Beschlussvorschlag:
Als Mitglied in die Verbandsversammlung des Lippeverbandes wird ________________ gewählt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.
Gemäß § 13 Lippeverbandsgesetz i.V.m. § 7 der Satzung des Lippeverbandes entsendet die Stadt Kamen 4 Delegierte und 1 Stimmgruppen-Delegierten in die Verbandsversammlung des Lippeverbandes. Delegierter kann nur sein, wer selbst Mitglied des Verbandes ist, wer bei dem Mitglied beruflich tätig ist, wer vertretungsberechtigt ist oder den Organen des Mitglieds angehört.
Herr Hermann Hupe wurde als Vertreter, vorgeschlagen von der SPD-Fraktion, in die Verbandsversammlung entsandt.
Herr Hupe ist zum 31.07.2018 aus dem Dienst ausgeschieden. Daher ist eine Nachbesetzung erforderlich.
Nach § 50 Abs. 4 GO NRW wählt der Rat einen Nachfolger gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Das Vorschlagsrecht hat gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW die SPD-Fraktion.