Betreff
Bildung eines Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2018
Vorlage
005/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Wahlausschuss besteht aus 10 Beisitzerinnen oder Beisitzern.

 

2.    Der Rat wählt folgende Beisitzerinnen oder Beisitzer in den Wahlausschuss

 

Beisitzerin/Beisitzer                       Stellvertreterin/Stellvertreter

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Wahlausschuss ist ein kollegiales Wahlorgan und wird für Wahlen innerhalb einer Legislaturperiode besonders gebildet.
Die Rechtsgrundlage ist § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz.

Die Aufgaben des Wahlausschusses bestehen grundsätzlich darin:

 

  • das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen,
  • über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu entscheiden, wenn der Vertrauensmann den Wahlausschuss anruft,
  • über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden,
  • das Wahlergebnis festzustellen.

 

Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem, sowie 4, 6, 8, oder 10 Beisitzerinnen oder Beisitzern.

 

Gem. § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz wählt der Rat die Beisitzerinnen oder Beisitzer des Wahlausschusses. Entsprechend § 6 Abs. 1 Kommunalwahlordnung soll der Rat für jede Beisitzerin oder Beisitzer eine Vertreterin oder einen Vertreter wählen.

 

Neben Ratsmitgliedern können auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die dem Rat angehören können, gewählt werden. Die Möglichkeit, beratende Mitglieder nach § 58 Abs. 4 GO NW zu bestellen, findet auf den Wahlausschuss keine Anwendung.

 

Für die Wahl gelten die allgemeinen Vorschriften des § 50 Abs. 3 GO NW.

 

Gem. § 2 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz können Bewerber für das Amt des Bürgermeisters oder des Landrates nicht Mitglied des Wahlausschusses der Gemeinde oder des Kreises oder eines Wahlvorstandes sein.

 

Es wird empfohlen, den Wahlausschuss mit 10 Beisitzern oder Beisitzerinnen zu besetzen.

 

Ausgehend von den Fraktionsstärken stehen der SPD 5 Sitze, der CDU 2 Sitze und Bündnis 90/DIE GRÜNEN 1 Sitz zu. Die verbleibenden zwei Sitze sind durch die vom Bürgermeister zu ziehenden Lose zwischen der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE/GAL und der Fraktion FW/FDP in einem Losverfahren zu vergeben. (Das heißt, dass der 10. Sitz nicht der Fraktion zufällt, die das Los um den 9. Sitz erhält.)

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.