Betreff
Integriertes Handlungskonzept Kamen SG Innenstadt V
hier: Beschluss zur Aufnahme des Projektes „Städtebauliche Umgestaltung des Willy-Brandt-Platzes“ sowie Anmeldung dieser Maßnahme zum Städtebauförderprogramm 2018
Vorlage
118/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt

1.    das integrierte Handlungskonzept Kamen SG Innenstadt V dahingehend anzupassen, dass

a.    die Maßnahme „Städtebauliche Umgestaltung des Willy-Brandt-Platzes“ in das Konzept mit einem Budget von 250.000 € (Kosten für Erwerb, Rückbau und Herstellung der Flächen) aufgenommen wird,

b.    im Gegenzug dazu, die Maßnahmen „Städtebauliche Umgestaltung Garten­platz“ und „Fassadenprogramm Gartenplatz“ im aktuellen Kosten- und Finan­zierungsplan zunächst nicht berücksichtigt werden,

2.    die Verwaltung zu beauftragen, den entsprechenden Zuwendungsantrag für die Maß­nahme „Städtebauliche Umgestaltung des Willy-Brandt-Platzes“ zum Städtebauförder­programm (STEP) 2018 bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen und den Kos­ten- und Finanzierungsplan zum STEP 2018 entsprechend zu aktualisieren.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Maßnahme „Wohnumfeldverbesserung (WUV) Nördlicher Stadtkern/Willy-Brandt-Platz“ wurde in den Jahren 2003 bis 2009 umgesetzt und mit Städtebauför­dermitteln in Höhe von rd. 1,5 Mio. € gefördert.

 

Bei der Umsetzung der WUV Innenstadt konnte die Planungsüberlegung, den Platzcharakter des Willy-Brandt-Platzes städtebaulich zu optimieren und die aufstehenden Pavillons zurückzu­bauen, nicht umgesetzt werden. Der Versuch, die Gebäude zu erwerben, konnte zum da­maligen Zeitpunkt nicht realisiert werden, weil vertragliche Vereinbarungen dies nicht ermöglichten. In­sofern erfolgte demnach eine Anpassung der Planung an die örtlichen Gegebenheiten - mit Ein­beziehung der vorhande­nen Pavillons 5 a u. 11 a.

 

Aufgrund veränderter Entwicklungen konnte die Stadt Kamen die Gebäude Willy-Brandt-Platz 5 a und 11 a erwerben.

 

Nunmehr besteht absehbar die Möglichkeit, den Platzraum des „Willy-Brandt-Platzes“ städte­baulich aufzuwerten.

Im Zusammenhang mit dem vom Planungs- und Straßenverkehrsausschuss beschlossenen Fahrradabstellanlagenkonzept für die zentrale Innenstadt soll im Gebäude Willy-Brandt-Platz 11 a ein Fahrradparkhaus eingerichtet werden, das konzeptionell mit der bestehenden Radstation am Kamener Bahnhof verknüpft werden soll. Zudem bietet das Gebäude Raum für die Ein­richtung einer öffentlichen WC-Anlage sowie eines Servicebüros der VHS.

 

Das Gebäude Willy-Brandt-Platz 5 a wirkt seit vielen Jahren wie ein Riegel. Insbesondere die Sichtbeziehungen auf die Ladenlokale an der südlichen Raumkante des Platzes sind extrem einge­schränkt. Eine entsprechende Beschwerdelage der dort ansässigen Betreiber der Laden­lokale ist regelmäßig zu verzeichnen. Zudem bildet dieses Gebäude auf dem Platz ein Hinder­nis. Eine Nutzung des Platzes für öffentliche Veranstaltung kann durch den Erwerb und an­schließenden Abriss erheblich optimiert werden. Gleichzeitig ist eine Herstellung der Fläche – entsprechend des Gestaltungskonzeptes WUV Nördlicher Stadtkern/Willy-Brandt-Platz – vorge­sehen. Die städtebauliche Maßnahme wird den Erwerb der Immobilie, den Abriss und die Her­stellung der öffentlichen Fläche nebst Erstellung einer kleinen Überdachung für den Tiefgara­genzugang/-ausgang (als Fluchtweg zwingend vorzuhalten) um­fassen. Die Kostenschätzung geht von Gesamtkosten in Höhe von 250.000 € (Erwerb, Rückbau, Herstellung der Flächen) aus.


Die städtebauliche Maßnahme wurde mit der Bezirksregierung Arnsberg im Vorfeld erörtert. Die grundsätzliche Förderfähigkeit wurde für die Bereiche Erwerb, Abriss und Herrichtung der öffentli­chen Flächen seitens des Fördergebers bestätigt.

 

Der Gebietsbezug zum SG Innenstadt V ist gegeben; eine Erweiterung des Sanierungsgebietes ist nicht erforderlich. Damit der Zuwendungsantrag berücksichtigt werden kann, ist es aber er­forderlich, das „Integrierte Handlungskonzept Kamen Innenstadt V“ um diese Maßnahme zu erweitern und Projekte, die sich zwischenzeitlich nicht umsetzen ließen oder deren Umsetzung absehbar nicht erfolgen kann, aus dem Kosten- und Finanzierungsplan zu strei­chen. Für Maß­nahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Kamen SG Innenstadt V wurde mit dem  Kosten- und Finanzierungsplan ein Budget in Höhe von 6.909.760 € eingestellt. Im Rahmen dieses Bud­gets können die Maßnahmen des Handlungs­konzeptes umgesetzt werden. Im Laufe der Zeit können sich jedoch Anpassungen ergeben. In Abstimmung mit dem Fördergeber können zudem neue Maßnahmen aufgenommen werden, sofern sich andere Maßnahmen zeitlich oder tatsäch­lich nicht im Bewilligungszeitraum realisieren lassen. Mit Blick auf die unlängst durchgeführte Kanalbaumaßnahme im Bereich Gartenplatz und der damit verbundenen Wiederherstellung der öffentlichen Verkehrsflächen ist es derzeit nicht wirtschaftlich und adäquat, den Gartenplatz städtebaulich umzugestalten und wieder in die Flächen einzugreifen. In diesem Zuge sollte auch das Fassadenprogramm Gartenplatz angeboten werden. Im Rahmen der inhaltlichen Zusam­menhänge der v. g. Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen Gartenplatz macht nur eine zeitlich abgestimmte und einheitliche Betrachtung Sinn. In diesem Zusammenhang ist ausdrücklich da­rauf hinzuweisen, dass aus dem vorliegenden Kosten- und Finanzierungsplan gestrichene Maß­nahmen im Rahmen einer Fortschreibung zukünftig wieder berücksichtigt werden können. Schlussendlich entscheidet der Rat über die Projekte und Maßnahmen, die Bestandteil einer Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt V wären. Solange jedoch der Finanzrahmen für dieses Konzept nicht ausgeschöpft wurde, macht es keinen Sinn, eine gänzli­che Fortschreibung vorzunehmen. Es ist zielführender, die mögliche Flexibilität zu nutzen und Anpassungen im Rahmen des Budgets vorzunehmen. Insofern wird vorgeschlagen, der o. g. Aktualisierung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und Aufnahme des Projektes „Städ­tebauliche Umgestaltung Willy-Brandt-Platz“ zuzustimmen.

In Zusammenhang mit dem Projekt soll ebenfalls eine am Willy-Brandt-Platz notwendig gewor­dene Unterhaltungsmaßnahme umgesetzt werden. Es ist vorgesehen, die defekten Streiflichter durch größenmäßig gleiche Bronze-Intarsien auf dem Platz zu ersetzen. Das Konzept der Streif­lichter hat sich nicht bewährt, weil die Nutzungsintensität auf der Platzfläche zu groß ist. Der Hersteller der Lichtleisten hatte ausdrücklich erklärt, dass die Streiflichter dauerhaft haltbar sind und beispielsweise auch hohen Belastungen standhalten, die durch Fahrgeschäfte und LKW-Verkehre erzeugt werden. Die Realität zeigte jedoch im heute sichtbaren Ergebnis ein anderes Bild. Das Gestaltungselement „Bronze“ ist sehr haltbar, benötigt einen sehr geringen Unterhal­tungsaufwand, findet sich gestalterisch bereits an anderen Stellen in der Fußgängerzone und bietet sich insofern an. Die Kosten für diese Unterhaltungsmaßnahme sind bei der Buchungs­stelle 54.01.01.523200-0601 im Haushaltsansatz 2018 berücksichtigt. Die Beleuchtung des Platzes wurde bereits durch den Einbau weiterer Laternen optimiert.

Mittelbereitstellung und Finanzierung:

 

Der Erwerb der Immobilie erfolgte 2017. Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme wurden im noch zu beschließenden Haushaltplanes 2018 bei der Buchungsstelle 51.01.01/0159.783100 in Höhe von 150.000 € veranschlagt. Aus Mitteln der Städtebauförderung wird eine Zuweisung in Höhe von 80 % erwartet (Einnahmebuchungsstellen 51.01.01/0159.681000 u. 51.01.01/0159.681100). Die Umsetzung der Baumaßnahme steht unter dem Fördervorbehalt.