Beschlussvorschlag:
Der Vertreter der
Stadt Kamen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend
aufgeführt abzustimmen:
- Dem Aufsichtsrat der TECHNOPARK KAMEN GmbH wird
gem. § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages Entlastung
erteilt.
- Der Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH wird
gem. § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages Entlastung
erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gem. § 46 Nr. 5 GmbHG und § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.
Da der Vertreter des Rates der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung gem. § 11 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen kann, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Die Entlastung der Geschäftsführung für das betreffende Geschäftsjahr hat die Wirkung, dass die Gesellschafterversammlung die Führung der Geschäfte billigt, der Geschäftsführung inso-weit das Vertrauen für die Zukunft ausspricht und die Geschäftsführung grundsätzlich von ihrer Haftung für den betreffenden Zeitraum befreit. Diese Haftungsbefreiung gilt aber nur für solche Pflichtverletzungen, die den Gesellschaftern vor der Abstimmung über die Entlastung bekannt waren oder die sie aufgrund der ihnen vorliegenden Informationen bei sorgfältiger Prüfung hätten erkennen können.
In seiner Sitzung am 11.06.2018 hat der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung zu entlasten. Dieser Empfehlung schließt sich die Verwaltung an.
Hinweis zur
Beschlussvorlage:
Mitglieder des
Rates, die zugleich Mitglieder im Aufsichtsrat der TECHNOPARK KAMEN GmbH sind,
dürfen gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.
Mitglieder des
Aufsichtsrates und Stellvertreter:
Heidler, Daniel
Hupe, Hermann
Köhler, Martin
Sekunde Volker
Zühlke, Nicola