Betreff
Entwurf Jahresabschluss 2017
Vorlage
023/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Entwurf des Jahresabschluss wird gem. § 95 Abs. 3 vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Die Ergebnisrechnung 2017 weist im Entwurf einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.219.541,08 € (Planwert: 7.554.744) aus und wurde dem Rat am 28.03.2018 und somit innerhalb der in § 95 Abs. 3  Satz 2 GO NRW festgelegten Frist, d.h. innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres, zugeleitet. Im Folgenden ist der Jahresabschluss gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Der Rat stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Dieses wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 27.09.2018 erfolgen.