Betreff
Wahl eines ordentlichen und stellvertretenden Mitglieds in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna, der Stadt Kamen, der Stadt Fröndenberg und der Gemeinde Holzwickede
Vorlage
056/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Folgende Vertreter der Verwaltung werden gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW für die weitere Wahlperiode des Rates in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna, der Stadt Kamen, der Stadt Fröndenberg und der Gemeinde Holzwickede benannt:

 

                                                  bisher                                      neu

 

ordentliches Mitglied                 Hermann Hupe                      Elke Kappen

 

stellvertretendes Mitglied          Elke Kappen                           Dr. Uwe Liedtke


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

Ist nach den Vorschriften des Gesellschaftervertrages/der Satzung mehr als 1 Vertreter zu benennen, so muss gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazuzählen.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna, der Stadt Kamen, der Stadt Fröndenberg und der Gemeinde Holzwickede entsendet die Stadt Kamen insgesamt 4 Vertreter.

 

Als Vertreter der Verwaltung in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes wurde Herr Hupe benannt.

 

Herr Hupe ist zum 31.07.2018 aus dem Dienst ausgeschieden. Daher ist eine Nachbesetzung erforderlich.

Zum neuen Mitglied soll Frau Elke Kappen benannt werden. Frau Kappen war bisher stellver­tretendes Mitglied.

Zum neuen stellvertretenden Mitglied soll Dr. Uwe Liedtke benannt werden.

 

Nach § 50 Abs. 4 GO NRW wählt der Rat einen Nachfolger gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.