Beschlussvorschlag:
Als
Vertreter der Verwaltung gem. § 113 Abs. 2 GO NRW werden nachfolgend benannt:
ordentliches Mitglied stellvertretendes
Mitglied
Elke Kappen Dr. Uwe Liedtke
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.
Ist nach den Vorschriften des Gesellschaftervertrages/der Satzung mehr als 1 Vertreter zu benennen, so muss gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazuzählen.
Als Vertreter der Verwaltung in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW wurde Herr Hermann Hupe benannt.
Herr Hupe ist zum 31.07.2018 aus dem Dienst ausgeschieden. Daher ist eine Nachbesetzung erforderlich.
Zum neuen Mitglied soll Frau Elke Kappen benannt werden. Frau Kappen war bisher stellvertretendes Mitglied.
Zum neuen stellvertretenden Mitglied soll Herr Dr. Uwe Liedtke benannt werden.
Nach § 50 Abs. 4 GO NRW wählt der Rat einen Nachfolger gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.