Betreff
Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2017
Vorlage
047/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter der Stadt Kamen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

  1. Der Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2017 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

  1. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 196.084,65 € ist durch die Stadt Kamen ausgeglichen worden.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für das Wirtschaftsjahr 2017 wurden zur Deckung des Verlustausgleichs der TECHNOPARK KAMEN GmbH Mittel in Höhe von 265.000 € angemeldet. Dies entspricht im Wesentlichen dem Wirtschaftsplan 2017 (285.167 €) der GmbH abzüglich eines vereinbarten HSK-Konsolidierungspotentials i. H. v. 20.000 €.

 

Im Jahr 2017 wurden von der Stadt Kamen in Abstimmung mit der Geschäftsführung der GmbH Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich in Höhe von 265.000 € geleistet. Da der tatsächliche Verlust 196.084,65 € beträgt, sind von der GmbH nach Feststellung des Jahresabschlusses 68.915,35 € an die Stadt Kamen zurückzuzahlen. In dieser Höhe ergibt sich gegenüber dem verminderten Planwert nach HSK eine zusätzliche Haushaltsverbesserung.

 

Aufgrund der anhaltend positiven Konjunktur geht die Geschäftsführung davon aus, dass der Vermarktungsstand auch im Laufe des Jahres 2018 wieder auf einem hohen Niveau gehalten werden kann.

 

Gem. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 20 Abs. 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung, nach Vorberatung im Aufsichtsrat, über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Genehmigung des Lageberichts und über die Ergebnisverwendung.

 

Der nach § 20 Nr. 1 und Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft. Die Prüfung hat zu keinerlei Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der EversheimStuible Treuberater GmbH ist in vollem Wortlaut aus der Anlage ersichtlich.

 

Dem Aufsichtsrat haben der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht zur Prüfung und Beratung in der Sitzung am 11.06.2018 vorgelegen.

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, entsprechend dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

Die Verwaltung schließt sich dieser Beschlussempfehlung an.

 

Da der Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung gem. § 11 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen kann, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.

 


Anlagen:

 

Testatexemplar der Technopark Kamen GmbH zum 31.12.2017