Betreff
Wahl eines ordentlichen Delegierten für die Mitgliederversammlung des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsche Sektion -
Vorlage
060/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Als Vertreter der Verwaltung gem. § 113 Abs. 2 GO NRW wird für die Mitgliederversammlung des Rat der Gemeinden und Regionen Europas – Deutsche Sektion – Frau Elke Kappen als ordentliches Mitglied benannt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

Ist nach den Vorschriften des Gesellschaftervertrages/der Satzung mehr als 1 Vertreter zu benennen, so muss gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazuzählen.

 

Als Vertreter der Verwaltung in die Mitgliederversammlung des Rates der Gemeinden und Regionen Europas wurde Herr Hermann Hupe als ordentliches Mitglied benannt.

 

Herr Hupe ist zum 31.07.2018 aus dem Dienst ausgeschieden. Daher ist eine Nachbe­setzung erforderlich.

Zum neuen ordentlichen Mitglied soll Frau Elke Kappen benannt werden.

 

Nach § 50 Abs. 4 GO NRW wählt der Rat einen Nachfolger gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.