Betreff
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über den Verdienstausfall für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kamen
Vorlage
022/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die als Anlage vorgelegte "Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über den Verdienstausfall für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kamen“.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Zum 01.01.2016 ist das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophen­schutz (BHKG) in Kraft getreten und löste das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleis­tung (FSHG) ab. Dies macht eine rechtliche Aktualisierung erforderlich.

 

Eine Anpassung an die allgemeine Wirtschafts- und Finanzlage hat seit dem Jahr 1998 nicht mehr stattgefunden.

 

Der in § 2 der Satzung festgesetzte Regelstundensatz als Entschädigung für den Verdienst­aus­fall eines Selbständigen liegt mit 8,00 € unter dem derzeitigen gesetzlichen Mindestlohn und wird auf 8,84 € gemäß der Entschädigungsverordnung NRW (EntschVO) angepasst.

 

Ebenso liegt der Höchstsatz für diesen Verdienstausfall mit 26,00 € weit unter einem realis­tischen Wert für den Verdienstausfall von Selbstständigen und wird gemäß der EntschVO NRW auf den Höchstsatz von 80,00 € angepasst.

 

Der Beschluss ist vom Rat zu fassen. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt ggf. eine entsprechende Empfehlung.

 

 

Finanzielle Folgen und Auswirkungen:

 

Ein geringfügiger Mehraufwand (bis ca. 200 € / Jahr) ist zu erwarten und kann aber innerhalb des Produktes 12.07.01 ausgeglichen werden.

 

 


Anlagen:

 

Änderungssatzung