Betreff
Wahl eines ordentlichen und stellvertretenden Mitglieds in der Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes Kamen-Bönen
Vorlage
071/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf Vorschlag der Bürgermeisterin werden gem. § 113 Abs. 2 GO NRW folgende Vertreter der Verwaltung für die weitere Wahlperiode des Rates Mitglied in die Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes Kamen-Bönen benannt:

 

ordentliches Mitglied                     Ingelore Peppmeier

 

stellvertretendes Mitglied              Katrin Jubitz


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

Ist nach den Vorschriften des Gesellschaftervertrages/der Satzung mehr als 1 Vertreter zu benennen, so muss gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazuzählen.

 

Als Vertreter der Verwaltung in die Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes wurde als ordentliches Mitglied Frau Elke Kappen und als stellvertretendes Mitglied Frau Ingelore Peppmeier benannt.

 

Zum neuen Mitglied soll Frau Peppmeier benannt werden. Da Frau Peppmeier bisher stellvertretendes Mitglied war, soll zum neuen stellvertretenden Mitglied Katrin Jubitz benannt werden.

 

Nach § 50 Abs. 4 GO NRW wählt der Rat einen Nachfolger gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.