Betreff
Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen/innen für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2023
Vorlage
042/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss benennt die auf der vorliegenden Vorschlagliste genannten Personen für die Wahl der Jugendschöffinnen/en für das Jugendschöffengericht Unna und die Jugendkammern des Landgerichts Dortmund.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Seitens des Präsidenten des Landgerichts Dortmund wurde mit Schreiben vom 04.01.2018 mitgeteilt, dass die Amtsdauer der bisher gewählten Jugendschöffen/innen bei den Jugendkammern des Landgerichts Dortmund sowie beim Jugendschöffengericht Unna am 31.12.2018 endet.

 

§ 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss eine Vorschlagliste von geeigneten Personen erstellt, die dann zur Wahl der Jugendschöffen/innen dem hiesigen Amtsgericht weitergeleitet wird.

 

Durch den Präsidenten des Landgerichts Dortmund wurde festgesetzt, dass durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt Kamen mindestens 12 Personen zu benennen sind. Es handelt sich hierbei um die doppelte Anzahl der benötigten Jugendschöffen/innen.

 

Von den benannten Personen werden später ein/e Hauptschöffe/in für die Jugendkammern des Landgerichts Dortmund und 5 Hauptschöffen/innen für das Jugendschöffengericht in Unna gewählt. Bei der Benennung von Personen ist darauf zu achten, dass die gleiche Anzahl von Männern und Frauen vorgeschlagen wird. 

 

Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) führt aus, welche persönlichen Kriterien gegeben sein müssen, um zum/zur Jugendschöffen/in gewählt werden zu können.

 

Lt. §§ 32,33,34 GVG in die Vorschlagliste nicht aufzunehmen:

 

-      Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen der vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt sind,

-      Personen, die in Folge richterlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind

-      Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden,

-      Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Wahlperiode vollendet haben würden,

-      Personen, die z. Zt. der Aufstellung der Vorschlagliste noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen,

-      Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind,

-      Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind,

 

In das Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:

-      der Bundespräsident,

-      die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung

-      Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können,

-      Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte

-      gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzuges sowie hauptamtliche Bewährungs- oder Gerichtshelfer,

-      Religionsdiener und Mitglieder solcher religiöser Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind,

Die vorgeschlagenen Personen sollen gem. § 35 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

 

Folgende Personen dürfen die Berufung zum Amt eines/r Jugendschöffen/in ablehnen:

 

-     Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, des Europäischen Parlaments, eines Landtages oder einer zweiten Kammer,

-     Personen, die in der vorhergehenden Amtsperiode die Verpflichtung eines ehrenamtlichen Richters in der Strafrechtspflege an vierzig Tagen erfüllt haben, sowie Personen, die bereits als ehrenamtliche Richter tätig sind,

-     Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen,

-     Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker beschäftigen,

-     Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die unmittelbare persönliche Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert,

-     Personen, die das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Ende der Amtsperiode vollendet haben würden,

-     Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Amtes für sie oder einen Dritten wegen Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Grundlage eine besondere Härte bedeutet.

Das Amt einer(s) Schöffin/en ist ein Ehrenamt, es kann nur von Deutschen versehen werden. Die Vorschlagliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Die Fraktionen wurden mit der Bitte angeschrieben, geeignete Personen zu benennen. Ferner erfolgte eine Information über die örtliche Presse, so dass sich interessierte Personen für die Aufnahme in die Vorschlagliste bewerben konnten.

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

Die erstellte Vorschlagliste ist nach Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss im Fachbereich Jugend, Schule und Sport eine Woche lang öffentlich auszulegen. Der Zeitpunkt der Auslegung ist vorher öffentlich bekanntzumachen.

 

Vorschlagliste für die Wahl der Jugendschöffinnen/en

 

Von der SPD-Fraktion vorgeschlagen:


Ø   Marc, Ulrich, geb. 30.12.1960  in Lünen

wohnhaft Im Hagen 9, 59174 Kamen
Beruf: Elektriker

Ø   Voß geb. Heyck,  Rosemarie, geb. 05.08.1976 in Kamen
wohnhaft Ahornweg 9, 59174 Kamen
Beruf: Verwaltungsangestellte

 

Von der Fraktion Bündnis 90/DIE Grünen vorgeschlagen:

Ø  Schneider. Anke, geb. 16.08.1963 in Kamen
     wohnhaft Ostenmauer 30, 59174 Kamen
     Beruf: Diplom Designerin


 Von der Fraktion DIE LINKE/GAL vorgeschlagen:


Ø  Rau, Andreas, geb. 22.08.1967 in Bochum
wohnhaft Heidestraße 8 a, 59174 Kamen
Beruf: staatl. anerkannter Erzieher

 

Von der Fraktion FW/FDP vorgeschlagen:

 

 

Ø    Seidlitz, Richard Johannes Martin, geb. am 06.04.1959

wohnhaft Heinestraße 11, 59174 Kamen

Privatier

 

Aus der Bürgerschaft beworben:

Ø   Adler geb. Bendig, Tanja, geb. 10.07.1972 in Kamen

wohnhaft Westenzäune 2, 59174 Kamen
Beruf: Beamtin a.D.

 

Ø   Göedecker, Erich-Klaus, geb. 16.02.1958 in Kamen

wohnhaft Weiße Straße 10, 59174 Kamen
Beruf: Rentner


 

Ø  Henning-Puls geb. Henning, Kornelia Theresia Anna geb. 25.10.1954 in Recklinghausen

wohnhaft Schattweg 96, 59174 Kamen
Beruf: Lehrerin

 

Ø  Jäger geb. Heinert, Ingrid, geb. 17.03.1952 in Unna
wohnhaft Pothscher Hof 25, 59174 Kamen
Beruf: Rentnerin
 

Ø  Jäger, Meinolf-Theodor, geb. 21.05.1960 in Rietberg
wohnhaft Pothscher Hof 25, 59174 Kamen
Beruf: Industriekaufmann 

 

Ø  Dr. Kleinz geb. Hülshoff, Petra, geb. 09.09.1958 in Vechta
wohnhaft Max-Born-Straße 4, 59174 Kamen
Beruf: Fachreferentin Frühe Hilfen
 

Ø  Klusenwirth, Stefan, geb. 22.05.1972 in Unna
wohnhaft Bramweg 7, 59174 Kamen
Beruf: selbstständiger Fahrlehrer

Ø  Dr. Köppen, Johannes, geb. 29.01.1951 in Rheinberg
wohnhaft Feuerbachstraße 70, 59174 Kamen
Beruf: Beamter  i. R.

 

Ø  Kuhr geb. Gebauer, Claudia, geb. 18.08.1974 in Werne
wohnhaft Mersch 16g, 59174 Kamen
Beruf: Dipl. Ing. Nachrichtentechnik

 

Ø  Marschewski geb. Bauer, Susanne, geb. 20.07.1962 in Dortmund

wohnhaft Klothmanns Kamp 44, 59174 Kamen
Beruf: Sozialpädagogin

Ø   Naudorf, Wolfgang, geb. 23.12.1957 in Bad Salzuflen
wohnhaft Berliner Straße 22, 59174 Kamen
Beruf: Sozialpädagoge, ASD Stadt Hagen

 

Ø  Opheiden-Szameit geb. Opheiden, Susanne geb. 10.12.1960 in Unna

wohnhaft In der Bredde 16, 59174 Kamen
Beruf: Sachbearbeiterin

 

Ø  Schulz, Joachim, geb. 26.09.1957 in Bergkamen
wohnhaft Am langen Kamp 47, 59174 Kamen
Beruf: Systemkoordinator

 

Ø  Seidel geb. Martin, Andrea Helene, geb. 30.07.1963 in Fröndenberg
wohnhaft Lothar-Kampmann-Straße 29, 59174 Kamen
Beruf: Oberstudienrätin am Berufskolleg

Ø  Vertgewall, Mark  geb. 20.08.1978 in Unna
wohnhaft Südkamener Straße 11, 59174 Kamen
Beruf: Beamter