Betreff
Aufbau einer Breitbandinfrastruktur, deren Betrieb und deren Versorgung mit Breitbanddiensten in Kamen im Rahmen des Förderprogramms "Breitbandausbau" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (sog. Betreibermodell)
Vorlage
114/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Bürgermeister wird ermächtigt, zusammen mit den Bürgermeistern der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen die dieser Beschlussvorlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

a) der Stadt Bergkamen die Aufgabe zu übertragen, auf dem Gebiet der Stadt Kamen auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015 (gemäß der ersten Überarbeitung vom 20.Juni 2016) eine Breitbandinfrastruktur aufzubauen, zu betreiben und mit Breitbanddiensten zu versorgen (sog. Betreibermodell) und

b) die hierzu erforderlichen Ausschreibungen für die Ermittlung eines oder mehrerer Kooperationspartner für den Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur, den Betrieb dieser Infrastruktur für die beteiligten Kommunen sowie die spätere Bereitstellung der Breitbandversorgung durchzuführen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Ausgangslage

 

Die Bundesregierung hat das Ziel, im Jahr 2018 eine flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s zu erreichen. Hierzu stellt der Bund Fördermittel bereit auf der Grundlage der Richtli­nie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015 (gemäß der dritten Überarbeitung vom 02. Mai 2017).

 

In der Zeit vom 27.09.2016 bis zum 28.10.2016 wurde für die Stadt Kamen ein Markterkun­dungsverfahren durch die MICUS Strategieberatung GmbH (MICUS) zur Ermittlung der un­terversorgten Gebiete (weiße Flecken) durchgeführt. Die Stadt Bergkamen und die Ge­meinde Bönen haben in gleicher Weise Aufträge an die MICUS erteilt. Hierbei wurden die vor Ort tägigen Telekommunikationsnetzbetreiber nach ihren zukünftigen Ausbauabsichten innerhalb der nächsten 36 Monate im NGA-Bereich (Next Generation Access) befragt, um eine Versorgung zwischen 30Mbit/s und 100 Mbit/s zu gewährleisten. Hiernach wurden die unterversorgten Haushalte und Unternehmen ermittelt. Die unterversorgten Haushalte befin­den sich größtenteils in den Außenbereichen. Unterversorgte Unternehmen befinden sich vereinzelt in Gewerbegebieten.

Eine Übersichtskarte zu den weißen Flecken ist beigefügt.

 

Auf Grundlage der Markterkundung führte die MICUS eine Machbarkeitsstudie zum NGA-Breitbandausbau durch und erstellte hierzu eine FTTB-Netzplanung (Fiber to the building) zur Erschließung der weißen Flecken mit Bandbreiten von gesichert 100 Mbit/s für Privat­haushalte und > 1 Gbit/s für Unternehmen und institutionelle Nachfrager. Nach einer Wirt­schaftlichkeitsbetrachtung der MICUS erwies sich ein Netzausbau über das Betreibermodell als wirtschaftlicher. Nach den Förderrichtlinien des Bundes ist die wirtschaftlichere Variante für die Beantragung von Fördermitteln zwingend zu wählen.

 

Die MICUS empfahl für dieses Modell einen gemeinsamen Förderantrag mit der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen zu stellen. Der Zuschnitt des Projektgebietes und die interkommunale Zusammenarbeit sollten die Erfolgschancen innerhalb des Scorings des Fördergebers erhöhen.

Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 22.02.2017 einstimmig die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur vom 22.10.2015 einen Förderantrag zum Breitbandausbau zu stellen (siehe Vorlage 007/2017).

 

Gemäß Kooperationserklärung der beteiligten Kommunen stellte die Stadt Bergkamen als federführende Kommune am 28.02.2017 einen gemeinsamen Förderantrag für die Städte Bergkamen und Kamen und die Gemeinde Bönen beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Ein vorläufiger Förderbescheid ging der Stadt Bergkamen am 16.08.2017 zu. Der vorläufige Förderbescheid sieht eine nicht rückzahlbare Zuwendung für das Gesamtprojekt in Höhe von 6.447.556,00 € vor. Es ist beantragt, dass das Land NRW eine Ko-Finanzierung in gleicher Höhe übernimmt. Ein Eigenanteil der Stadt Kamen besteht nicht.

 

Insgesamt ist für die Stadt Kamen von Investitionskosten in Höhe von ca. 4,4 Mio. € brutto auszugehen, die durch die Pachteinnahmen und die Förderung zu 100 % gedeckt wären.

 

Eine mögliche Erweiterung der Breitbandkonzeption für die Kamener Schulen könnte im Förderprogramm des Bundes, „ Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland des BMVI vom 22.10.15“ unter Berücksichtigung der Sonderre­gelungen im Rahmen der Offensive „Digitales Klassenzimmer“ geplant und umgesetzt wer­den.

Derzeit wird geprüft, inwieweit die Änderung der Aufgreifschwelle die Möglichkeit eröffnet, Kamener Schulen in das Förderprogramm aufzunehmen.

Bisher lag die Aufgreifschwelle bei 30 MBit/s. Die Aufgreifschwelle ist maßgeblich zur För­derfähigkeit des Gebietes.

Durch die Sonderreglung im Rahmen der Offensive „Digitales Klassenzimmer“ wurde die Aufgreifschwelle für Schulen neu berechnet und somit angehoben. Die Berechnung erfolgt nun anhand von Schülerzahlen oder Anzahl der Klassen und liegt damit weit über den bishe­rigen 30Mbit/s (siehe Vorlage 078/2017).

 

 

Kooperationsvereinbarung

 

Nach interner Abstimmung der beteiligten Kommunen soll die Stadt Bergkamen nach der gemeinsamen Antragstellung als Zuwendungsempfänger federführend die Auswahl der Ko­operationspartner und die Abwicklung der gesamten Finanzierung übernehmen (Delegation der Aufgaben). Die Aufgabenübertragung soll auf Grundlage des dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurfes der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgen. Diese wurde zuvor von den Städten Bergkamen und Kamen und der Gemeinde Bönen abgestimmt.

 

Die Kooperation endet grundsätzlich nach dem Ende des Pachtvertrags mit der Veräußerung des Netzes durch die Stadt Bergkamen, in deren Eigentum die zu errichtende passive Netz-infrastruktur zunächst steht.

 

Die der Stadt Bergkamen als federführende Kommune zur Aufgabenerfüllung entstehenden Kosten werden anteilig auf die beteiligten Kommunen auf Basis der planmäßigen Anteile an dem gänzlich herzustellenden Infrastrukturvermögen umgelegt.

 

 

Auswahl der Kooperationspartner

 

Nachdem die vorläufige Finanzierungszusage vorliegt, müssen in den nächsten Schritten die Kooperationspartner ermittelt werden. Hierzu muss ein Verfahren zur Ermittlung eines Pächters des zu errichtenden Netzes durchgeführt werden und parallel dazu die Bauleistun­gen zur Errichtung der passiven Infrastruktur ausgeschrieben werden.

 

Am Ende der durchzuführenden Vergabeverfahren steht der Abschluss eines oder mehrerer Bauverträge sowie eines oder mehrerer Pacht- und Netzbetreiberverträge. Die Verträge werden jeweils unter dem Vorbehalt des Erhalts der Förderung geschlossen. Anschließend ist der endgültige Förderbescheid zu beantragen.

 


Anlagen:

 

-       öffentlich-rechtliche Vereinbarung

-       Übersichtskarte „Weiße Flecken“ (Vorlage 007/2017)