Betreff
Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Unna
hier: Beteiligung der Stadt Kamen als Träger öffentlicher Belange und weiteres Verfahren
Vorlage
036/2018
Art
Mitteilungsvorlage

Der Kreis Unna ist der zuständige Aufgabenträger für den Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) im Kreis Unna mit Ausnahme der schienengebundenen Nahverkehrsangebote für die der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) der zuständige Aufgabenträger ist.

Entsprechend dem Gesetz zum öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) ist der Kreis somit verpflichtet für das Busverkehrsangebot im Kreisgebiet, einen Nahverkehrsplan aufzustellen bzw. diesen bei Bedarf fortzuschreiben.

Der letzte Nahverkehrsplan des Kreises Unna wurde im Jahr 2013 beschlossen. Hinzu kommt die Nahverkehrsplanteilfortschreibung aus dem Jahr 2016. Schwerpunkt war hier, das bestehende Busangebot an die Ergebnisse der Modal Split-Erhebung aus dem Jahr 2013 anzupassen.

Durch die Teilfortschreibung konnten bereits auch für die Stadt Kamen deutliche Angebotsverbesserungen z.B. auf der Achse Bergkamen - Kamen - Unna erreicht werden. Die Teilfortschreibung wurde im Planungs- und Straßenverkehrsausschuss der Stadt Kamen am 23.6.2016 beraten (BV 062/2016).

In der nun vorliegenden Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Unna richtet sich diese neben der Prüfung weiterer Maßnahmen, welche die Kommunen in einem Planertreffen im Frühjahr 2017 einbringen konnten, besonders auf eine Aktualisierung und Erweiterung der Qualitätsstandards, die Barrierefreiheit und die Vorbereitung der Vergabe von Verkehrsleistungen.

Änderungen bei den rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich durch die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und damit durch das angepasste Personenbeförderungsgesetz. Relevant sind hier besonders die Vorgaben zur Vergabe von Verkehrsleistungen, was für den Kreis Unna bzgl. der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags zur Sicherstellung einer Ausreichenden Verkehrsbedienung relevant ist.

Zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge durch Bahn- und Busangebote muss zudem die Barrierefreiheit der Infrastruktur, der Fahrzeuge und der Fahrgastinformation weiterentwickelt werden. Dazu ist der durch das Personenbeförderungsgesetz festgelegte allgemeine Umsetzungshorizont bis Januar 2022 relevant. Hier bietet der Nahverkehrsplan als einziges Planungsinstrument die Möglichkeit, auch Ausnahmen von der Barrierefreiheit festzulegen. Im Nahverkehrsplan sind dann Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen zu treffen. Entsprechend sind zum Beispiel Standards für den Haltestellenausbau erforderlich, der sich an Nutzerzahlen und sozialen Einrichtungen (zum Beispiel Krankenhäusern) im Umfeld orientiert.

Speziell für das mittlere Kreisgebiet ist ein weiteres Handlungsfeld die Umstrukturierung des Schienenverkehrs durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Ein wesentliches Merkmal wird hier die Umstellung auf das einheitliche Taktmuster 15/30/60 Minuten sein. Dies betrifft die Linie S4 (Dortmund-Lütgendortmund Dortmund-Stadthaus Unna) und damit auch Umsteigemöglichkeiten zu Buslinien im Kreis Unna: Bahnhöfe Massen, Unna-Königsborn und Unna. Hinzu kommt der Bahnhof Dortmund-Wickede mit einer Umsteigemöglichkeit zur Linie R51. Durch Auswirkungen auf die dort haltenden regionalen Buslinien ergeben sich zudem Auswirkungen auf Kommunen im Kreis Unna, welche nicht direkt von der Taktumstellung betroffen sind (zum Beispiel Gemeinde Bönen).

Die Kapitel 1-6 dieser Nahverkehrsplanfortschreibung befassen sich mit den rechtlichen und planerischen Grundlagen sowie der Bestandsaufnahme, die Kapitel 7-9 beinhalten die zukünftigen Standards und Planungsszenarien im ÖPNV im Kreis Unna.

Am 27.2.2018 hat der Ausschuss für Kreisentwicklung und Mobilität die Einleitung des förmlichen Beteiligungsverfahrens beschlossen. Mit Schreiben vom 4.4.2018 hat der Kreis Unna die Stadt Kamen als Träger öffentlicher Belange formal an der Nahverkehrsplanfortschreibung beteiligt. Mit Frist bis zum 1.10.2018 besteht nun die Möglichkeit eine Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Der Entwurf des Nahverkehrsplans ist im Internet bereitgestellt unter http://www.kreis-unna.de/nocache/hauptnavigation/kreis_region/leben_im_kreis/verkehr/nahverkehrsplan.html

 

 

 

 

Seitens der Kreisverwaltung ist folgender weiterer Ablauf geplant:

·         1.10.2018: Frist zur Abgabe der Stellungnahmen zum Nahverkehrsplanentwurf

·         Auswertung der Stellungnahmen durch die Verwaltung in Kooperation mit Gutachter und VKU, Erarbeitung von Vorschlägen zur Abwägung

·         März 2019: Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen, Verabschiedung des NVP als Beschlussempfehlung für den Kreistag März/April 2019

·         Verabschiedung des NVP im Kreistag

·         Juli 2019: Termin der Vorabbekanntmachung

Insbesondere mit Blick auf eine rechtssichere Vergabe der Verkehrsleistungen im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags ist eine Vorabbekanntmachung des Nahverkehrsplanes im Juli 2019 erforderlich.

Derzeit prüft die Verwaltung den umfangreichen Nahverkehrsplan und bereitet eine Stellungnahme vor. Mit Blick auf die Abgabefrist ist eine Beratung und Beschlussfassung in der Septembersitzung des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses und nachfolgend im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt Kamen vorgesehen.

Eine Beteiligung des Behindertenbeirates kann erst im November erfolgen, hier könnte ggfls. eine ergänzende Stellungnahme auch noch nachträglich an den Kreis Unna übermittelt werden.