Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Überplanmäßige Mehrausgabe Bürgerhaus Methler
Vorlage
065/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Bei der Buchungsstelle 36.02.01/0536.783100 Bürgerhaus Methler - Sanierung - werden für die Sanierung und Erweiterung der Turnhalle zusätzlich 175.000 € bereitgestellt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Siehe vorgelegte Dringlichkeitsentscheidung vom 02.08.2018 (Vorlagen Nr. 053/2018)

 


Anlagen:

 

-       Dringlichkeitsentscheidung