hier: Beteiligung der Stadt Kamen als Träger öffentlicher Belange und weiteres Verfahren
Der Kreis
Unna ist der zuständige Aufgabenträger für den Öffentlichen Personen Nahverkehr
(ÖPNV) im Kreis Unna mit Ausnahme der schienengebundenen Nahverkehrsangebote
für die der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) der zuständige
Aufgabenträger ist.
Entsprechend dem Gesetz
zum öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) ist der
Kreis somit verpflichtet für das Busverkehrsangebot im Kreisgebiet, einen
Nahverkehrsplan aufzustellen bzw. diesen bei Bedarf fortzuschreiben.
Der letzte
Nahverkehrsplan des Kreises Unna wurde im Jahr 2013 beschlossen. Hinzu kommt die Nahverkehrsplanteilfortschreibung aus dem Jahr 2016. Schwerpunkt war hier, das bestehende Busangebot an die Ergebnisse der Modal Split-Erhebung aus dem Jahr 2013 anzupassen.
Durch die
Teilfortschreibung konnten bereits auch für die Stadt Kamen deutliche
Angebotsverbesserungen z.B. auf der Achse Bergkamen - Kamen - Unna erreicht
werden. Die Teilfortschreibung wurde im Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
der Stadt Kamen am 23.6.2016 beraten (BV 062/2016).
In der nun
vorliegenden Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Unna richtet
sich diese neben der Prüfung weiterer Maßnahmen, welche die Kommunen in einem
Planertreffen im Frühjahr 2017 einbringen konnten, besonders auf eine Aktualisierung
und Erweiterung der Qualitätsstandards, die Barrierefreiheit und die
Vorbereitung der Vergabe von Verkehrsleistungen.
Änderungen
bei den rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich durch die Verordnung (EG)
Nr. 1370/2007 und damit durch das angepasste Personenbeförderungsgesetz.
Relevant sind hier besonders die Vorgaben zur Vergabe von Verkehrsleistungen,
was für den Kreis Unna bzgl. der Vergabe eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrags zur Sicherstellung einer Ausreichenden Verkehrsbedienung relevant ist.
Zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge durch
Bahn- und Busangebote muss zudem die Barrierefreiheit
der Infrastruktur, der Fahrzeuge und der Fahrgastinformation weiterentwickelt
werden. Dazu ist der durch das Personenbeförderungsgesetz festgelegte allgemeine Umsetzungshorizont
bis Januar 2022 relevant. Hier bietet der Nahverkehrsplan als einziges Planungsinstrument die Möglichkeit, auch Ausnahmen
von der Barrierefreiheit festzulegen. Im Nahverkehrsplan sind dann Aussagen
über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen zu treffen. Entsprechend
sind zum Beispiel Standards für den Haltestellenausbau erforderlich, der sich an Nutzerzahlen und sozialen Einrichtungen (zum Beispiel
Krankenhäusern) im Umfeld orientiert.
Speziell für das mittlere
Kreisgebiet ist ein weiteres Handlungsfeld die Umstrukturierung des Schienenverkehrs
durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Ein wesentliches Merkmal wird hier die
Umstellung auf das einheitliche Taktmuster 15/30/60 Minuten sein. Dies betrifft
die Linie S4 (Dortmund-Lütgendortmund – Dortmund-Stadthaus – Unna) und damit auch Umsteigemöglichkeiten zu Buslinien im Kreis Unna: Bahnhöfe Massen,
Unna-Königsborn und Unna. Hinzu kommt
der Bahnhof Dortmund-Wickede mit einer Umsteigemöglichkeit zur Linie R51. Durch Auswirkungen auf die dort haltenden regionalen Buslinien
ergeben sich zudem Auswirkungen auf Kommunen im Kreis Unna, welche nicht direkt
von der Taktumstellung betroffen sind (zum Beispiel Gemeinde Bönen).
Die Kapitel
1-6 dieser Nahverkehrsplanfortschreibung befassen
sich mit den rechtlichen und planerischen
Grundlagen sowie der Bestandsaufnahme, die Kapitel 7-9 beinhalten die
zukünftigen Standards und Planungsszenarien im ÖPNV im Kreis Unna.
Am
27.2.2018 hat der Ausschuss für Kreisentwicklung und Mobilität die Einleitung
des förmlichen Beteiligungsverfahrens beschlossen. Mit Schreiben vom 4.4.2018
hat der Kreis Unna die Stadt Kamen als Träger öffentlicher Belange formal an
der Nahverkehrsplanfortschreibung beteiligt. Mit Frist bis zum 1.10.2018
besteht nun die Möglichkeit eine Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Der
Entwurf des Nahverkehrsplans ist im Internet bereitgestellt unter http://www.kreis-unna.de/nocache/hauptnavigation/kreis_region/leben_im_kreis/verkehr/nahverkehrsplan.html
Seitens
der Kreisverwaltung ist folgender weiterer Ablauf geplant:
·
1.10.2018: Frist zur Abgabe der Stellungnahmen zum
Nahverkehrsplanentwurf
·
Auswertung der Stellungnahmen durch die Verwaltung in
Kooperation mit Gutachter und VKU, Erarbeitung von Vorschlägen zur Abwägung
·
März 2019: Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen,
Verabschiedung des NVP als Beschlussempfehlung für den Kreistag März/April 2019
·
Verabschiedung des NVP im Kreistag
·
Juli 2019: Termin der Vorabbekanntmachung
Insbesondere
mit Blick auf eine rechtssichere Vergabe der Verkehrsleistungen im Rahmen eines
öffentlichen Dienstleistungsauftrags ist eine Vorabbekanntmachung des
Nahverkehrsplanes im Juli 2019 erforderlich.
Derzeit
prüft die Verwaltung den umfangreichen Nahverkehrsplan und bereitet eine
Stellungnahme vor. Mit Blick auf die Abgabefrist ist eine Beratung und
Beschlussfassung in der Septembersitzung des Planungs- und
Straßenverkehrsausschusses und nachfolgend im Haupt- und Finanzausschuss sowie
im Rat der Stadt Kamen vorgesehen.
Eine
Beteiligung des Behindertenbeirates kann erst im November erfolgen, hier könnte
ggfls. eine ergänzende Stellungnahme auch noch nachträglich an den Kreis Unna
übermittelt werden.