Betreff
Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr
hier: Verfahrensstand und weitere Schritte
Vorlage
037/2018
Art
Mitteilungsvorlage

Am 21. Oktober 2009 wurde dem Regionalverband Ruhr (RVR) per Gesetz die Regionalplanung übertragen. Träger der Regionalplanung ist die Verbandsversammlung. Die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer des RVR ist Regionalplanungsbehörde.

 

Der Regionalplan Ruhr löst die Regionalpläne der Bezirksregierungen in Arnsberg, Düsseldorf und Münster und den Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr innerhalb des Verbandsgebietes ab.

 

Der RVR erarbeitet zurzeit als zuständige Planungsbehörde den Regionalplan Ruhr für die gesamte Metropole Ruhr, zu der auch die Stadt Kamen gehört. Ende 2017 stellte der Verband den Bearbeitungsstand der Fachöffentlichkeit vor und schuf damit die Grundlage für die anstehenden politischen Beratungen in der RVR-Verbandsversammlung ab Frühjahr 2018.

 

Im Vorfeld gab es einen intensiven Austausch zwischen dem RVR und den betroffenen Landkreisen sowie den Städten und Gemeinden im Verbandsgebiet.

 

Der Regionalplan Ruhr ist unter anderem die planerische Grundlage für die kommunalen Flächennutzungspläne. Er gibt die Entwicklungslinien für die kommenden 20 Jahre in den Themenfeldern Siedlungsentwicklung, Freiraumentwicklung, Kulturlandschaftsentwicklung, Klimaschutz- und Klimaanpassung, Verkehrs- sowie Ver- und Entsorgungsinfrastruktur für die gesamte Region vor.

 

Der Regionalplan legt unter Anderem geeignete Bereiche fest, in denen die Kommunen neue Wohn- und Gewerbegebiete realisieren können. Zugleich sichert er wertvolle Bodenschätze für die Rohstoffversorgung, hält Korridore für Straßen oder Bahntrassen frei, trägt zur Erhaltung wertvoller Naturräume und Biotopvernetzungen sowie der Erholungsräume bei. Der RVR begleitet Flächenausweisungen über ein Flächenmonitoring, umfangreiche Berechnungsverfahren für die Bedarfsermittlung sowie über Abstimmungsprozesse und Arbeitskreise, in die Kommunen eingebunden sind.

 

Das weitere Beteiligungsverfahren ist wie folgt strukturiert:

 

Der Erarbeitungsbeschluss soll im Juli 2018 durch die Verbandversammlung des RVR (Ruhrparlament) gefasst werden. Sobald die Beschlussausfertigung vorliegt, veröffentlicht der RVR als Regionalplanungsbehörde in den Amtsblättern der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster die Orte (RVR, Landreise und kreisfreie Städte), die Dauer der öffentlichen Auslegung und die RVR Internetadresse, unter der die Unterlagen einsehbar sind. Beginn der Auslegung beginnt frühestens 2 Wochen nach der Bekanntmachung – dieses wird voraussichtlich Anfang August 2018 sein. Neben den Städten und Gemeinden wird auch die Öffentlichkeit sowie Verbände, Wirtschaft etc. beteiligt werden. Für die Stadt Kamen ist insbesondere eine enge Abstimmung innerhalb des Kreises Unna von Bedeutung. Zu gegebener Zeit wird mit Blick auf die parlamentarische Beratung und Beschlussfassung ein Entwurf einer Stellungnahme durch die Verwaltung vorbereitet.

Das Auslegungsexemplar ist eine Papierfassung. Weitere Fassungen oder digitale Datenträger stehen noch nicht abschließend fest.

In Zusammenarbeit mit IT NRW wird das Beteiligungsverfahren derzeit online vorbereitet. Einen Web-Map-Service-Dienst (eine Schnittstelle zum Abrufen von Auszügen aus Landkarten über das Internet) wird es im Erarbeitungsverfahren nicht geben. Erst nach Rechtskraft soll ein entsprechender Dienst bereitgestellt werden.