Betreff
Betriebsabrechnung des Jahres 2017 der Stadtentwässerung Kamen
Vorlage
034/2018
Art
Mitteilungsvorlage

Die Betriebsabrechnung des Jahres 2017 der Stadtentwässerung Kamen ist in der beigefügten Anlage (Spalten 1 – 7) dargestellt. Die Beträge der einzelnen Kostenarten und Leistungen der Betriebsabrechnung 2017 (Spalten 6 und 7) werden aus dem Jahresabschluss 2017 der Fi­nanzbuchhaltung (Spalten 2 und 3) entwickelt, wobei die Werte des Jahresabschlusses entwe­der der Ein- /Ausgliederungsrechnung (Spalte 4 und 5) oder der Betriebsabrechnung zugeord­net werden. In jeder Zeile muss die Summe der Beträge aus der Ein- / Ausgliederungsspalte und der Betriebsabrechnung identisch sein mit der Summe des Jahresabschlusses.

Nach diversen Differenzierungen der Werte des Jahresabschlusses 2017 über die Ein-/ Aus­gliederungsspalte weist die Betriebsabrechnung 2017 eine Überdeckung in Höhe von 221.780,94 € aus. Die Differenz zwischen dem Ergebnis des handelsrechtlichen Jahresab­schlusses (3.352.500,84 €) und dem Ergebnis der Betriebsabrechnung basiert hauptsächlich darauf, dass

-       der handelsrechtliche Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten für Zuschüsse im Rahmen der Betriebsabrechnung und Kalkulation keinen Erlös darstellt (rd. 383 T€),

-       Erlöse aus der Klärschlammentsorgung (rd. 11 T€), aus der Auflösung der Verbindlich­keiten für den Gebührenausgleich nach Kommunalabgabengesetz NRW (rd. 97 T€) und aus periodenfremden betrieblichen Erträgen (rd. 19 T€) keine betriebsbedingten Erlöse darstellen

-       die kalkulatorischen Kosten (kalkulatorische Abschreibungen nach Wiederbeschaffungs­zeitwert und kalkulatorische Zinsen für das betriebsbedingte Kapital zu reinen Herstel­lungskosten) in der Kalkulation und der Betriebsabrechnung höher ausfallen als die handelsrechtlichen Abschreibungen und Fremdkapitalzinsen in der Gewinn- und Verlust­rechnung (Differenz bei Abschreibungen: 639 T€, Differenz bei Zinsen: 2.634 T€; insge­samt rd. 3.273 T€) und

-       im Ergebnis des Jahresabschlusses 2017 Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung (rd. 345 T€), für Klärschlamm (rd. 14 T€) und für Swaps (rd. 65 T€) enthalten sind, die in der Kalkulation und Betriebsabrechnung keine Kosten des Berichtsjahres darstellen.

Insgesamt betrachtet errechnet sich das Betriebsergebnis 2017 aus folgenden Wertverände­rungen im Vergleich zum handelsrechtlichen Jahresabschluss 2017:

 

  

Ergebnis Jahresabschluss 2016

3.353T€

./.

Erlöse Klärschlamm

-11 T€

./.

Ertrag aus Auflösung v. Sonderposten für Zuschüsse

-383 T€

./.

Auflösung VB für Gebührenausgleich nach KAG

-97 T€

./.

sonstige periodenfremde Erträge

-19 T€

+

Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung

345 T€

+

Aufwand Klärschlammabfuhr

14 T€

./.

Mehr kalkulatorische Abschreibung

-639 T€

+

Periodenfremder Aufwand und technischer Abgang

228 T€

+

Aufwand für Swaps

65 T€

./.

Mehr kalkulatorische Zinsen

-2.634 T€

=

Betriebsergebnis 2017

222 T€

 

Die Betriebsabrechnung schließt nach Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 221.780,94 € ab.

Das KAG NRW schreibt in § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. vor, dass Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes (als Ergebnis einer Betriebsabrechnung) innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

Weitere Kostenüber-bzw. -unterdeckungen aus den Vorjahren, die auszugleichen sind, liegen nicht vor.

Wie die Kostenüberdeckung aus 2017 bei den Kalkulationen der Gebührensätze 2019-2021 jeweils gebührenmindernd eingesetzt wird, muss zu gegebener Zeit (ab Herbst 2018) entschie­den werden, wenn alle im Rahmen der Kalkulation entscheidenden Bedingungen und Parame­ter für das kommende Wirtschaftsjahr 2019 und folgende Jahre bekannt sind.


Anlagen:

 

Betriebsabrechnung