Die
Betriebsabrechnung des Jahres 2017 der Stadtentwässerung Kamen ist in der
beigefügten Anlage (Spalten 1 – 7) dargestellt. Die Beträge der einzelnen
Kostenarten und Leistungen der Betriebsabrechnung 2017 (Spalten 6 und 7) werden
aus dem Jahresabschluss 2017 der Finanzbuchhaltung (Spalten 2 und 3)
entwickelt, wobei die Werte des Jahresabschlusses entweder der Ein-
/Ausgliederungsrechnung (Spalte 4 und 5) oder der Betriebsabrechnung zugeordnet
werden. In jeder Zeile muss die Summe der Beträge aus der Ein- /
Ausgliederungsspalte und der Betriebsabrechnung identisch sein mit der Summe
des Jahresabschlusses.
Nach diversen
Differenzierungen der Werte des Jahresabschlusses 2017 über die Ein-/ Ausgliederungsspalte
weist die Betriebsabrechnung 2017 eine Überdeckung in Höhe von 221.780,94 €
aus. Die Differenz zwischen dem Ergebnis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
(3.352.500,84 €) und dem Ergebnis der Betriebsabrechnung basiert
hauptsächlich darauf, dass
-
der handelsrechtliche Ertrag aus der Auflösung von
Sonderposten für Zuschüsse im Rahmen der Betriebsabrechnung und Kalkulation
keinen Erlös darstellt (rd. 383 T€),
-
Erlöse aus der Klärschlammentsorgung (rd. 11 T€),
aus der Auflösung der Verbindlichkeiten für den Gebührenausgleich nach
Kommunalabgabengesetz NRW (rd. 97 T€) und aus periodenfremden
betrieblichen Erträgen (rd. 19 T€) keine betriebsbedingten Erlöse
darstellen
-
die kalkulatorischen Kosten (kalkulatorische
Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwert und kalkulatorische Zinsen für
das betriebsbedingte Kapital zu reinen Herstellungskosten) in der Kalkulation
und der Betriebsabrechnung höher ausfallen als die handelsrechtlichen
Abschreibungen und Fremdkapitalzinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung
(Differenz bei Abschreibungen: 639 T€, Differenz bei Zinsen: 2.634 T€; insgesamt
rd. 3.273 T€) und
-
im Ergebnis des Jahresabschlusses 2017 Aufwendungen
für die Gewässerunterhaltung (rd. 345 T€), für Klärschlamm (rd.
14 T€) und für Swaps (rd. 65 T€) enthalten sind, die in der
Kalkulation und Betriebsabrechnung keine Kosten des Berichtsjahres darstellen.
Insgesamt
betrachtet errechnet sich das Betriebsergebnis 2017 aus folgenden Wertveränderungen
im Vergleich zum handelsrechtlichen Jahresabschluss 2017:
|
Ergebnis
Jahresabschluss 2016 |
3.353T€ |
./. |
Erlöse Klärschlamm |
-11 T€ |
./. |
Ertrag aus Auflösung v. Sonderposten für
Zuschüsse |
-383 T€ |
./. |
Auflösung VB für Gebührenausgleich nach
KAG |
-97 T€ |
./. |
sonstige periodenfremde Erträge |
-19 T€ |
+ |
Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung |
345 T€ |
+ |
Aufwand Klärschlammabfuhr |
14 T€ |
./. |
Mehr kalkulatorische Abschreibung |
-639 T€ |
+ |
Periodenfremder Aufwand und technischer
Abgang |
228 T€ |
+ |
Aufwand für Swaps |
65 T€ |
./. |
Mehr kalkulatorische Zinsen |
-2.634 T€ |
= |
Betriebsergebnis
2017 |
222 T€ |
Die
Betriebsabrechnung schließt nach Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 221.780,94 € ab.
Das
KAG NRW schreibt in § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. vor, dass Kostenüberdeckungen am
Ende eines Kalkulationszeitraumes (als Ergebnis einer Betriebsabrechnung)
innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen
sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Weitere
Kostenüber-bzw. -unterdeckungen aus den Vorjahren, die auszugleichen sind,
liegen nicht vor.
Wie
die Kostenüberdeckung aus 2017 bei den Kalkulationen der Gebührensätze
2019-2021 jeweils gebührenmindernd eingesetzt wird, muss zu gegebener Zeit (ab
Herbst 2018) entschieden werden, wenn alle im Rahmen der Kalkulation
entscheidenden Bedingungen und Parameter für das kommende Wirtschaftsjahr 2019
und folgende Jahre bekannt sind.
Anlagen:
Betriebsabrechnung