Beschlussvorschlag:
Die als Anlage vorgelegte „Zweite
Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen, der
Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen“ und die dieser Gebührensatzung zu
Grunde liegende Gebührenbedarfskalkulation werden beschlossen.
Sachverhalt und Begründung
(einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2018 deutlich unterschreiten, so dass eine Unterdeckung von rd. 584.000 € entstehen könnte. Dieses ist auf einen Anstieg der Personalkosten zurückzuführen. Dieser Anstieg ist den steigenden Einsatzzahlen und die damit notwendig gewordene Anpassung des Rettungsdienstbedarfsplanes durch den Kreis Unna geschuldet. Eine Anpassung der Gebührensätze wird daher vorgeschlagen.
In das Ergebnis wurde die restliche Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2015 (rd. 231.700 €) gebührenbedarfsmindernd eingesetzt. Die Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2016 soll für evtl. spätere Ausgleichsmöglichkeit stehen bleiben.
Bei den Verwaltungs-
und Betriebsausgaben erhöhen sich die Kosten für die Gebäude- und
Grundstücksbewirtschaftung, da hier die im Rettungsdienstbedarfsplan
ausgewiesene notwendige weitere Wache in der Planung berücksichtigt wurde.
Im Übrigen wurden die
normalen Teuerungsraten berücksichtigt.
Vergütung für die Notärzte wurde vom Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst im Rahmen der Haushaltsplanung geschätzt, da die neue, ab 01.01.2018 gültige, Vereinbarung des Kreises Unna mit dem Klinikum Westfalen noch nicht vorliegt.
Die sonst. Personalkosten steigen anteilig, da die Personaldecke der Rettungswache aufgestockt wurde bzw. wird.
Der Gebührenbedarf
beläuft sich schließlich auf rd. 6.512.500 €.
Es wird seitens der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2018
vorgeschlagen, die Gebührensätze wie nachfolgend zu ändern:
Gebührensätze
im Rettungsdienst |
Gebührensatz |
Gebührensatz |
Abweichung |
alt |
neu |
|
|
Einsatz |
|||
- Krankentransporteinsatz |
181,90
€ |
183,60
€ |
1,70
€ |
- Rettungseinsatz |
558,70
€ |
616,40
€ |
57,70
€ |
- Notarzteinsatz |
304,40
€ |
358,40
€ |
54,00
€ |
außerhalb des Rettungsdienstbereiches
zusätzlich |
|||
- Krankentransport-/Rettungseinsatz pro gef. km |
2,70
€ |
3,10
€ |
0,40
€ |
- Notarzteinsatz pro gefahrene km |
6,40
€ |
6,80
€ |
0,40
€ |
Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbänden
der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
ist die Gebührensatzberechnung fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden.
Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer keine Äußerung hierzu vor. Der
Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbehörde und die
beteiligte Stadt Bergkamen bzw. Gemeinde Bönen wurden gleichermaßen informiert.
Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die
Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und
Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die
Gebührensätze für die Stadt Bergkamen und die Gemeinde Bönen festzusetzen.
Anlagen:
Änderungssatzung
Gebührenkalkulation