Betreff
Bebauungsplan Nr. 03 Ka-Me 2. Änderung "Uhlandstraße/Lindenallee"
hier: Satzungsbeschluss
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung)
Vorlage
080/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung:

 

1.    über die im Rahmen der Beteiligung der Betroffenen vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge der Verwaltung;

 

2.    den Bebauungsplan Nr. 03 Ka-Me 2. Änderung "Uhlandstraße/Lindenallee"

gem. § 10 BauGB in der derzeit gültigen Fassung als Satzung.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind in dem beigefügten Lageplan dargestellt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Am 15.11.2011 hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Kamen die Spiel- und Bolzplatzana-

lyse, Stadtteilbezogene Fortschreibung Teil 1/2011, Kamen-Methler beraten und mehrheitlich

beschlossen. In Folge dessen werden insgesamt sieben nicht mehr benötigte Spielplatzflä-

chen im Stadtteil Kamen-Methler geschlossen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung vom 20.03.2012 die

Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 03 Ka-Me 2. Änderung "Uhlandstraße/Lindenallee" gemäß § 2 (1) i. V. m. § 13 BauGB beschlossen.

Die weiteren Verfahrensschritte wurden gemäß BauGB sowie BauNVO in den jeweils gültigen Fassungen durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) i.V.m. § 13 (2) BauGB fand im Zeitraum vom 08.06.2015 bis 10.07.2015.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 13 (2) und (3) BauGB fand parallel im Zeitraum vom 14.06.2017 - 14.07.2017 statt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs wurde am 02.06.2017 im Amtsblatt 15/2017 der Stadt Kamen ortsüblich bekannt gemacht.

 

Im Zuge der dargelegten Beteiligungsverfahren sind Anregungen vorgebracht worden. Öffentliche und private Belange müssen untereinander sowie gegeneinander gerecht abgewogen werden. Die Verwaltung hat die vorgebrachten Anregungen und Bedenken sachlich und fachlich bewertet und vorgeprüft. Die Prüfergebnisse sind der Beschlussvorlage zusammen mit einem Abwägungs- und Beschlussvorschlag beigefügt.

 

Der Änderungsbereich liegt vollständig im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 03 Ka-Me 2. Änderung "Uhlandstraße/Lindenallee" der Stadt Kamen vom 10.05.1966. Mit Rechtskraft der 2. Änderung werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes im Änderungsbereich aufgehoben.

Der Planungsraum liegt im Stadtteil Kamen Methler und befindet sich östlich der Lindenallee innerhalb des Wilhelm-Busch-Rings. Der Änderungsbereich besitzt eine Größe von ca. 1.300 m².

 

Im Regionalplan des Regierungsbezirkes Arnsberg, Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Die Ziele der Änderung des Bebauungsplanes entsprechen insofern den Zielen der Raumordnung.

 

Der Änderungsbereich des Bebauungsplans liegt außerhalb des Geltungsbereichs des

rechtskräftigen Landschaftsplan Nr. 4 Raum Kamen-Bönen des Kreises Unna. Es werden für

den Bereich des Plangebiets keine konkreten Festsetzungen getroffen.

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Kamen ist dieser Bereich als "Wohnbaufläche" dargestellt. Der Plan ist somit aus dem FNP abgeleitet.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:         Lageplan zum Bebauungsplan Nr. 03 Ka-Me 2. Änderung "Uhlandstraße/ Lindenallee"

Anlage 2:         Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH: Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan „Max-und-Moritz-Weg“ in Kamen-Methler.; Münster, 30.1.2013. Hier: 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 Ka-Me 2. Aänderung

Anlage 3:         Bebauungsplan Nr. 03 Ka-Me 2. Änderung "Uhlandstraße/Lindenallee" (Entwurf)

Anlage 4:         Begründung zum Bebauungsplan 03 Ka-Me 2. Änderung "Uhlandstraße/ Lindenallee" (Entwurf)

Anlage 5:         Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB einschließlich Abwägungsvorschlag

Anlage 6:         Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB einschließlich Abwägungsvorschlag