Betreff
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Kamen" für das Wirtschaftsjahr 2018 und die Finanzplanung für die Jahre 2017 – 2021
Vorlage
102/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2018 und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2017 – 2021.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2018 und der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2017 – 2021 wurden nach den Vorschriften der §§ 14 ff. der Eigenbe­triebsver­ordnung NRW (EigVO NRW) aufgestellt.

 

Der Wirtschaftsplan besteht aus:

 

1.    Erfolgsplan

2.    Vermögensplan

3.    Stellenübersicht

 

Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjah­res 2018.

 

Im Vermögensplan ist auf der Ausgabenseite aufgeführt, zu welchem Zweck und in welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden (Mittelverwendung). Auf der Einnahmeseite werden die zur Finanzierung der Ausgaben vorhandenen oder zu beschaffenden Deckungsmittel nachge­wiesen (Mittelherkunft).

 

Die Stellenübersicht enthält eine zusammengefasste Ausweisung der Planstellen für das Jahr 2018. Die Betriebsleitung beabsichtigt, ab 2019 die Kanalinspektionen mit eigenem Personal und Untersuchungsfahrzeug durchzuführen. Hierzu wurden entsprechende Perso­nalkosten (ab 2018) und Investitionskosten (VE in 2018 und Investition in 2019) eingestellt.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2018 schließt

 

            im Erfolgsplan

 

            mit Erträgen in Höhe von                                                    13.782.600,00 €

            und Aufwendungen in Höhe von                                        10.644.300,00

 

            und im Vermögensplan

 

            mit Einnahmen in Höhe von                                               11.952.000,00 €

            und Ausgaben in Höhe von                                                 11.952.000,00

 

ab.

 

Für 2018 wird mit einem positiven Ergebnis von 3.138.300,00 € gerechnet (Planwert 2017: 3.061.100,00 €). Aufgrund der konstant guten wirtschaftlichen Entwicklung des Betriebes ist vorgesehen, die jährliche Gewinnausschüttung an die Stadt Kamen von bisher 2,1 Mio. € auf 2,5 Mio. € zu erhöhen.

 

Gemäß § 4 der EigVO NRW entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Rat der Stadt Kamen.

 

Neben dem Wirtschaftsplan ist gem. § 18 EigVO NRW eine mittelfristige Ergebnis- und Fi­nanz­planung zu erstellen. Sie besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Auf­wendungen des Erfolgsplans sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel des Ver­mögensplans von 2017 bis 2021. Die 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Wirt­schaftsplan einzu­beziehen. Zudem ist ihr ein Investitionsprogramm zugrunde zu legen.

 


 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2018 schließt

 

            im Erfolgsplan

 

            mit Erträgen in Höhe von                                                    13.782.600,00 €

            und Aufwendungen in Höhe von                                        10.644.300,00

 

            und im Vermögensplan

 

            mit Einnahmen in Höhe von                                               11.952.000,00 €

            und Ausgaben in Höhe von                                                 11.952.000,00

 

ab.

 

Für 2018 wird mit einem positiven Ergebnis von 3.138.300,00 € gerechnet (Planwert 2017: 3.061.100,00 €). Aufgrund der konstant guten wirtschaftlichen Entwicklung des Betriebes ist vorgesehen, die jährliche Gewinnausschüttung an die Stadt Kamen von bisher 2,1 Mio. € auf 2,5 Mio. € zu erhöhen.

Gemäß § 4 der EigVO NRW entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Rat der Stadt Kamen.

 

Neben dem Wirtschaftsplan ist gem. § 18 EigVO NRW eine mittelfristige Ergebnis- und Fi­nanz­planung zu erstellen. Sie besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Auf­wendungen des Erfolgsplans sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel des Ver­mögensplans von 2017 bis 2021. Die 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Wirt­schaftsplan einzu­beziehen. Zudem ist ihr ein Investitionsprogramm zugrunde zu legen.