Betreff
Gebührensatzberechnung für die Einrichtung Märkte (Wochenmarkt und Kirmessen) für das Jahr 2018
Vorlage
113/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die Gebührensatzberechnung für die Einrichtung Märkte (Wochenmarkt und Kirmessen). Die bestehenden Gebührensätze gelten auch für das Jahr 2018.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Standgeldsatzung gilt in der jetzigen Fassung seit dem 01.01.2017. Zum Jahr 2011 hat es eine Gebührenerhöhung um 1,9 % gegeben. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 4 Abs. 1 ist in 2018 nicht notwendig. Der primäre Gebührenbedarf für das Jahr 2018 beträgt 76.924 €. Aufgrund der positiven Betriebsergebnisse aus 2015 und 2016 verringert sich der durch Gebührenerlöse zu deckende Gebührenbedarf um 6.654 € auf 70.270  €. Bei gleichbleibenden Gebührensätzen ist mit Gebührenerlösen in gleicher Höhe zu rechnen.

 

Die Personalkostenanteile der Verwaltungsmitarbeiter innerhalb des Produktes Märkte werden auf 54.807 € beziffert.

 Im Vergleich zur Kalkulation der Gebührensätze für das Jahr 2017 sind diese auf Grund von Tariferhöhungen sowie geringfügiger Erhöhungen von Personalkostenanteilen um 2.531 € (4,6%) gestiegen. Die Erhöhung der Personalkostenanteile liegt darin begründet, dass seit dem Jahr 2017 für alle Kirmessen ein individuelles Sicherheitskonzept erstellt und mit den zuständigen Sicherheitsbehörden abgestimmt werden muss. Zusätzlich ist bei Kirmesveranstaltungen zukünftig ein Antrag gemäß § 29 StvO zu stellen und erhöht somit den Arbeitsaufwand.

 

Die Sach- und Dienstleistungskosten für das Jahr 2018 betragen 41.563,- €. Diese sind die direkten Kosten, die aufgrund der Durchführung der Kirmessen und Wochenmärkte entstehen, wie Radiowerbung, Feuerwerke, Plakatierungen, Sanitätsdienste, Müllentsorgung, Druckkosten, Mieten für die Toilettenwagen, Aufwendungen für Energie und Wasser sowie Sachkosten für die Querschnittsbereiche.

Bei den Stromkosten sind die tatsächlichen Verbrauchswerte niedriger ausgefallen als ursprünglich kalkuliert und eine mögliche Preissteigerung ist nicht voll eingetreten. Dies führt zu einer Reduzierung der Planungsgröße um 1.100 € (22,9 %) für das kommende Jahr.

Die Position „sonstige Geschäftsaufwendungen“ reduziert sich um 500 Euro (14,7 %).

Das liegt darin begründet, dass diverses Verbrauchsmaterial nur alle 2 Jahre notwendig ist. Da die Beschaffung in 2017 erfolgt ist, bleibt diese Position für 2018 unberücksichtigt.

Bei den kalkulatorischen Kosten ergibt sich eine Verringerung um 1.298 € (198,5 %), da ein Verteilerkasten bereits abgeschrieben ist.

 Die Gesamtkosten betragen 97.024  €.

 

Bei unveränderten Gebührensätzen ergeben sich für Wochenmärkte und Volksfeste Gebührenerlöse in Höhe von 70.270 €. Der Gebührenbedarf ist somit gedeckt. Es wird demnach empfohlen, die Gebührentarife für Wochenmärkte und Volksfeste unverändert beizubehalten.

 

Da ab dem 01.01.2005 Wochenmarktveranstaltungen und Volksfeste (Kirmessen) zu einer organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einrichtung zusammengefasst sind und auch die Gebührenbemessung entsprechend der Inanspruchnahme einheitlich erfolgt, kann innerhalb der Kalkulation auf eine getrennte Betrachtung verzichtet werden.

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2018