Kommune mit einem standardisierten Bewertungssystem neutral gemessen und mit  anderen eea-Kommunen verglichen. Es handelt sich also um eine Hilfe bei der Bewertung der kommunalen Klimaschutzbemühungen und unterstützt bei der Umsetzung des integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes der Stadt.

 

Kommunen, die am eea teilnehmen, werden als „eea-Partner“ gelistet. Erreicht die Kommune mehr als 50 % der maximal möglichen Punkte bei der Bewertung durch ein externes Audit erhält sie den European Energy Award.

Bei mehr als 75 % der maximal möglichen Punkte wird für das besonders erfolgreiche Engage­ment im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz der European Energy Award in Gold verlie­hen.

 

Neben dem politischen Beschluss über die Teilnahme ist die Unterzeichnung einer Vereinba­rung zwischen der Stadt und der Bundesgeschäftsstelle des eea notwendig, welche zeitnah an­gestrebt wird.

 

Eine Teilnahme der Stadt Kamen kann durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Land­wirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, über den Projektträger ETN, mit 80 % gefördert werden.

 

Den Kosten von 38.794,00 € (Programmbeitrag, externe Beraterleistungen und Audit) steht demnach eine Förderung von 31.000,00 € entgegen. Der Eigenanteil für die Stadt beträgt 7.794,00 €, verteilt auf die Jahre 2019 mit 3.280,00 €, 2020 mit 1.238,00 €, 2021 mit 1.283,00 € und 2022 mit 1.948,00 €. Gemittelt beträgt der durchschnittliche Jahresbeitrag 1.948,50 €. Die Mittel sind dementsprechend im Haushalt ab 2019 einzustellen.

 

Die Erfahrungen von anderen eea-Kommunen zeigen, dass die von den Energieteams systema­tisch geplanten und durchgeführten Maßnahmen nennenswerte Einsparungen erzielen und den Haushalt der Kommunen langfristig entlasten. Die auf zunächst vier Jahre ausgelegte Teilnahme am eea wird durch ein zu gründendes Energieteam begleitet, welches als zentrales Arbeitsin­strument ein Management Tool erhält. Wesentlicher Bestandteil des Management Tools ist ein Maßnahmenkatalog, der in sechs Maßnahmenbereiche des kommunalen Handelns mit unter­schiedlicher Gewichtung aufgeteilt ist:

 

-Entwicklungsplanung, Raumordnung

-Kommunale Gebäude und Anlagen

-Ver- und Entsorgung

-Mobilität

-Interne Organisation

-Kommunikation, Kooperation

 

 

Zudem sind Checklisten für die Durchführung einer Ist-Analyse, Planungsinstrumente für zukünf­tige Aktivitäten und der Bewertungsmaßstab für das externe Audit und die Zertifizierung hinter­legt.

 

Das zu bildende Energieteam soll bestehen aus

- Klimaschutzmanager (Leiter des Energieteams),

- Vertreter/in des FB 10 (Innerer Service),

- Vertreter/in des FB 51 (Jugend, Soziales, Schule und Sport),

- Vertreter/in des FB 60 (Planen, Bauen, Umwelt)

- Vertreter/in des FB 70 Servicebetriebe

 

Die Hauptarbeit wird dabei vom Leiter des Energieteams geleistet, welcher auch der Ansprech­partner für den zu engagierenden eea-Berater ist, den Gesamtprozess steuert und die einzelnen Verfahrensschritte organisiert. Der externe Moderator ist verpflichtender Bestandteil des eea-Prozesses, steht dem Energieteam als Fachexperte beratend zur Seite und begleitet den Auf­bau des Qualitätsmanagementsystems. Die Verwaltung kann diesen aus einer vorgegebenen Liste der akkreditierten eea-Berater frei auswählen.

 

Der Umwelt- und Klimaschutzausschuss wird regelmäßig über die Arbeitsergebnisse des Ener­gieteams informiert.