Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt für die Dauer
seiner Legislaturperiode das nachstehende Mitglied in den Aufsichtsrat der GSW
Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen:
ordentliches
Mitglied:
bisher Michael Krause
neu Daniel Heidler
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach den §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.
Der Aufsichtsrat der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen besteht gem. § 9 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages aus 21 Mitgliedern, von denen 7 Mitglieder vom Rat der Stadt Kamen für die Dauer seiner Wahlzeit bestellt werden.
Für jedes Aufsichtsratsmitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen.
Herr Michael Krause hat sein Ratsmandat am 30.10.2017 niedergelegt. Er war ordentliches Mitglied im Aufsichtsrat der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.
Die SPD-Fraktion hat als Nachfolger Herrn Daniel Heidler vorgeschlagen.