Betreff
Wahl eines ordentlichen Mitgliedes für die Regionalkonferenz für die Region Dortmund/Unna/Hamm
Vorlage
058/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt für die restliche Legislaturperiode des Rates in die Regionalkonferenz für die Region Dortmund/ Unna / Hamm als ordentliches Mitglied _____________.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Laut Beschluss des Kreistages des Kreises Unna vom 26.02.1991 entsenden die 10 kreis­angehörigen Städte und Gemeinden jeweils eine Vertreterin/einen Vertreter und eine Stell­vertreterin/einen Stellvertreter aus den Bereichen Politik und/oder Verwaltung in die Regio­nalkonferenz Dortmund/Unna/Hamm.

 

In der Sitzung des Rates am 18.06.2014 wurde Herr Hermann Hupe zum ordentlichen Mitglied gewählt. Da Herr Hupe zum 31.07.2018 aus dem Dienst der Stadt Kamen ausgeschieden ist, ist ein neues ordentliches Mitglied zu wählen.

 

Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.