Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung:

 

1.    über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und 4a (3) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, § 4 (2) BauGB und § 4a (3) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend des beigefügten Abwägungsvorschlags der Verwaltung;

2.    die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 BauGB in der derzeit gültigen Fassung.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in dem beigefügten Lageplan dargestellt.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gliedert sich in zwei Teilbereiche. Der nordwestliche Teil des nördlichen Änderungsbereiches ist bisher als „Sonderbaufläche Baumarkt/ Gartencenter“ dargestellt. Die Ansiedlung eines Baumarktes soll jedoch nicht mehr verfolgt werden, da dies nicht mehr den landesplanerischen und kommunalen Zielen entspricht, und in „Gewerbegebiet” geändert werden.

Angrenzend daran stellt der Flächennutzungsplan bisher ein „Industriegebiet“ dar. Die uneingeschränkte Zulässigkeit von erheblich belästigenden Gewerbebetrieben kann aus heutiger Sicht Immissionskonflikte mit den in der Umgebung des Plangebietes vorhandenen schützenswerten Nutzungen auslösen. Für den nördlichen Teil des bisher dargestellten „Industriegebietes”, der lediglich eine Eignung für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Sinne des § 8 BauNVO besitzt, erfolgt daher nunmehr die Anpassung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes als „Gewerbegebiet”.

Der südliche Änderungsbereich ist demgegenüber bereits als „Gewerbegebiet” dargestellt, steht damit jedoch im Widerspruch zu dem gültigen Bebauungsplan Nr. 4 Ka. Von daher soll hier eine Anpassung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes an das geltende verbindliche Planungsrecht erfolgen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen hat am 10.03.2015 die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4.1 Ka „Gewerbegebiet Ost / Henry-Everling-Straße“ im Sinne des oben beschriebenen Planungsziels wurde parallel durchgeführt.

 

Die weiteren Verfahrensschritte wurden gemäß BauGB sowie BauNVO in den jeweils gültigen Fassungen durchgeführt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB fand parallel im Zeitraum 20.05.2015 - 10.06.2015 statt.

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs wurde am 12.05.2015 im Amtsblatt 10/2015 der Stadt Kamen ortsüblich bekannt gemacht.

 

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) fand parallel im Zeitraum 09.09.2015 – 18.09.2015 sowie vom 25.09.2015 – 26.10.2015 statt.

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs wurde am 25.08.2015 im Amtsblatt 18/2015 der Stadt Kamen bzw. am 18.09.2015 im Amtsblatt 20/2015 der Stadt Kamen ortsüblich bekannt gemacht.

 

Aufgrund von Planänderungen nach der öffentlichen Auslegung fand eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) i. V. m. § 3 (2) und § 4 (2) parallel im Zeitraum 26.10.2017 – 13.11.2017 statt.

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs wurde am 18.10.2017 im Amtsblatt 26/2017 der Stadt Kamen ortsüblich bekannt gemacht.

 

 

Im Zuge der dargelegten Beteiligungsverfahren sind einige Anregungen vorgebracht worden. Öffentliche und private Belange müssen untereinander sowie gegeneinander gerecht abgewogen werden. Die Verwaltung hat die vorgebrachten Anregungen und Bedenken sachlich und fachlich bewertet und vorgeprüft. Die Prüfergebnisse sind der Beschlussvorlage zusammen mit einem Abwägungs- und Beschlussvorschlag beigefügt.

 

Im Regionalplan des Regierungsbezirkes Arnsberg, Oberbereich Dortmund (westlicher Teil) ist die Fläche als „Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich“ dargestellt. Die Ziele des Bebauungsplans entsprechen insofern den Zielen der Raumordnung.

 

Im rechtskräftigen Landschaftsplan Nr. 4 Raum Kamen-Bönen des Kreises Unna werden für den Bereich des Plangebiets keine Festsetzungen getroffen.

 

 

Anlagen

 

Anlage 1:    Lageplan 1. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Anlage 2:    1. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Anlage 3:    Begründung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Anlage 4:    Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB einschließlich Abwägungsvorschlag

Anlage 5:    Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB einschließlich Abwägungsvorschlag

Anlage 6:    Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (3) i. V. m. § 4 (2) BauGB einschließlich Abwägungsvorschlag