Betreff
Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen
Vorlage
096/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage vorgelegte "Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen" und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfsberechnung werden beschlossen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für das Jahr 2018 können die Restmüllgebühren um durchschnittlich 2 % und die Biomüllgebühren um durchschnittlich 9 % gesenkt werden.

 

Aus der Betriebsabrechnung 2015 ist noch eine Unterdeckung von 125.000 € und aus der Betriebsabrechnung 2016 ebenfalls eine Unterdeckung von 11.465 € auszugleichen, die beide in der Kalkulation 2018 berücksichtigt wurden.

 

Insgesamt werden die Aufwendungen rd. 5 Mio. € und die erwarteten Erlöse (Altpapierverkauf, Verkauf Restmüllsäcke etc.) rd. 0,44 Mio. € betragen, so dass, einschließlich der o. g. Unterdeckungen, rund 4,7 Mio. € (davon für Bioabfall rund 0,6 Mio. € und für Restmüll 4,1 Mio. €) über die Gebühreneinnahme zu decken sind.

 

Die Reduzierung ist darauf zurückzuführen, dass die Kreiseinheitsgebühr beim Restmüll sinkt, da die Abschreibung für die Müllverbrennungsanlage sinkt.

 

Im Übrigen wurden die normalen Preissteigerungen berücksichtigt.

 

Die restliche Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung des Jahres 2015 und die Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung des Jahres 2016 wurden dem Kostenträger „Restmüll“ zugeordnet. Weitere Unter- bzw. Überdeckungen bestehen nicht mehr, so dass alle zurückliegenden Betriebsabrechnungen ausgeglichen sind.


Anlagen:

 

Änderungssatzung

Gebührenkalkulation