Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt bis zum Ende seiner Legislaturperiode als ordentliches und stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH:
ordtl.
Mitglied stv.
Mitglied
bisher: Michael Krause Christiane Klanke
neu: Christiane Klanke Ulrike Skodd
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach § 9 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH aus 8 Mitgliedern, die vom Rat der Stadt Kamen entsandt werden. Die Mitglieder sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu bestellen.
Herr Michael Krause war bislang ordentliches Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH. Er hat sein Mandat am 30.10.2017 niedergelegt. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.
Die SPD-Fraktion hat als Nachfolger für Michael Krause das bisherige stellvertretende Mitglied Frau Christiane Klanke vorgeschlagen. Für die Stellvertretung wurde Frau Ulrike Skodd vorgeschlagen.