Betreff
Bebauungsplan Nr. 04.1 Ka „Gewerbegebiet Ost/Henry-Everling-Straße“
hier: Beschluss der Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperrensatzung vom 16.11.2015 zur Sicherung der Planung
Vorlage
081/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt gem. §§ 14, 16 und 17 BauGB für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 04.1 Ka „Gewerbegebiet Ost/Henry-Everling-Straße“ die als Anlage beigefügte Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperrensatzung vom 16.11.2015.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 16.09.2014 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 04.1 Ka „Gewerbegebiet Ost/Henry-Everling-Straße“ beschlossen. Das etwa 36 ha große Plangebiet wird begrenzt durch

 

- den Klöcknerbahnweg und das Gewerbegebiet Gutenbergstraße im Osten,

- die Hochstraße (B 233) im Westen,

- die Heerener Straße (L 663) im Norden und

- das Gewerbegebiet „Zollpost“ im Süden.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs sind im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 04.1 Ka ist, das Plangebiet für klassische gewerbliche Nutzungen wie z. B. Handwerksbetriebe, produzierende Gewerbebetriebe und Büro- und Verwaltungsgebäude vorzuhalten. In dem Gewerbegebiet sollen Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an Endverbraucher grundsätzlich unzulässig sein.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde unter dem 07.10.2014 im Amtsblatt der Stadt Kamen Nr. 22/2014 ortsüblich bekanntgemacht.

 

Nachdem zunächst auf den Erlass einer Veränderungssperrensatzung verzichtet wurde, beschloss der Rat der Stadt Kamen am 12.11.2015 eine Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet zwischen dem Klöcknerbahnweg und dem Gewerbegebiet Gutenbergstraße im Osten, der Hochstraße (B 233) im Westen, der Heerener Straße (L 663) im Norden und dem Gewerbegebiet „Zollpost“ im Süden. Die Veränderungssperrensatzung vom 16.11.2015 wurde im Amtsblatt der Stadt Kamen Nr. 28/2015 unter dem 18.11.2015 gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

 

Das Bebauungsplanaufstellungsverfahren konnte zwischenzeitlich noch nicht durch Satzungsbeschluss beendet werden, so dass die Veränderungssperrensatzung um ein weiteres Jahr gem. § 17 Abs. 2 Satz 3 BauGB verlängert werden soll, damit weiterhin die Ziele der Planung im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht gefährdet und Konflikte im Plangebiet nicht verschärft werden. Die Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre bestehen somit fort, so dass das Sicherungsbedürfnis weiterhin besteht.

 


Anlagen:

 

-       Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die

Veränderungssperre für das Gebiet zwischen dem Klöcknerbahnweg und dem Gewerbegebiet Gutenberg-straße im Osten, der Hochstraße (B 233) im Westen, der Heerener Straße (L 663) im Norden und dem Gewerbegebiet „Zollpost“ im Süden vom 16.11.2015