Betreff
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Städte Kamen und Bergkamen sowie der Gemeinde Bönen
Vorlage
099/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage vorgelegte „Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen, der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfskalkulation werden beschlossen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2018 deutlich unterschreiten, so dass eine Unterdeckung von rd. 584.000 € entstehen könnte. Dieses ist auf einen Anstieg der Personalkosten zurückzuführen. Dieser Anstieg ist den steigenden Einsatzzahlen und die damit notwendig gewordene Anpassung des Rettungsdienstbedarfsplanes durch den Kreis Unna geschuldet. Eine Anpassung der Gebührensätze wird daher vorgeschlagen.

 

In das Ergebnis wurde die restliche Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2015 (rd. 231.700 €) gebührenbedarfsmindernd eingesetzt. Die Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2016 soll für evtl. spätere Ausgleichsmöglichkeit stehen bleiben.

 

Bei den Personalkosten ist eine Aufwandssteigerung im Vergleich zum Vorjahr um ca. 737.100 € zu verzeichnen. Diese Kostensteigerungen sind im Wesentlichen durch Neueinstellungen (6 Mitarbeiter) im laufenden Jahr 2017, die zum Zeitpunkt der Kalkulation für 2017 noch nicht bekannt waren, und weiteren Neueinstellungen im Jahr 2018 (10 Mitarbeiter) aufgrund des geänderten Rettungsdienstbedarfsplan entstanden. Hinzu kommen Tarif- bzw. Besoldungserhöhungen sowie geänderte Tarifbedingungen (z. B. Eingruppierung von Notfallsanitätern).

 

Bei den Verwaltungs- und Betriebsausgaben erhöhen sich die Kosten für die Gebäude- und Grundstücksbewirtschaftung, da hier die im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesene notwendige weitere Wache in der Planung berücksichtigt wurde.

 

Im Übrigen wurden die normalen Teuerungsraten berücksichtigt.

 

Vergütung für die Notärzte wurde vom Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst im Rahmen der Haushaltsplanung geschätzt, da die neue, ab 01.01.2018 gültige, Vereinbarung des Kreises Unna mit dem Klinikum Westfalen noch nicht vorliegt.

 

Die sonst. Personalkosten steigen anteilig, da die Personaldecke der Rettungswache aufgestockt wurde bzw. wird.

 

Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf rd. 6.512.500 €.

 

Es wird seitens der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2018 vorgeschlagen, die Gebührensätze wie nachfolgend zu ändern:

 

Gebührensätze im Rettungsdienst

Gebührensatz

Gebührensatz

Abweichung

alt

neu

 

Einsatz 

- Krankentransporteinsatz

181,90 €

183,60 €

1,70 €

- Rettungseinsatz

558,70 €

616,40 €

57,70 €

- Notarzteinsatz

304,40 €

358,40 €

54,00 €

außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich  

- Krankentransport-/Rettungseinsatz pro gef. km

2,70 €

3,10 €

0,40 €

- Notarzteinsatz pro gefahrene km

6,40 €

6,80 €

0,40 €

 

 

Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist die Gebührensatzberechnung fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbehörde und die beteiligte Stadt Bergkamen bzw. Gemeinde Bönen wurden gleichermaßen informiert.

 

Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Stadt Bergkamen und die Gemeinde Bönen festzusetzen.


Anlagen:

 

Änderungssatzung

Gebührenkalkulation