Betreff
Wahl eines ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedes in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW
Vorlage
131/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt bis zum Ende seiner Legislaturperiode folgende Mitglieder in die Mitglieder­versammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen:

 

 

ordentliches Mitglied:                                                  stellvertretendes Mitglied:

 

bisher:             Michael Krause                                   Klaus Kasperidus

 

neu:                 Klaus Kasperidus                                Jutta Maeder

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen stellen die ordentlichen Mitglieder (Städte und Gemeinden) mit einer Einwohnerzahl bis zu 10.000 Einwohner drei Vertreter für die Mitgliederversammlung. Die Mitglieder sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu bestellen.

 

Herr Michael Krause war ordentliches Mitglied in der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen und hat sein Ratsmandat am 30.10.2017 nieder­gelegt. Mit seinem Ausscheiden ist eine Nachbesetzung erforderlich. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

Die SPD-Fraktion hat als Nachfolger Klaus Kasperidus vorgeschlagen. Klaus Kasperidus war stellvertretendes Mitglied in der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes. Für die Stellvertretung hat die Fraktion Frau Jutta Maeder vorgeschlagen.