Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt die als Anlage vorgelegte "Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über den Verdienstausfall für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kamen“.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Zum 01.01.2016 ist das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung
und den Katastrophenschutz (BHKG) in Kraft getreten und löste das Gesetz über
den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) ab. Dies macht eine rechtliche
Aktualisierung erforderlich.
Eine Anpassung an die allgemeine Wirtschafts- und Finanzlage hat seit
dem Jahr 1998 nicht mehr stattgefunden.
Der in § 2 der Satzung festgesetzte Regelstundensatz als Entschädigung für
den Verdienstausfall eines Selbständigen liegt mit 8,00 € unter dem
derzeitigen gesetzlichen Mindestlohn und wird auf 8,84 € gemäß der
Entschädigungsverordnung NRW (EntschVO) angepasst.
Ebenso liegt der Höchstsatz für diesen Verdienstausfall mit 26,00 € weit
unter einem realistischen Wert für den Verdienstausfall von Selbstständigen
und wird gemäß der EntschVO NRW auf den Höchstsatz von 80,00 € angepasst.
Der Beschluss ist vom Rat zu fassen. Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt ggf. eine entsprechende Empfehlung.
Finanzielle Folgen und Auswirkungen:
Ein geringfügiger Mehraufwand (bis ca. 200 € / Jahr) ist zu erwarten und
kann aber innerhalb des Produktes 12.07.01 ausgeglichen werden.
Anlagen:
Änderungssatzung