Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Kamen stimmt dem
Beitritt in die GWA Kommunal AöR zur Durchführung der Aufgaben im Bereich
Sammlung und Transport von Abfällen in gemeinsamer Trägerschaft mit den
Gemeinden Bönen und Holzwickede sowie dem Kreis Unna zu.
- Der Rat der
Stadt Kamen beschließt die in der Anlage abgedruckte Satzung für das
gemeinsame Kommunalunternehmen „GWA Kommunal Anstalt öffentlichen Rechts“
- Der Rat der Stadt Kamen wählt für die Dauer seiner Wahlzeit neben dem durch Gesetz und Satzung bestimmten Bürgermeister folgende Personen als Mitglied in den Verwaltungsrat der AöR:
Ordentliches Mitglied: ________________________
Vertreter: ________________________
Ordentliches Mitglied: ________________________
Vertreter: ________________________
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
- Sachlicher Hintergrund
Aufgrund der landesabfallrechtlichen Regelungen sind kreisangehörige Städte in Nordrhein-Westfalen zuständig für die Einsammlung der Abfälle aus privaten Haushalten in ihrem jeweiligen Gebiet. Ferner sind diese Abfälle zu den von den Kreisen vorgehaltenen Entsorgungsanlagen zu transportieren.
Diese Aufgabe können die Städte auch durch
Drittbeauftragte wahrnehmen lassen. Dafür ist in der Regel ein entsprechendes
Ausschreibungsverfahren notwendig. Längerfristige Auftragszeiträume im Bereich der
Entsorgungswirtschaft haben zur Folge, dass Bieter laufzeitorientierte
Risikozuschläge einkalkulieren. Ferner müssen sie als erwerbswirtschaftliche
Unternehmen auch das Ziel dauerhafter Gewinnmargen berücksichtigen. Die so
kalkulierten Leistungsentgelte sind mit Mehrwertsteuer zu beaufschlagen, die
von den Kommunen als Auftraggeber und somit letztlich von allen
Abfallgebührenzahlern vergütet werden muss.
Dies
legt die Überlegung nahe, die Leistungen im Bereich der Sammlung von Rest-,
Bio- und Altpapierabfall, der Sperrmüllerfassung und des Behälterservices
kommunal günstiger zu organisieren. Hierzu haben die Gemeinden Bönen und
Holzwickede unter Mitwirkung des Kreises Unna und seiner abfallwirtschaftlichen
Tochtergesellschaft GWA im Jahre 2016 die GWA Kommunal Anstalt öffentlichen
Rechts gegründet.
Durch
Synergieeffekte und die Reduzierung der Mehrwertsteuerbelastung konnten die
gebührenrelevanten Sammelkosten in Bönen und Holzwickede um rund 10 % gesenkt
werden. Diese Kostenreduzierungen sorgen für eine direkte Entlastung der
Gebührenzahler und sind auch in dieser Größenordnung für die Stadt Kamen zu
erwarten.
Der
Kreis Unna hat sich zum Vorteil der Gebührenzahler ebenfalls an dieser
Kooperation beteiligt. Der Kreis organisiert mit der GWA die gemeinsame
Erfassung von Leichtverpackungen (bekannt geworden unter dem „Grünen Punkt“)
einerseits und so genannten stoffgleichen Nichtverpackungsmaterialien
andererseits über die kreisweit eingeführte Wertstofftonne. Deshalb hat der
Kreis Unna, die in diesem Zusammenhang von ihm wahrgenommenen Aufgaben in das
gemeinsame Kommunalunternehmen eingebracht. Auf diesem Weg können zusätzliche
Synergien erschlossen und Kostenreduktionen für den Abfallgebührenhaushalt des
Kreises erreicht werden. Von diesen Einsparungen profitieren ebenfalls die
Gebührenzahler aller beteiligten Anstaltsträger wie auch die übrigen
kreisangehörigen Kommunen.
Insgesamt bietet eine interkommunale AöR folgende Vorteile:
̵
Handeln wie ein privatwirtschaftlich
organisiertes Unternehmen;
̵
vergabefreie Übertragung von Aufgaben
auf die AöR (In-House-Geschäft);
̵
Gewährträgerhaftung der Kommunen; führt
z. B. zu günstigen Konditionen bei der Finanzierung wegen Insolvenzunfähigkeit
(allerdings: Es besteht der rein theoretische Nachteil, über keine
GmbH-typische Haftungsbeschränkung zu verfügen);
̵
die Leistungen einer AöR sind bei
entsprechender Übertragung der Aufgaben nicht umsatzsteuerpflichtig, ebenso
fallen keine Ertragssteuern (auch keine Gewerbesteuer) an; es besteht im
Umkehrschluss aber auch keine Vorsteuerabzugsberechtigung („Kauf zu
Bruttopreisen“). Der Vorteil liegt in der MwSt-Freiheit der
Wertschöpfungsanteile;
̵
bei gemeinsamer interkommunaler
Aufgabenerfüllung ergeben sich allein über die größeren Gebietseinheiten
spürbare Synergieeffekte, ohne dass örtliche Besonderheiten aufgegeben werden
müssen;
̵
das gemeinsame Kommunalunternehmen ist
grundsätzlich offen für die Aufnahme weiterer interessierter kommunaler Partner
bzw. Aufgaben.
- Inhaltliche
Ausgestaltung
Die
vorerwähnten Ziele, Rahmenbedingungen und Optionen führten im Ergebnis der
Gespräche mit Vertretern der AöR zu folgenden Eckpunkten hinsichtlich des
Beitritts der Stadt Kamen zum Kommunalunternehmen:
a)
Die AöR trägt den Namen „GWA Kommunal
Anstalt des öffentlichen Rechts“.
b)
Am Stammkapital in Höhe von 40.000,00 €
beteiligt sich jeder Träger mit jeweils 10.000,00 €. Die kaufmännische
Geschäftsbesorgung erfolgt über den Kreis Unna bzw. seine
Kreisentsorgungsunternehmen.
c)
Alle notwendigen
Investitionen der AöR werden vorwiegend fremdfinanziert. Dazu gehört der Erwerb
der Fahrzeuge, Müllbehälter und sonstiger Betriebsausstattung der AöR. Soweit
sinnvoll und möglich, soll aus Gründen der Wirtschaftlichkeit eine zumindest
teilabgeschriebene Betriebsausstattung genutzt werden (insbesondere
hinsichtlich der Behälter).
d)
Das
Kommunalunternehmen soll, um den Mehrwertsteuereffekt möglichst auszuschöpfen,
sämtliche Leistungen grundsätzlich selbst abwickeln und dabei vorrangig eigenes
Personal einsetzen. Dabei soll der Tarifvertrag der Privaten
Entsorgungswirtschaft Anwendung finden. Um Arbeitsplatzverluste zu vermeiden,
soll den bislang operativ eingesetzten Personalkräften grundsätzlich die
Möglichkeit angeboten werden, die bislang wahrgenommene Arbeit in Zukunft für
das Kommunalunternehmen zu erbringen.
e)
Das
Kommunalunternehmen hat das operative Geschäft für die Gemeinde Bönen und
Holzwickede sowie für den Kreis Unna bereits zum 01. Januar 2017 erfolgreich
und mit den angestrebten Einspareffekten aufgenommen. Dies hing mit den
dortigen Drittbeauftragungen zusammen. Die Drittbeauftragung der Stadt Kamen an
die Firma Welge Entsorgung GmbH konnte erst zum 31.12.2018 gekündigt werden, so
dass – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der ersten Erfahrungen mit der GWA
Kommunal AöR – eine Entscheidung über die Mitwirkung in diesem
Kommunalunternehmen erst jetzt möglich und notwendig ist.
f)
Die Satzungshoheit
verbleibt bei den beteiligten Kommunen. Das heißt, dass die Gebührenberechnung,
Gebührenfestsetzung und Gebühreneinziehung weiterhin durch die Stadt Kamen im
eigenen Gebiet erfolgt. Die Stadt Kamen erlangt durch den Beitritt unmittelbare
Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der örtlichen
Abfallwirtschaft.
g)
Der Verwaltungsrat des
Kommunalunternehmens besteht aus zwölf Mitgliedern, und zwar gemäß § 28 Abs. 2
GkG NRW den jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten ihrer Träger sowie jeweils zwei
weiteren Personen.
h) Der dieser Vorlage beigefügte Satzungsentwurf basiert auf der
derzeit geltenden Fassung unter Berücksichtigung der durch den Beitritt der
Stadt Kamen notwendigen Änderungen und Ergänzungen. Die Satzung regelt u. a.
den Aufgabenbereich des Kommunalunternehmens als AöR, die
Stammkapitalausstattung, die Zuständigkeit des Vorstands und des
Verwaltungsrats und bildet die Grundlage für die gesamte Geschäftstätigkeit.
Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der
Bezirksregierung Arnsberg in Kraft. Voraussetzung hierfür sind gleichlautende
Beschlüsse der Räte der Stadt Kamen, der Gemeinden Bönen und Holzwickede sowie
des Kreistags und eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde (§ 27 Abs. 4 und 5
GkG). Von den Gemeinden Bönen und Holzwickede sowie dem Kreis Unna wird der
Beitritt der Stadt Kamen ausdrücklich begrüßt.
i) Die Kostenkalkulation beruht auf einer Gesamtbetrachtung der
Kosten der jeweiligen örtlichen Entsorgungslogistik. Innerhalb des
Kommunalunternehmens werden Spartenrechnungen geführt, die eine konkrete
„verursachergerechte“ Kostenzuordnung für die Leistungen in den einzelnen
Kommunen möglich macht. Ungewollte Kosten-Quersubventionierungen zwischen den
Trägern sind somit ausgeschlossen.
j) Im Rahmen der Betriebsführung wird darauf geachtet, dass im
Wirtschaftsplan und im Jahresabschluss die Belange des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) hinreichend berücksichtigt werden, um den beteiligten Kommunen eine
sachgerechte, rechtssichere und termingerechte Gebührenkalkulation zu
ermöglichen.
k) Im Zuge weiterer interkommunaler Zusammenarbeit ist beabsichtigt,
zur zentralen Vorhaltung der Transportfahrzeuge der GWA Kommunal AöR eine
Betriebsstätte auf dem Gelände der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) in
Kamen in Abstimmung mit dieser einzurichten.
Unter Berücksichtigung aller
Gesichtspunkte und der positiven Erfahrungen der Gemeinden Bönen, Holzwickede
und Kreis Unna wird vorgeschlagen, der GWA Kommunal Anstalt des öffentlichen
Rechts zum 01.01.2019 beizutreten.
Anlagen:
- Satzung des Kommunalunternehmens