Beschlussvorschlag:
In den Aufsichtsrat der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen wird bis zum Ende der Wahlperiode des Rates zum Vertreter der Verwaltung als ordentliches Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW Frau Elke Kappen benannt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.
Ist nach den Vorschriften des Gesellschaftervertrages/der Satzung mehr als 1 Vertreter zu benennen, so muss gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazuzählen.
Als Vertreter der Verwaltung Aufsichtsrat der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen war bislang als ordentliches Mitglied Herr Ralf Tost benannt.
Zum neuen ordentlichen Mitglied soll Frau Elke Kappen benannt werden.
Nach § 50 Abs. 4 GO NRW wählt der Rat einen Nachfolger gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW, wenn eine Person vorzeitig aus dem Gremium ausgeschieden ist. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.