hier: Verfahrensstand und weitere Schritte
Am 21.
Oktober 2009 wurde dem Regionalverband Ruhr (RVR) per Gesetz die
Regionalplanung übertragen. Träger der Regionalplanung ist die
Verbandsversammlung. Die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer des RVR ist
Regionalplanungsbehörde.
Der
Regionalplan Ruhr löst die Regionalpläne der Bezirksregierungen in Arnsberg,
Düsseldorf und Münster und den Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der
Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr innerhalb des Verbandsgebietes ab.
Der RVR
erarbeitet zurzeit als zuständige Planungsbehörde den Regionalplan Ruhr für die
gesamte Metropole Ruhr, zu der auch die Stadt Kamen gehört. Ende 2017 stellte
der Verband den Bearbeitungsstand der Fachöffentlichkeit vor und schuf damit
die Grundlage für die anstehenden politischen Beratungen in der
RVR-Verbandsversammlung ab Frühjahr 2018.
Im Vorfeld
gab es einen intensiven Austausch zwischen dem RVR und den betroffenen
Landkreisen sowie den Städten und Gemeinden im Verbandsgebiet.
Der
Regionalplan Ruhr ist unter anderem die planerische Grundlage für die
kommunalen Flächennutzungspläne. Er gibt die Entwicklungslinien für die
kommenden 20 Jahre in den Themenfeldern Siedlungsentwicklung,
Freiraumentwicklung, Kulturlandschaftsentwicklung, Klimaschutz- und
Klimaanpassung, Verkehrs- sowie Ver- und Entsorgungsinfrastruktur für die
gesamte Region vor.
Der
Regionalplan legt unter Anderem geeignete Bereiche fest, in denen die Kommunen
neue Wohn- und Gewerbegebiete realisieren können. Zugleich sichert er wertvolle
Bodenschätze für die Rohstoffversorgung, hält Korridore für Straßen oder
Bahntrassen frei, trägt zur Erhaltung wertvoller Naturräume und
Biotopvernetzungen sowie der Erholungsräume bei. Der RVR begleitet
Flächenausweisungen über ein Flächenmonitoring, umfangreiche Berechnungsverfahren
für die Bedarfsermittlung sowie über Abstimmungsprozesse und Arbeitskreise, in
die Kommunen eingebunden sind.
Das
weitere Beteiligungsverfahren ist wie folgt strukturiert:
Der
Erarbeitungsbeschluss soll im Juli 2018 durch die Verbandversammlung des RVR
(Ruhrparlament) gefasst werden. Sobald die Beschlussausfertigung vorliegt,
veröffentlicht der RVR als Regionalplanungsbehörde in den Amtsblättern der
Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster die Orte (RVR, Landreise und
kreisfreie Städte), die Dauer der öffentlichen Auslegung und die RVR
Internetadresse, unter der die Unterlagen einsehbar sind. Beginn der Auslegung
beginnt frühestens 2 Wochen nach der Bekanntmachung – dieses wird
voraussichtlich Anfang August 2018 sein. Neben den Städten und Gemeinden wird
auch die Öffentlichkeit sowie Verbände, Wirtschaft etc. beteiligt werden. Für
die Stadt Kamen ist insbesondere eine enge Abstimmung innerhalb des Kreises
Unna von Bedeutung. Zu gegebener Zeit wird mit Blick auf die parlamentarische
Beratung und Beschlussfassung ein Entwurf einer Stellungnahme durch die
Verwaltung vorbereitet.
Das
Auslegungsexemplar ist eine Papierfassung. Weitere Fassungen oder digitale
Datenträger stehen noch nicht abschließend fest.
In
Zusammenarbeit mit IT NRW wird das Beteiligungsverfahren derzeit online
vorbereitet. Einen Web-Map-Service-Dienst (eine Schnittstelle zum Abrufen von
Auszügen aus Landkarten über das Internet) wird es im Erarbeitungsverfahren
nicht geben. Erst nach Rechtskraft soll ein entsprechender Dienst
bereitgestellt werden.