Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der
Haushaltskonsolidierung jede freiwerdende Stelle vor einer evtl.
Wiederbesetzung auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Dabei muss beurteilt
werden, ob die Aufgaben der betreffenden freiwerdenden Stelle durch organisatorische
Maßnahmen mit weniger Personalaufwand bewältigt werden können, bzw. ob eine
Besetzung der Stelle mit einer niedrigeren Besoldungs- oder Entgeltgruppe in
Betracht kommt.
Die Regelungen im Haushaltssicherungskonzept sind
grundsätzlich zu beachten.
2.
Dem vorgelegten Stellenplan 2018 wird zugestimmt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der
Stellenplan bildet die Grundlage für die Personalwirtschaft der Kommune. Mit
der Ressource „Personal“ wird ein nicht unerheblicher Teil der Haushaltsmittel
gebunden, so dass der Stellenplan in den Haushaltsplanberatungen naturgemäß
eine zentrale Position einnimmt. Insbesondere unter dem Aspekt mögliche
Einsparpotentiale aufzuzeigen erhält der Stellenplan besondere Aufmerksamkeit.
Gleichzeitig muss aber berücksichtigt werden, dass die Personalausgaben im
Rahmen des Dienstleistungsanspruchs der Verwaltung eine unerlässliche
Voraussetzung für das Funktionieren der Verwaltung im Interesse der Bürgerinnen
und Bürger darstellen.
Seit
2013 werden im Stellenplan ausschließlich vollzeitverrechnete Stellen
ausgewiesen. Die Vollzeitäquivalente der Erwerbstätigkeit entsprechen der Zahl
der auf Normalarbeitszeit umgerechneten Beschäftigungsverhältnisse. Sie
ergeben sich, indem das Arbeitsvolumen durch die Stundenzahl dividiert wird,
die normalerweise im Durchschnitt je Vollarbeitsplatz geleistet wird. Die
Vollzeitäquivalente werden je Beschäftigtengruppe getrennt ermittelt und dann
zusammengefasst und bieten im Gegensatz zur Planstellengrundlage den Vorteil
der besseren Vergleichbarkeit.
Die
Personalkosteneinsparungen, so wie sie u. a. im Haushaltssicherungskonzept
vorgesehen sind, können künftig auch Service- und Leistungseinschränkungen für
die Bürgerinnen und Bürger nach sich ziehen.
Vollzeitverrechnete Stellen im
Vergleich zum Vorjahr:
|
2017 |
2018 |
Beamte |
123,631 |
126,449 |
tariflich
Beschäftigte |
279,274 |
|
Gesamt |
402,905 |
424,648 |
Die
geplanten Personalaufwendungen im Ergebnisplan 2018 betragen insgesamt ca.
27,27 Mio. Euro. Gegenüber der
Planung 2018 im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung aus dem Haushaltsplan
2017 (26,38 Mio. €) ergibt sich eine Steigerung um 0,89 Mio. €. Diese ist durch die Tariferhöhung und
durch steigende Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen sowie durch die
umfangreichen Stellenerweiterungen im Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst
aufgrund der vom Kreis Unna beschlossenen Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes
bedingt. Der Ansatz in 2018 liegt mit
27,27 Mio. € gegenüber dem Ansatz in 2017 (ca. 25,77 Mio. Euro) um ca. 1,5 Mio.
€ höher.
Differenzierte Erläuterungen zum Stellenplan sowie zu
organisatorischen Entwicklungen sind im Vorbericht zum Arbeitsverteilungsplan
enthalten. Erläuterungen zu den Personalaufwendungen enthält der Band 1 des
Haushaltsplanes 2018 im Vorbericht zum Produkthaushalt und in den
Erläuterungen der Fachbereich zu den Produkten (hier: 11.08.01).
Der Personalrat wurde im Rahmen des LPVG angehört, die
Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen des LGG beteiligt.