Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Überplanmäßige Mehrausgabe "Bahnhof Kamen Öffnung Zugang"
Vorlage
066/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Bei der Buchungsstelle 54.03.01 / 0625.783100 – Bahnhof Kamen Öffnung Zugang werden zusätzlich 20.000 € bereit gestellt, um die Maßnahme fertig zu stellen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Siehe vorgelegte Dringlichkeitsentscheidung vom 02.08.2018 (Vorlagen Nr. 054/2018)

 


Anlagen:

 

-       Dringlichkeitsentscheidung