Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt für die restliche Legislaturperiode des Rates
als Mitglied in die Gesellschafterversammlung der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH:
ordentliches Mitglied:
bisher: Michael Krause
neu: Daniel Heidler
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.
Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat jeder Gesellschafter das Recht, einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Herr Michael Krause hat sein Ratsmandat am 30.10.2017 niedergelegt. Er war ordentliches Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.
Die SPD-Fraktion hat als Nachfolger Herrn Daniel Heidler vorgeschlagen.