Beschluss über die Teilnahme am Qualifizierungsverfahren
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Teilnahme der Stadtverwaltung am European Energy
Award (eea), unter der Voraussetzung einer Förderung durch das Ministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes
NRW, über den Projektträger ETN, von 80 % der förderfähigen Kosten.
Das für die Umsetzung des European Energy Awards vorgeschriebene
Energieteam ist zu gründen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Ergänzend zu den Ausführungen von Frau Schneider (EnergieAgentur NRW) am
22.03.2018 in der Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses, werden an
dieser Stelle noch einmal die wichtigsten Eckpunkte des European Energy Awards
dargestellt:
Der eea ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren für
kommunale Energieeffizienz und Klimaschutz. Die Potenziale in diesen beiden
Bereichen werden damit, durch die Einbindung aller relevanten Fachbereiche
einer Kommune in einem Energieteam, erkannt und genutzt. Stärken, Schwächen und
Verbesserungspotentiale werden dazu identifiziert und entsprechende Maßnahmen
umgesetzt. Dabei werden sowohl die Anstrengungen, als auch die Erfolge
einer Kommune mit einem standardisierten
Bewertungssystem neutral gemessen und mit
anderen eea-Kommunen verglichen. Es handelt sich also um eine Hilfe bei
der Bewertung der kommunalen Klimaschutzbemühungen und unterstützt bei der
Umsetzung des integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes der Stadt.
Kommunen, die am eea teilnehmen, werden als „eea-Partner“ gelistet.
Erreicht die Kommune mehr als 50 % der maximal möglichen Punkte bei der
Bewertung durch ein externes Audit erhält sie den European Energy Award.
Bei mehr als 75 % der maximal möglichen Punkte wird für das besonders
erfolgreiche Engagement im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz der
European Energy Award in Gold verliehen.
Neben dem politischen Beschluss über die Teilnahme ist die
Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen der Stadt und der
Bundesgeschäftsstelle des eea notwendig, welche zeitnah angestrebt wird.
Eine Teilnahme der Stadt Kamen kann durch das Ministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes
NRW, über den Projektträger ETN, mit 80 % gefördert werden.
Den Kosten von 38.794,00 € (Programmbeitrag, externe Beraterleistungen
und Audit) steht demnach eine Förderung von 31.000,00 € entgegen. Der
Eigenanteil für die Stadt beträgt 7.794,00 €, verteilt auf die Jahre 2019 mit
3.280,00 €, 2020 mit 1.238,00 €, 2021 mit 1.283,00 € und 2022 mit 1.948,00 €.
Gemittelt beträgt der durchschnittliche Jahresbeitrag 1.948,50 €. Die
Mittel sind dementsprechend im Haushalt ab 2019 einzustellen.
Die Erfahrungen von anderen eea-Kommunen zeigen, dass die von den
Energieteams systematisch geplanten und durchgeführten Maßnahmen nennenswerte
Einsparungen erzielen und den Haushalt der Kommunen langfristig entlasten. Die
auf zunächst vier Jahre ausgelegte Teilnahme am eea wird durch ein zu
gründendes Energieteam begleitet, welches als zentrales Arbeitsinstrument ein
Management Tool erhält. Wesentlicher Bestandteil des Management Tools ist ein
Maßnahmenkatalog, der in sechs Maßnahmenbereiche des kommunalen Handelns mit
unterschiedlicher Gewichtung aufgeteilt ist:
-Entwicklungsplanung, Raumordnung
-Kommunale Gebäude und Anlagen
-Ver- und Entsorgung
-Mobilität
-Interne Organisation
-Kommunikation, Kooperation
Zudem sind Checklisten für die Durchführung einer Ist-Analyse,
Planungsinstrumente für zukünftige Aktivitäten und der Bewertungsmaßstab für
das externe Audit und die Zertifizierung hinterlegt.
Das zu bildende Energieteam soll bestehen aus
- Klimaschutzmanager (Leiter des Energieteams),
- Vertreter/in des FB 10 (Innerer Service),
- Vertreter/in des FB 51 (Jugend, Soziales, Schule und Sport),
- Vertreter/in des FB 60 (Planen, Bauen, Umwelt)
- Vertreter/in des FB 70 Servicebetriebe
Die Hauptarbeit wird dabei vom Leiter des Energieteams geleistet,
welcher auch der Ansprechpartner für den zu engagierenden eea-Berater ist, den
Gesamtprozess steuert und die einzelnen Verfahrensschritte organisiert. Der
externe Moderator ist verpflichtender Bestandteil des eea-Prozesses, steht dem
Energieteam als Fachexperte beratend zur Seite und begleitet den Aufbau des
Qualitätsmanagementsystems. Die Verwaltung kann diesen aus einer vorgegebenen
Liste der akkreditierten eea-Berater frei auswählen.
Der Umwelt- und Klimaschutzausschuss wird regelmäßig über die
Arbeitsergebnisse des Energieteams informiert.