hier: Beschluss zur Aufnahme des Projektes „Städtebauliche Umgestaltung des Willy-Brandt-Platzes“ sowie Anmeldung dieser Maßnahme zum Städtebauförderprogramm 2018
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt
1.
das integrierte Handlungskonzept Kamen SG
Innenstadt V dahingehend anzupassen, dass
a. die Maßnahme „Städtebauliche Umgestaltung des Willy-Brandt-Platzes“ in das Konzept mit einem Budget von 250.000 € (Kosten für Erwerb, Rückbau und Herstellung der Flächen) aufgenommen wird,
b.
im Gegenzug dazu, die Maßnahmen „Städtebauliche
Umgestaltung Gartenplatz“ und „Fassadenprogramm Gartenplatz“ im aktuellen
Kosten- und Finanzierungsplan zunächst nicht berücksichtigt werden,
2.
die Verwaltung zu beauftragen, den entsprechenden
Zuwendungsantrag für die Maßnahme „Städtebauliche Umgestaltung des
Willy-Brandt-Platzes“ zum Städtebauförderprogramm (STEP) 2018 bei der
Bezirksregierung Arnsberg einzureichen und den Kosten- und Finanzierungsplan
zum STEP 2018 entsprechend zu aktualisieren.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Maßnahme „Wohnumfeldverbesserung (WUV) Nördlicher Stadtkern/Willy-Brandt-Platz“ wurde in den Jahren 2003 bis 2009 umgesetzt und mit Städtebaufördermitteln in Höhe von rd. 1,5 Mio. € gefördert.
Bei der Umsetzung der WUV Innenstadt konnte die Planungsüberlegung, den Platzcharakter des Willy-Brandt-Platzes städtebaulich zu optimieren und die aufstehenden Pavillons zurückzubauen, nicht umgesetzt werden. Der Versuch, die Gebäude zu erwerben, konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht realisiert werden, weil vertragliche Vereinbarungen dies nicht ermöglichten. Insofern erfolgte demnach eine Anpassung der Planung an die örtlichen Gegebenheiten - mit Einbeziehung der vorhandenen Pavillons 5 a u. 11 a.
Aufgrund veränderter Entwicklungen konnte die Stadt Kamen die Gebäude Willy-Brandt-Platz 5 a und 11 a erwerben.
Nunmehr besteht absehbar die Möglichkeit, den Platzraum des
„Willy-Brandt-Platzes“ städtebaulich aufzuwerten.
Im Zusammenhang mit dem vom Planungs- und Straßenverkehrsausschuss beschlossenen Fahrradabstellanlagenkonzept für die zentrale Innenstadt soll im Gebäude Willy-Brandt-Platz 11 a ein Fahrradparkhaus eingerichtet werden, das konzeptionell mit der bestehenden Radstation am Kamener Bahnhof verknüpft werden soll. Zudem bietet das Gebäude Raum für die Einrichtung einer öffentlichen WC-Anlage sowie eines Servicebüros der VHS.
Das Gebäude Willy-Brandt-Platz 5 a wirkt seit vielen Jahren wie ein Riegel. Insbesondere die Sichtbeziehungen auf die Ladenlokale an der südlichen Raumkante des Platzes sind extrem eingeschränkt. Eine entsprechende Beschwerdelage der dort ansässigen Betreiber der Ladenlokale ist regelmäßig zu verzeichnen. Zudem bildet dieses Gebäude auf dem Platz ein Hindernis. Eine Nutzung des Platzes für öffentliche Veranstaltung kann durch den Erwerb und anschließenden Abriss erheblich optimiert werden. Gleichzeitig ist eine Herstellung der Fläche – entsprechend des Gestaltungskonzeptes WUV Nördlicher Stadtkern/Willy-Brandt-Platz – vorgesehen. Die städtebauliche Maßnahme wird den Erwerb der Immobilie, den Abriss und die Herstellung der öffentlichen Fläche nebst Erstellung einer kleinen Überdachung für den Tiefgaragenzugang/-ausgang (als Fluchtweg zwingend vorzuhalten) umfassen. Die Kostenschätzung geht von Gesamtkosten in Höhe von 250.000 € (Erwerb, Rückbau, Herstellung der Flächen) aus.
Die städtebauliche Maßnahme wurde mit der Bezirksregierung Arnsberg im Vorfeld
erörtert. Die grundsätzliche Förderfähigkeit wurde für die Bereiche Erwerb,
Abriss und Herrichtung der öffentlichen Flächen seitens des Fördergebers
bestätigt.
Der Gebietsbezug zum SG Innenstadt V ist gegeben; eine
Erweiterung des Sanierungsgebietes ist nicht erforderlich. Damit der
Zuwendungsantrag berücksichtigt werden kann, ist es aber erforderlich, das
„Integrierte Handlungskonzept Kamen Innenstadt V“ um diese Maßnahme zu
erweitern und Projekte, die sich zwischenzeitlich nicht umsetzen ließen oder
deren Umsetzung absehbar nicht erfolgen kann, aus dem Kosten- und Finanzierungsplan
zu streichen. Für Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Kamen SG
Innenstadt V wurde mit dem Kosten- und
Finanzierungsplan ein Budget in Höhe von 6.909.760 € eingestellt. Im Rahmen
dieses Budgets können die Maßnahmen des Handlungskonzeptes umgesetzt werden.
Im Laufe der Zeit können sich jedoch Anpassungen ergeben. In Abstimmung mit dem
Fördergeber können zudem neue Maßnahmen aufgenommen werden, sofern sich andere
Maßnahmen zeitlich oder tatsächlich nicht im Bewilligungszeitraum realisieren
lassen. Mit Blick auf die unlängst durchgeführte Kanalbaumaßnahme im Bereich
Gartenplatz und der damit verbundenen Wiederherstellung der öffentlichen
Verkehrsflächen ist es derzeit nicht wirtschaftlich und adäquat, den
Gartenplatz städtebaulich umzugestalten und wieder in die Flächen einzugreifen.
In diesem Zuge sollte auch das Fassadenprogramm Gartenplatz angeboten werden.
Im Rahmen der inhaltlichen Zusammenhänge der v. g.
Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen Gartenplatz macht nur eine zeitlich abgestimmte
und einheitliche Betrachtung Sinn. In diesem Zusammenhang ist ausdrücklich darauf
hinzuweisen, dass aus dem vorliegenden Kosten- und Finanzierungsplan
gestrichene Maßnahmen im Rahmen einer Fortschreibung zukünftig wieder
berücksichtigt werden können. Schlussendlich entscheidet der Rat über die
Projekte und Maßnahmen, die Bestandteil einer Fortschreibung des Integrierten
Handlungskonzeptes Innenstadt V wären. Solange jedoch der Finanzrahmen für
dieses Konzept nicht ausgeschöpft wurde, macht es keinen Sinn, eine gänzliche
Fortschreibung vorzunehmen. Es ist zielführender, die mögliche Flexibilität zu
nutzen und Anpassungen im Rahmen des Budgets vorzunehmen. Insofern wird
vorgeschlagen, der o. g. Aktualisierung des städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes und Aufnahme des Projektes „Städtebauliche Umgestaltung
Willy-Brandt-Platz“ zuzustimmen.
In Zusammenhang mit dem Projekt soll ebenfalls eine am
Willy-Brandt-Platz notwendig gewordene Unterhaltungsmaßnahme umgesetzt werden.
Es ist vorgesehen, die defekten Streiflichter durch größenmäßig gleiche
Bronze-Intarsien auf dem Platz zu ersetzen. Das Konzept der Streiflichter hat
sich nicht bewährt, weil die Nutzungsintensität auf der Platzfläche zu groß
ist. Der Hersteller der Lichtleisten hatte ausdrücklich erklärt, dass die
Streiflichter dauerhaft haltbar sind und beispielsweise auch hohen Belastungen
standhalten, die durch Fahrgeschäfte und LKW-Verkehre erzeugt werden. Die
Realität zeigte jedoch im heute sichtbaren Ergebnis ein anderes Bild. Das
Gestaltungselement „Bronze“ ist sehr haltbar, benötigt einen sehr geringen
Unterhaltungsaufwand, findet sich gestalterisch bereits an anderen Stellen in
der Fußgängerzone und bietet sich insofern an. Die Kosten für diese
Unterhaltungsmaßnahme sind bei der Buchungsstelle 54.01.01.523200-0601 im
Haushaltsansatz 2018 berücksichtigt. Die Beleuchtung des Platzes wurde bereits
durch den Einbau weiterer Laternen optimiert.
Mittelbereitstellung und Finanzierung:
Der Erwerb der Immobilie erfolgte 2017. Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme wurden im noch zu beschließenden Haushaltplanes 2018 bei der Buchungsstelle 51.01.01/0159.783100 in Höhe von 150.000 € veranschlagt. Aus Mitteln der Städtebauförderung wird eine Zuweisung in Höhe von 80 % erwartet (Einnahmebuchungsstellen 51.01.01/0159.681000 u. 51.01.01/0159.681100). Die Umsetzung der Baumaßnahme steht unter dem Fördervorbehalt.