Betreff
Erste Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreini-gungsgebühren der Stadt Kamen
Vorlage
097/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage vorgelegte „Erste Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Kamen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenkalkulation wird beschlossen


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Aus der Betriebsabrechnung 2015 steht noch eine Überdeckung von 77.000 € zur Verfügung, von der 35.000 € bei der Kalkulation 2018 berücksichtigt wurden. Die Betriebsabrechnung für das Jahr 2016 ergab für das Produkt 54.04.01 „Straßenreinigung und Winterdienst“ eine Überdeckung in Höhe von rd. 110.800 €. Zurückzuführen ist dies auf den milden Winter. Die verbleibende Überdeckung aus 2015 (Rest 42.000 €) und die Überdeckung aus 2016 sollen nicht in die Kalkulation 2018 vorgetragen werden, um ggf. Mehrkosten durch einen stärkeren Winter als in den vergangenen Jahren auffangen zu können, um somit eine relative Verstetigung der Gebühren zu erreichen. Der Gesetzgeber sieht gerade aus diesem Grund die Verteilmöglichkeit der Über- und Unterdeckungen auf mehrere Jahre vor.

 

Nach Abzug des Gemeindeanteils ergibt sich für das kommende Jahr ein Gebührenbedarf in Höhe von rund 531.905 €, der mit den bisherigen Gebührensätzen überschritten würde. Es entstünde eine Überdeckung, hauptsächlich durch eine Reduzierung bei den Kostengruppen „Unterhaltung von Fahrzeugen“, „zentraler Aufwand für Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude“ und „zentrale Bewirtschaftungskosten“. Hier wurden die Ansätze an die Ergebnisse der Betriebsabrechnungen 2015 und 2016 angepasst. Für 2018 wird eine Gebührensenkung vorgeschlagen.

 

Reinigungsklasse

2017

2018

Senkung

Fußgängergeschäftsstraßen
(Reinigungsklasse 1)

4,04 €

3,95 €

2,22 %

Anliegerstraßen
(Reinigungsklasse 2)

2,97 €

2,91 €

2,02 %

Straßen, die dem innerörtl. Verkehr dienen
(Reinigungsklasse 3)

2,78 €

2,72 €

2,16 %

Straßen, die dem überörtl. Verkehr dienen
(Reinigungsklasse 4)

2,33 €

2,28 €

2,14%

 

Mit den neuen Gebührensätzen ergeben sich Gebühreneinnahmen in Höhe von rund 531.724 €. Der Deckungsgrad liegt bei 99,97 %.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung ist beigefügt.

 

Zu Artikel 2:

 

Die Zuwegung von der Herbert-Wehner-Straße zum Förderturm wurde in diesem Jahr „Heinz-Werner-Meyer-Straße“ benannt und soll in Teil A des Straßenverzeichnisses (Winterdienst durch die Anlieger) aufgenommen werden.


Anlagen:

 

Änderungssatzung

Gebührenkalkulation