hier: Feststellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2)
Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung:
1.
über
die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und 4a (3)
BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §
4 (1) BauGB, § 4 (2) BauGB und § 4a (3) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen
entsprechend des beigefügten Abwägungsvorschlags der Verwaltung;
2.
die 1.
Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 BauGB in der derzeit gültigen
Fassung.
Die Grenzen des
räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in
dem beigefügten Lageplan dargestellt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der
Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gliedert sich in zwei
Teilbereiche. Der nordwestliche Teil des nördlichen Änderungsbereiches ist
bisher als „Sonderbaufläche Baumarkt/ Gartencenter“ dargestellt. Die Ansiedlung
eines Baumarktes soll jedoch nicht mehr verfolgt werden, da dies nicht mehr den
landesplanerischen und kommunalen Zielen entspricht, und in „Gewerbegebiet”
geändert werden.
Angrenzend daran
stellt der Flächennutzungsplan bisher ein „Industriegebiet“ dar. Die
uneingeschränkte Zulässigkeit von erheblich belästigenden Gewerbebetrieben kann
aus heutiger Sicht Immissionskonflikte mit den in der Umgebung des Plangebietes
vorhandenen schützenswerten Nutzungen auslösen. Für den nördlichen Teil des
bisher dargestellten „Industriegebietes”, der lediglich eine Eignung für die
Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Sinne des § 8 BauNVO besitzt, erfolgt daher
nunmehr die Anpassung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes als
„Gewerbegebiet”.
Der südliche
Änderungsbereich ist demgegenüber bereits als „Gewerbegebiet” dargestellt,
steht damit jedoch im Widerspruch zu dem gültigen Bebauungsplan Nr. 4 Ka. Von
daher soll hier eine Anpassung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes an
das geltende verbindliche Planungsrecht erfolgen.
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Kamen hat am 10.03.2015 die Aufstellung der 1.
Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4.1 Ka „Gewerbegebiet Ost /
Henry-Everling-Straße“ im Sinne des oben beschriebenen Planungsziels wurde
parallel durchgeführt.
Die weiteren
Verfahrensschritte wurden gemäß BauGB sowie BauNVO in den jeweils gültigen
Fassungen durchgeführt.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
fand parallel im Zeitraum 20.05.2015 - 10.06.2015 statt.
Die öffentliche
Auslegung des Planentwurfs wurde am 12.05.2015 im Amtsblatt 10/2015 der Stadt
Kamen ortsüblich bekannt gemacht.
Die Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) fand parallel im
Zeitraum 09.09.2015 – 18.09.2015 sowie vom 25.09.2015 – 26.10.2015 statt.
Die öffentliche
Auslegung des Planentwurfs wurde am 25.08.2015 im Amtsblatt 18/2015 der Stadt
Kamen bzw. am 18.09.2015 im Amtsblatt 20/2015 der Stadt Kamen ortsüblich
bekannt gemacht.
Aufgrund von
Planänderungen nach der öffentlichen Auslegung fand eine erneute Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) i. V. m. § 3 (2) und § 4 (2)
parallel im Zeitraum 26.10.2017 – 13.11.2017 statt.
Die öffentliche
Auslegung des Planentwurfs wurde am 18.10.2017 im Amtsblatt 26/2017 der Stadt
Kamen ortsüblich bekannt gemacht.
Im Zuge der
dargelegten Beteiligungsverfahren sind einige Anregungen vorgebracht worden.
Öffentliche und private Belange müssen untereinander sowie gegeneinander
gerecht abgewogen werden. Die Verwaltung hat die vorgebrachten Anregungen und
Bedenken sachlich und fachlich bewertet und vorgeprüft. Die Prüfergebnisse sind
der Beschlussvorlage zusammen mit einem Abwägungs- und Beschlussvorschlag
beigefügt.
Im Regionalplan
des Regierungsbezirkes Arnsberg, Oberbereich Dortmund (westlicher Teil) ist die Fläche als „Gewerbe-
und Industrieansiedlungsbereich“ dargestellt. Die Ziele des Bebauungsplans
entsprechen insofern den Zielen der Raumordnung.
Im
rechtskräftigen Landschaftsplan Nr. 4 Raum Kamen-Bönen des Kreises Unna werden
für den Bereich des Plangebiets keine Festsetzungen getroffen.
Anlagen
Anlage 1: Lageplan 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes.
Anlage 2: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Anlage 3: Begründung zur 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes.
Anlage 4: Stellungnahmen im
Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB einschließlich
Abwägungsvorschlag
Anlage 5: Stellungnahmen im
Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (2) und §
4 (2) BauGB einschließlich Abwägungsvorschlag
Anlage 6: Stellungnahmen im
Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (3) i. V. m.
§ 4 (2) BauGB einschließlich Abwägungsvorschlag