Betreff
Wahl eines ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedes in die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH
Vorlage
130/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt bis zum Ende seiner Legislaturperiode als ordentliches und stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH:

 

                                    ordtl. Mitglied                           stv. Mitglied

 

bisher:                         Michael Krause                       Christiane Klanke

 

neu:                             Christiane Klanke                    Ulrike Skodd

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach § 9 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH aus 8 Mitgliedern, die vom Rat der Stadt Kamen entsandt werden. Die Mitglieder sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu bestellen.

 

Herr Michael Krause war bislang ordentliches Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH. Er hat sein Mandat am 30.10.2017 niedergelegt. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

Die SPD-Fraktion hat als Nachfolger für Michael Krause das bisherige stellvertretende Mitglied Frau Christiane Klanke vorgeschlagen. Für die Stellvertretung wurde Frau Ulrike Skodd vorgeschlagen.