Betreff
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage
112/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Haushaltskonsolidierung jede freiwerdende Stelle vor einer evtl. Wiederbesetzung auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Dabei muss beurteilt werden, ob die Aufgaben der betreffenden freiwerdenden Stelle durch organisatorische Maßnahmen mit weniger Personalaufwand bewältigt werden können, bzw. ob eine Besetzung der Stelle mit einer niedrigeren Besoldungs- oder Entgeltgruppe in Betracht kommt.

 

Die Regelungen im Haushaltssicherungskonzept sind grundsätzlich zu beachten.

 

2.    Dem vorgelegten Stellenplan 2018 wird zugestimmt.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Stellenplan bildet die Grundlage für die Personalwirtschaft der Kommune. Mit der Res­source „Personal“ wird ein nicht unerheblicher Teil der Haushaltsmittel gebunden, so dass der Stellenplan in den Haushaltsplanberatungen naturgemäß eine zentrale Position ein­nimmt. Insbesondere unter dem Aspekt mögliche Einsparpotentiale aufzuzeigen erhält der Stellenplan besondere Aufmerksamkeit. Gleichzeitig muss aber berücksichtigt werden, dass die Personalausgaben im Rahmen des Dienstleistungsanspruchs der Verwaltung eine uner­lässliche Voraussetzung für das Funktionieren der Verwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger darstellen.

 

Seit 2013 werden im Stellenplan ausschließlich vollzeitverrechnete Stellen ausgewiesen. Die Vollzeitäquivalente der Erwerbstätigkeit entsprechen der Zahl der auf Normalarbeitszeit um­gerechneten Beschäftigungsverhältnisse. Sie ergeben sich, indem das Arbeitsvolumen durch die Stundenzahl dividiert wird, die normalerweise im Durchschnitt je Vollarbeitsplatz geleistet wird. Die Vollzeitäquivalente werden je Beschäftigtengruppe getrennt ermittelt und dann zu­sammengefasst und bieten im Gegensatz zur Planstellengrundlage den Vorteil der besseren Vergleichbarkeit.

 

Die Personalkosteneinsparungen, so wie sie u. a. im Haushaltssicherungskonzept vorgese­hen sind, können künftig auch Service- und Leistungseinschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger nach sich ziehen.

 

 

Vollzeitverrechnete Stellen im Vergleich zum Vorjahr:

 

 

2017

2018

Beamte

123,631

126,449

tariflich Beschäftigte

279,274

298,199

Gesamt

402,905

424,648

 

Die geplanten Personalaufwendungen im Ergebnisplan 2018 betragen insgesamt ca. 27,27 Mio. Euro. Gegenüber der Planung 2018 im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung aus dem Haushaltsplan 2017 (26,38 Mio. €) ergibt sich eine Steigerung um 0,89 Mio. €. Diese ist durch die Tariferhöhung und durch steigende Rückstellungen für Beihilfeverpflich­tungen sowie durch die umfangreichen Stellenerweiterungen im Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst aufgrund der vom Kreis Unna beschlossenen Fortschreibung des Rettungs­dienst­bedarfsplanes bedingt. Der Ansatz in 2018 liegt mit 27,27 Mio. € gegenüber dem Ansatz in 2017 (ca. 25,77 Mio. Euro) um ca. 1,5 Mio. € höher.

 

Differenzierte Erläuterungen zum Stellenplan sowie zu organisatorischen Entwicklungen sind im Vorbericht zum Arbeitsverteilungsplan enthalten. Erläuterungen zu den Personalauf­wen­dungen enthält der Band 1 des Haushaltsplanes 2018 im Vorbericht zum Produkt­haushalt und in den Erläuterungen der Fachbereich zu den Produkten (hier: 11.08.01).

 

Der Personalrat wurde im Rahmen des LPVG angehört, die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen des LGG beteiligt.