Betreff
Wahl eines ordentlichen Mitgliedes in die Gesellschafterversammlung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen
Vorlage
069/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

In die Gesellschafterversammlung der GSW Gemeinschafts­stadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen wird auf Vorschlag der Bürgermeisterin bis zum Ende der Wahlperiode des Rates zum Vertreter der Verwaltung gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW Herr Ralf Tost benannt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

Ist nach den Vorschriften des Gesellschaftervertrages/der Satzung mehr als 1 Vertreter zu benennen, so muss gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazuzählen.

 

Als Vertreter der Verwaltung in der Gesellschafterversammlung der GSW Gemeinschafts­stadt­werke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen war bislang Frau Elke Kappen benannt.

Zum neuen Vertreter der Verwaltung soll Herr Ralf Tost benannt werden.

 

Nach § 50 Abs. 4 GO NRW wählt der Rat einen Nachfolger gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW, wenn eine Person vorzeitig aus dem Gremium ausgeschieden ist. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.