Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt
bis zum Ende seiner Legislaturperiode in den Aufsichtsrat der TECHNOPARK KAMEN
GmbH:
ordentliches
Mitglied
bisher: Reiner Schulte-Barth neu: Rainer Fuhrmann
stellvertretendes Mitglied
bisher: Rainer Fuhrmann neu: Ralf Langner
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 14 Ziff.
2 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus 11 Mitgliedern. Die
Stadt Kamen entsendet 6 Vertreter, und zwar den Bürgermeister, den 1.
Beigeordneten, ein Mitglied des Betriebsrates der GmbH sowie 3 Mitglieder, die
vom Rat der Stadt Kamen in den Aufsichtsrat bestellt werden. Die Mitglieder
sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu bestellen.
Herr Reiner
Schulte-Barth hat mit E-Mail eingegangen am 03.05.2018 sein Mandat als ordentliches
Mitglied im Aufsichtsrat der TECHNOPARK KAMEN GmbH niedergelegt.
Gemäß § 50 Abs.
4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig
aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger
ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen.
Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.
Die SPD-Fraktion
schlägt Herr Rainer Fuhrmann, bislang stellvertretendes Mitglied, als neues
ordentliches Mitglied und Herrn Ralf Langner als neues stellvertretendes
Mitglied.