Betreff
Beitritt der Stadt Kamen in das Kommunalunternehmen „GWA Kommunal Anstalt des öffentlichen Rechts“ (AöR) für die Aufgabe des Sammelns und Transportierens von Abfällen
Vorlage
024/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1.  Der Rat der Stadt Kamen stimmt dem Beitritt in die GWA Kommunal AöR zur Durchführung der Aufgaben im Bereich Sammlung und Transport von Abfällen in gemeinsamer Trägerschaft mit den Gemeinden Bönen und Holzwickede sowie dem Kreis Unna zu.

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen beschließt die in der Anlage abgedruckte Satzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „GWA Kommunal Anstalt öffentlichen Rechts“

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen wählt für die Dauer seiner Wahlzeit neben dem durch Gesetz und Satzung bestimmten Bürgermeister folgende Personen als Mitglied in den Verwaltungsrat der AöR:

 

Ordentliches Mitglied:             ________________________

 

Vertreter:                                 ________________________

 

Ordentliches Mitglied:             ________________________

 

Vertreter:                                 ________________________


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

  1. Sachlicher Hintergrund

 

Aufgrund der landesabfallrechtlichen Regelungen sind kreisangehörige Städte in Nordrhein-Westfalen zuständig für die Einsammlung der Abfälle aus privaten Haushalten in ihrem jeweiligen Gebiet. Ferner sind diese Abfälle zu den von den Kreisen vorgehaltenen Entsorgungsanlagen zu transportieren.

 

Diese Aufgabe können die Städte auch durch Drittbeauftragte wahrnehmen lassen. Dafür ist in der Regel ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren notwendig. Längerfristige Auftragszeiträume im Bereich der Entsorgungswirtschaft haben zur Folge, dass Bieter laufzeitorientierte Risikozuschläge einkalkulieren. Ferner müssen sie als erwerbswirtschaftliche Unternehmen auch das Ziel dauerhafter Gewinnmargen berücksichtigen. Die so kalkulierten Leistungsentgelte sind mit Mehrwertsteuer zu beaufschlagen, die von den Kommunen als Auftraggeber und somit letztlich von allen Abfallgebührenzahlern vergütet werden muss.

 

Dies legt die Überlegung nahe, die Leistungen im Bereich der Sammlung von Rest-, Bio- und Altpapierabfall, der Sperrmüllerfassung und des Behälterservices kommunal günstiger zu organisieren. Hierzu haben die Gemeinden Bönen und Holzwickede unter Mitwirkung des Kreises Unna und seiner abfallwirtschaftlichen Tochtergesellschaft GWA im Jahre 2016 die GWA Kommunal Anstalt öffentlichen Rechts gegründet.

 

Durch Synergieeffekte und die Reduzierung der Mehrwertsteuerbelastung konnten die gebührenrelevanten Sammelkosten in Bönen und Holzwickede um rund 10 % gesenkt werden. Diese Kostenreduzierungen sorgen für eine direkte Entlastung der Gebührenzahler und sind auch in dieser Größenordnung für die Stadt Kamen zu erwarten.

 

Der Kreis Unna hat sich zum Vorteil der Gebührenzahler ebenfalls an dieser Kooperation beteiligt. Der Kreis organisiert mit der GWA die gemeinsame Erfassung von Leichtverpackungen (bekannt geworden unter dem „Grünen Punkt“) einerseits und so genannten stoffgleichen Nichtverpackungsmaterialien andererseits über die kreisweit eingeführte Wertstofftonne. Deshalb hat der Kreis Unna, die in diesem Zusammenhang von ihm wahrgenommenen Aufgaben in das gemeinsame Kommunalunternehmen eingebracht. Auf diesem Weg können zusätzliche Synergien erschlossen und Kostenreduktionen für den Abfallgebührenhaushalt des Kreises erreicht werden. Von diesen Einsparungen profitieren ebenfalls die Gebührenzahler aller beteiligten Anstaltsträger wie auch die übrigen kreisangehörigen Kommunen.

 

Insgesamt bietet eine interkommunale AöR folgende Vorteile:

 

̵        Handeln wie ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen;

 

̵        vergabefreie Übertragung von Aufgaben auf die AöR (In-House-Geschäft);

 

̵        Gewährträgerhaftung der Kommunen; führt z. B. zu günstigen Konditionen bei der Finanzierung wegen Insolvenzunfähigkeit (allerdings: Es besteht der rein theoretische Nachteil, über keine GmbH-typische Haftungsbeschränkung zu verfügen);

 

̵        die Leistungen einer AöR sind bei entsprechender Übertragung der Aufgaben nicht umsatzsteuerpflichtig, ebenso fallen keine Ertragssteuern (auch keine Gewerbesteuer) an; es besteht im Umkehrschluss aber auch keine Vorsteuerabzugsberechtigung („Kauf zu Bruttopreisen“). Der Vorteil liegt in der MwSt-Freiheit der Wertschöpfungsanteile;

 

̵        bei gemeinsamer interkommunaler Aufgabenerfüllung ergeben sich allein über die größeren Gebietseinheiten spürbare Synergieeffekte, ohne dass örtliche Besonderheiten aufgegeben werden müssen;

 

̵        das gemeinsame Kommunalunternehmen ist grundsätzlich offen für die Aufnahme weiterer interessierter kommunaler Partner bzw. Aufgaben.

 

 

 

  1. Inhaltliche Ausgestaltung

 

Die vorerwähnten Ziele, Rahmenbedingungen und Optionen führten im Ergebnis der Gespräche mit Vertretern der AöR zu folgenden Eckpunkten hinsichtlich des Beitritts der Stadt Kamen zum Kommunalunternehmen:

a)    Die AöR trägt den Namen „GWA Kommunal Anstalt des öffentlichen Rechts“.

 

b)    Am Stammkapital in Höhe von 40.000,00 € beteiligt sich jeder Träger mit jeweils 10.000,00 €. Die kaufmännische Geschäftsbesorgung erfolgt über den Kreis Unna bzw. seine Kreisentsorgungsunternehmen.

 

c)    Alle notwendigen Investitionen der AöR werden vorwiegend fremdfinanziert. Dazu gehört der Erwerb der Fahrzeuge, Müllbehälter und sonstiger Betriebsausstattung der AöR. Soweit sinnvoll und möglich, soll aus Gründen der Wirtschaftlichkeit eine zumindest teilabgeschriebene Betriebsausstattung genutzt werden (insbesondere hinsichtlich der Behälter).

 

d)    Das Kommunalunternehmen soll, um den Mehrwertsteuereffekt möglichst auszuschöpfen, sämtliche Leistungen grundsätzlich selbst abwickeln und dabei vorrangig eigenes Personal einsetzen. Dabei soll der Tarifvertrag der Privaten Entsorgungswirtschaft Anwendung finden. Um Arbeitsplatzverluste zu vermeiden, soll den bislang operativ eingesetzten Personalkräften grundsätzlich die Möglichkeit angeboten werden, die bislang wahrgenommene Arbeit in Zukunft für das Kommunalunternehmen zu erbringen.

 

e)    Das Kommunalunternehmen hat das operative Geschäft für die Gemeinde Bönen und Holzwickede sowie für den Kreis Unna bereits zum 01. Januar 2017 erfolgreich und mit den angestrebten Einspareffekten aufgenommen. Dies hing mit den dortigen Drittbeauftragungen zusammen. Die Drittbeauftragung der Stadt Kamen an die Firma Welge Entsorgung GmbH konnte erst zum 31.12.2018 gekündigt werden, so dass – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der ersten Erfahrungen mit der GWA Kommunal AöR – eine Entscheidung über die Mitwirkung in diesem Kommunalunternehmen erst jetzt möglich und notwendig ist.

 

f)     Die Satzungshoheit verbleibt bei den beteiligten Kommunen. Das heißt, dass die Gebührenberechnung, Gebührenfestsetzung und Gebühreneinziehung weiterhin durch die Stadt Kamen im eigenen Gebiet erfolgt. Die Stadt Kamen erlangt durch den Beitritt unmittelbare Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der örtlichen Abfallwirtschaft.

 

g)    Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens besteht aus zwölf Mitgliedern, und zwar gemäß § 28 Abs. 2 GkG NRW den jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten ihrer Träger sowie jeweils zwei weiteren Personen.

 

h)    Der dieser Vorlage beigefügte Satzungsentwurf basiert auf der derzeit geltenden Fassung unter Berücksichtigung der durch den Beitritt der Stadt Kamen notwendigen Änderungen und Ergänzungen. Die Satzung regelt u. a. den Aufgabenbereich des Kommunalunternehmens als AöR, die Stammkapitalausstattung, die Zuständigkeit des Vorstands und des Verwaltungsrats und bildet die Grundlage für die gesamte Geschäftstätigkeit. Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Bezirksregierung Arnsberg in Kraft. Voraussetzung hierfür sind gleichlautende Beschlüsse der Räte der Stadt Kamen, der Gemeinden Bönen und Holzwickede sowie des Kreistags und eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde (§ 27 Abs. 4 und 5 GkG). Von den Gemeinden Bönen und Holzwickede sowie dem Kreis Unna wird der Beitritt der Stadt Kamen ausdrücklich begrüßt.

 

i)      Die Kostenkalkulation beruht auf einer Gesamtbetrachtung der Kosten der jeweiligen örtlichen Entsorgungslogistik. Innerhalb des Kommunalunternehmens werden Spartenrechnungen geführt, die eine konkrete „verursachergerechte“ Kostenzuordnung für die Leistungen in den einzelnen Kommunen möglich macht. Ungewollte Kosten-Quersubventionierungen zwischen den Trägern sind somit ausgeschlossen.

 

j)      Im Rahmen der Betriebsführung wird darauf geachtet, dass im Wirtschaftsplan und im Jahresabschluss die Belange des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hinreichend berücksichtigt werden, um den beteiligten Kommunen eine sachgerechte, rechtssichere und termingerechte Gebührenkalkulation zu ermöglichen.

 

k)    Im Zuge weiterer interkommunaler Zusammenarbeit ist beabsichtigt, zur zentralen Vorhaltung der Transportfahrzeuge der GWA Kommunal AöR eine Betriebsstätte auf dem Gelände der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) in Kamen in Abstimmung mit dieser einzurichten.

 

 

Unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte und der positiven Erfahrungen der Gemeinden Bönen, Holzwickede und Kreis Unna wird vorgeschlagen, der GWA Kommunal Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01.01.2019 beizutreten.

 


Anlagen:

 

-       Satzung des Kommunalunternehmens