Betreff
Zweite Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestat-tungswesen der Stadt Kamen (Gebührensatzung)
Vorlage
098/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage vorgelegte „Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Kamen“ und die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenkalkulation werden beschlossen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

In der Gebührenkalkulation 2018 wurde ein gebührenumlagefähiger Aufwand in Höhe von 657.632 € ermittelt. Es wurde die restliche Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung 2015 (rd. 21.580 €) und ein Teil der Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2016 (65% von 50.654 € = 32.925 €) eingestellt. Mit den derzeit gültigen Gebührensätzen kann mit Gebühreneinnahmen in Höhe von rd. 703.000 € (Kostendeckungsgrad 107 %) gerechnet werden. Die Reduzierung der Aufwendungen im Vergleich mit dem Vorjahr ist hauptsächlich begründet in einer Reduzierung der Kalkulatorischen Kosten. Der Zinssatz wurde auf 5,5 % reduziert.

 

Die Sanierung der Wege wird fortgeführt. Ein Teil dieser Sanierung wird aus dem Produkt „Öffentl. Grün“ finanziert.

 

Eine Veränderung der Gebührensätze ist für das Jahr 2018 erforderlich, da die zu erwartenden Gesamteinnahme zu hoch ist (Kostendeckungsgrad 107 %, siehe oben).

 

Die Struktur der Gebühren für die Überlassung von Gräbern musste überarbeitet werden, da der Aufwand für die Pflege der Gräber, die von der Stadt Kamen bei einigen Bestattungsarten übernommen werden, angemessen Berücksichtigung finden muss. Ausgehend von der Gebühr eines Erdreihengrabes werden nun die Gebühren für die unterschiedlichen Grabarten in ein Verhältnis zueinander gebracht und ein Grundpreis ermittelt. Zu diesem Grundpreis kommen für die Sonderleistungen, wie Wahlgrab und Pflege, Gebühren hinzu:


 

Grabart

Gebühr bisher

Grundpreis

Zuschläge

Gebühr gesamt neu

gerundet (WG durch 30 teilbar)

Diff. Gebühr gesamt neu zu Gebühr bisher

neu

Verhält-nis zu Ziff. 1.3

Wahlgrab (WG)

Pflege (ohne WG-Zuschlag)

1.

Reihengräber

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1.

Kinder bis 5 Jahre

779,00 €

700,00

0,50

 

 

 

 

700,00

-79,00

1.2.

Kinder bis 5 Jahre, anonym

997,00 €

700,00

0,50

 

 

40%

280,00

980,00

-17,00

1.3.

über 5 Jahre alte Personen

1.444,00 €

1.400,00

1,00

 

 

 

 

1.400,00

-44,00

1.4.

über 5 Jahre alte Personen, anonym

2.080,00 €

1.400,00

1,00

 

 

45%

630,00

2.030,00

-50,00

1.5.

Urnen

1.227,00 €

1.050,00

0,75

 

 

 

 

1.050,00

-177,00

1.6.

Urnen, anonym

1.768,00 €

1.050,00

0,75

 

 

40%

420,00

1.470,00

-298,00

1.7.

Aschestreufeld

1.016,00 €

840,00

0,60

 

 

40%

336,00

1.176,00

160,00

2.1

Wahlgräber (WG)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1.1.

Wahlgräber je Stelle

1.800,00 €

1.400,00

1,00

10%

140,00

 

 

1.530,00

-270,00

2.1.2.

Urnengräber je Stelle

1.440,00 €

1.050,00

0,75

10%

105,00

 

 

1.170,00

-270,00

2.1.3.

Urnenwahlgrabstätte "Baumbestattung" je Stelle ohne Gedenktafel

1.770,00 €

1.050,00

0,75

10%

105,00

38%

399,00

1.560,00

-210,00

2.1.4.

pflegefrei im Rasenfeld

2.200,00 €

1.400,00

1,00

10%

140,00

45%

630,00

2.160,00

-40,00

 

 

Nach der Friedhofssatzung vom 23.11.2016 besteht seit 2017 die Möglichkeit für die Urnenwahlgrabstätte „Baumgrab“ ein individuelles Grabmal zu errichten. Daher wurden die Kosten für die Gedenktafel bei Ermittlung der Gebühr für die Überlassung von Gräbern nicht mehr berücksichtigt und es wird folgerichtig vorgeschlagen, eine Sondergebühr einzuführen (Ziff. V der Anlage zur Gebührensatzung). Es wird auch vorgeschlagen, folgende Gebühren zu reduzieren:

 

  • die Pflegegebühren für die vorzeitig zurückgegebenen Grabstellen pro Jahr

 

Grabart

bisher

neu

Reihengrab Kinder

40 €

27 €

Reihengrab

60 €

40 €

Urnenreihengrab

30 €

20 €

Wahlgrab je Stelle

60 €

40 €

Urnenwahlgrab je Stelle

30 €

20 €

 

  • Aufbewahrung in einer Leichenzelle von bisher 42 € auf 41 €
  • Nutzung der Trauerhalle von bisher 223 € auf 217 €

 

Auf der Grundlage der geänderten Gebühren ergibt sich eine erwartete Gebühreneinnahme von 654.723 € (Deckungsgrad 99,56 %).


Anlagen:

 

Änderungssatzung

Gebührenkalkulation