Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt die Gebührensatzberechnung für die
Einrichtung Märkte (Wochenmarkt und Kirmessen). Die bestehenden Gebührensätze
gelten auch für das Jahr 2018.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Standgeldsatzung
gilt in der jetzigen Fassung seit dem 01.01.2017. Zum Jahr 2011 hat es eine
Gebührenerhöhung um 1,9 % gegeben. Eine Anpassung der Gebührensätze
innerhalb des § 4 Abs. 1 ist in 2018 nicht notwendig. Der primäre
Gebührenbedarf für das Jahr 2018 beträgt 76.924 €. Aufgrund der positiven
Betriebsergebnisse aus 2015 und 2016 verringert sich der durch Gebührenerlöse
zu deckende Gebührenbedarf um 6.654 € auf 70.270 €. Bei gleichbleibenden
Gebührensätzen ist mit Gebührenerlösen in gleicher Höhe zu rechnen.
Die
Personalkostenanteile der Verwaltungsmitarbeiter innerhalb des Produktes Märkte
werden auf 54.807 € beziffert.
Im Vergleich zur
Kalkulation der Gebührensätze für das Jahr 2017 sind diese auf Grund von
Tariferhöhungen sowie geringfügiger Erhöhungen von Personalkostenanteilen um
2.531 € (4,6%) gestiegen. Die Erhöhung der Personalkostenanteile liegt
darin begründet, dass seit dem Jahr 2017 für alle Kirmessen
ein individuelles Sicherheitskonzept erstellt und mit den zuständigen
Sicherheitsbehörden abgestimmt werden muss. Zusätzlich ist bei
Kirmesveranstaltungen zukünftig ein Antrag gemäß § 29 StvO zu stellen und
erhöht somit den Arbeitsaufwand.
Die Sach- und
Dienstleistungskosten für das Jahr 2018 betragen 41.563,- €. Diese sind
die direkten Kosten, die aufgrund der Durchführung der Kirmessen und
Wochenmärkte entstehen, wie Radiowerbung, Feuerwerke, Plakatierungen,
Sanitätsdienste, Müllentsorgung, Druckkosten, Mieten für die Toilettenwagen,
Aufwendungen für Energie und Wasser sowie Sachkosten für die
Querschnittsbereiche.
Bei den Stromkosten sind die tatsächlichen Verbrauchswerte
niedriger ausgefallen als ursprünglich kalkuliert und eine mögliche
Preissteigerung ist nicht voll eingetreten. Dies führt zu einer Reduzierung der
Planungsgröße um 1.100 € (22,9 %) für das kommende Jahr.
Die Position „sonstige Geschäftsaufwendungen“ reduziert sich
um 500 Euro (14,7 %).
Das liegt darin begründet, dass diverses Verbrauchsmaterial
nur alle 2 Jahre notwendig ist. Da die Beschaffung in 2017 erfolgt ist, bleibt
diese Position für 2018 unberücksichtigt.
Bei den
kalkulatorischen Kosten ergibt sich eine Verringerung um 1.298 € (198,5 %), da ein Verteilerkasten bereits abgeschrieben
ist.
Die Gesamtkosten betragen 97.024 €.
Bei unveränderten
Gebührensätzen ergeben sich für Wochenmärkte und Volksfeste Gebührenerlöse in
Höhe von 70.270 €. Der Gebührenbedarf ist somit
gedeckt. Es wird demnach empfohlen, die Gebührentarife für Wochenmärkte und Volksfeste
unverändert beizubehalten.
Da ab dem 01.01.2005
Wochenmarktveranstaltungen und Volksfeste (Kirmessen) zu einer
organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einrichtung zusammengefasst
sind und auch die Gebührenbemessung entsprechend der Inanspruchnahme
einheitlich erfolgt, kann innerhalb der Kalkulation auf eine getrennte
Betrachtung verzichtet werden.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung
für das Jahr 2018