hier: Verfügungsfonds
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Kamen beschließt die „Förderrichtlinie Verfügungsfonds Stadtteilprojekt
Heeren-Werve der Stadt Kamen“ und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren
Durchführung des Verfahrens. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der
Verfügbarkeit von Fördermitteln sowie des kommunalen Eigenanteils.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Rat der
Stadt Kamen hat in seiner Sitzung vom 24.09.2015 das „Integrierte
Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve“ beschlossen (BV 055/2015). Hauptziel des
Konzeptes ist die Stärkung und zukunftsfähige Weiterentwicklung des Stadtteils
durch eine Anpassung der sozialen, strukturellen und baulichen Situation an
heutige und zukünftig abschätzbare Anforderungen. Die Maßnahme
„Verfügungsfonds“ ist in diesem Gesamtkonzept enthalten.
Im Rahmen der
Stadtteilentwicklung soll das Engagement der örtlichen Gewerbetreibenden,
Vereine, Initiativen und Einrichtungen sowie auch der Bürgerinnen und Bürger
(im Folgenden Akteure) unterstützt werden. Zu diesem Zweck soll ein
Verfügungsfonds eingerichtet werden.
Der Verfügungsfonds
ist ein Modell eines Stadtteilbudgets, welches in den letzten Jahren bereits in
vielen Kommunen zur Anwendung gekommen ist und dazu beigetragen hat, eine
Vielzahl von stadtteilbezogenen und vor allem akteursgetragenen Projekten
umzusetzen. Die Förderung umfasst lokal initiierte Projekte, mit denen ein
Mehrwert für die Allgemeinheit verbunden ist (gemeinwohlorientiert). Es werden
investive und investitionsvorbereitende Projekte bezuschusst, insbesondere zur
Aufwertung und Stärkung des Stadtbildes und des Wohnumfeldes, zur Belebung des
Einzelhandels und der Gastronomie sowie zur Imagebildung und
Öffentlichkeitsarbeit. Voraussetzung ist, dass 50% der Mittel von der
Wirtschaft, von Immobilien- und Standortgemeinschaften, Privaten (Mittel
Dritter) und/oder aus zusätzlichen Mitteln der Gemeinde in den Fonds
eingestellt werden. Vereinfacht lässt sich sagen, dass jeder privat
aufgebrachte Euro um einen Euro aus dem Verfügungsfonds ergänzt wird.
Folgende
Haushaltsmittel sind unter der Buchungsstelle 51.01.01.531800 für die Maßnahme
angemeldet und werden wie folgt durch Mittel Dritter ergänzt:
|
Anmeldung/ EUR |
Mittel Dritter EUR |
2018 |
40.500 |
40.500 |
2019 |
40.500 |
40.500 |
2020 |
40.500 |
40.500 |
|
121.500 |
121.500 |
Die Bezirksregierung Arnsberg hat der Stadt Kamen einen Zuwendungsbescheid (02/047/17 vom 15.08.2017) über Städtebaufördermittel aus dem Programm „Aktive Zentren (AZ)“ für den Verfügungsfonds erteilt:
Einzelmaßnahme |
Durchführungs-zeitraum |
Zwf. Ausgaben EUR |
Fördersatz |
Zuwendung EUR |
Eigenanteil |
Verfügungsfonds
Kamen-Heeren-Werve |
2018
– 2021 |
121.500 |
80% |
97.200 |
24.300 |
Durch die
Bewilligung der Fördermittel ist es der Stadt Kamen möglich, einen
Verfügungsfonds für den Stadtteil Kamen-Heeren-Werve einzurichten.
Alle formalen
Aspekte werden in der Förderrichtlinie zum Verfügungsfonds geregelt. Die
Verwaltung behält sich vor, kleinere redaktionelle Änderungen an der
Förderrichtlinie vorzunehmen.
Folgende
Zusammensetzung des unter Punkt 4 der Förderrichtlinie genannten Gremiums ist
vorgesehen:
- Bürgermeister der Stadt Kamen
- 2 Vertreter der Fachverwaltung der Stadt Kamen
- Je ein Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen
- Ein Vertreter des Gewerbevereins
- Ein Vertreter der Ortsheimatspflege
- Ein Vertreter der Ortsvorsteher
Alle
erforderlichen Informationen zum Verfügungsfonds der Stadt Kamen werden in
einer Handreichung gebündelt (siehe Anlage). Die Bürgerinnen und Bürger werden
bei allen Fragen rund um den Verfügungsfonds durch die Stadtteilmanagerin
Stefanie Haake des Büros plan-lokal beraten.
Anlagen:
- Förderrichtlinie Verfügungsfonds
- Handreichung zum Verfügungsfonds (Entwurf)