Betreff
Integriertes Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve
hier: Verfügungsfonds
Vorlage
082/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die „Förderrichtlinie Verfügungsfonds Stadtteilprojekt Heeren-Werve der Stadt Kamen“ und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Durchführung des Verfahrens. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Fördermitteln sowie des kommunalen Eigenanteils.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung vom 24.09.2015 das „Integrierte Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve“ beschlossen (BV 055/2015). Hauptziel des Konzeptes ist die Stärkung und zukunftsfähige Weiterentwicklung des Stadtteils durch eine Anpassung der sozialen, strukturellen und baulichen Situation an heutige und zukünftig abschätzbare Anforderungen. Die Maßnahme „Verfügungsfonds“ ist in diesem Gesamtkonzept enthalten.

 

Im Rahmen der Stadtteilentwicklung soll das Engagement der örtlichen Gewerbetreibenden, Vereine, Initiativen und Einrichtungen sowie auch der Bürgerinnen und Bürger (im Folgenden Akteure) unterstützt werden. Zu diesem Zweck soll ein Verfügungsfonds eingerichtet werden.

 

Der Verfügungsfonds ist ein Modell eines Stadtteilbudgets, welches in den letzten Jahren bereits in vielen Kommunen zur Anwendung gekommen ist und dazu beigetragen hat, eine Vielzahl von stadtteilbezogenen und vor allem akteursgetragenen Projekten umzusetzen. Die Förderung umfasst lokal initiierte Projekte, mit denen ein Mehrwert für die Allgemeinheit verbunden ist (gemeinwohlorientiert). Es werden investive und investitionsvorbereitende Projekte bezuschusst, insbesondere zur Aufwertung und Stärkung des Stadtbildes und des Wohnumfeldes, zur Belebung des Einzelhandels und der Gastronomie sowie zur Imagebildung und Öffentlichkeitsarbeit. Voraussetzung ist, dass 50% der Mittel von der Wirtschaft, von Immobilien- und Standortgemeinschaften, Privaten (Mittel Dritter) und/oder aus zusätzlichen Mitteln der Gemeinde in den Fonds eingestellt werden. Vereinfacht lässt sich sagen, dass jeder privat aufgebrachte Euro um einen Euro aus dem Verfügungsfonds ergänzt wird.

 

Folgende Haushaltsmittel sind unter der Buchungsstelle 51.01.01.531800 für die Maßnahme angemeldet und werden wie folgt durch Mittel Dritter ergänzt:

 

 

Anmeldung/
Planung Haushalt

EUR

Mittel Dritter

EUR

2018

40.500

40.500

2019

40.500

40.500

2020

40.500

40.500

 

121.500

121.500

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat der Stadt Kamen einen Zuwendungsbescheid (02/047/17 vom 15.08.2017) über Städtebaufördermittel aus dem Programm „Aktive Zentren (AZ)“ für den Verfügungsfonds erteilt:

 

Einzelmaßnahme

Durchführungs-zeitraum

Zwf. Ausgaben

EUR

Fördersatz

Zuwendung

EUR

Eigenanteil

Verfügungsfonds Kamen-Heeren-Werve

2018 – 2021

121.500

80%

97.200

24.300

 

Durch die Bewilligung der Fördermittel ist es der Stadt Kamen möglich, einen Verfügungsfonds für den Stadtteil Kamen-Heeren-Werve einzurichten.

 

Alle formalen Aspekte werden in der Förderrichtlinie zum Verfügungsfonds geregelt. Die Verwaltung behält sich vor, kleinere redaktionelle Änderungen an der Förderrichtlinie vorzunehmen.

 

Folgende Zusammensetzung des unter Punkt 4 der Förderrichtlinie genannten Gremiums ist vorgesehen:

 

-       Bürgermeister der Stadt Kamen

-       2 Vertreter der Fachverwaltung der Stadt Kamen

-       Je ein Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen

-       Ein Vertreter des Gewerbevereins

-       Ein Vertreter der Ortsheimatspflege

-       Ein Vertreter der Ortsvorsteher

 

Alle erforderlichen Informationen zum Verfügungsfonds der Stadt Kamen werden in einer Handreichung gebündelt (siehe Anlage). Die Bürgerinnen und Bürger werden bei allen Fragen rund um den Verfügungsfonds durch die Stadtteilmanagerin Stefanie Haake des Büros plan-lokal beraten.

 


Anlagen:

 

-       Förderrichtlinie Verfügungsfonds

-       Handreichung zum Verfügungsfonds (Entwurf)