Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen nimmt die Stellungnahme zur Benehmensherstellung zum Kreishaushalt für das Jahr 2019 zur Kenntnis und befürwortet diese.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gem. § 55 Abs. 1
der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) erfolgt die
Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das
Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung
einzuleiten.
Mit Schreiben
vom 04.09.2018 leitete der Kreis Unna unter Beifügung eines Eckdatenpapieres
(Anlage 1 und 2) das Verfahren zur Herstellung des Benehmens ein. Hiernach wird
der Hebesatz für die Allgemeine Kreisumlage von bisher 41,78 v. H. um 1,48 v.
H. auf dann 40,30 v. H. sinken. Für die Stadt Kamen bedeutet dieses, dass die
Kreisumlage gegenüber 2018 um 485.840 € auf 27.446.576 € sinken wird.
Der Arbeitskreis
der Kämmerer hat sich in seiner Sitzung am 07.09.2018 mit dem Eckdatenpapier
des Kreises Unna auseinandergesetzt und dieses intensiv diskutiert. Wie in den
vergangenen Jahren wurde erneut vereinbart, dass ein gemeinschaftliches
Positionspapier (Anlage 3) erarbeitet wird, welches die sich aus der
Festsetzung der Kreisumlage ergebenden Probleme, gerade im Hinblick der
strukturellen Unterfinanzierung der kreisangehörigen Kommunen, beschreibt. Die
Positionen dieses Arbeitspapieres macht sich die Stadt Kamen als Stellungnahme
zur Benehmensherstellung inhaltlich zu eigen.