Betreff
Breitbandkonzept Kamener Schulen im Rahmen des NRW Förderprogramms „Gute Schule 2020“
Vorlage
078/2017
Art
Mitteilungsvorlage

Die NRW.BANK hat zum 01.01.2017 gemeinsam mit dem Land NRW ein neues Förderprogramm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ eingeführt. Damit wird den Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für die Sanierung, die Modernisierung und den Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt.

 

Nach dem Gesetz über die Leistung von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen) wird das Land für die bei der NRW.BANK aufgenommenen Kredite die Tilgung sowie ggf. anfallende Zinszahlungen der Kommunen für das Programm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ übernehmen.

 

Die NRW Bank hat eine Bündelung von Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Programm zusammengestellt.

Nr. 19 der FAQ-Liste bestimmt, dass die Kommune in einem Konzept systematisch darlegen muss, wie sie ihre Schulen technisch auf die Anforderungen der Digitalisierung vorbereitet und welche Investitionen und Anschaffungen dafür als erforderlich angesehen werden. Die entsprechende Vertretungskörperschaft ist über ein solches Konzept zu informieren. Das Konzept ist unabhängig davon erforderlich, welche Zwecke mit den Krediten finanziert werden.

 

Das beigefügte Konzept der Verwaltung wird hiermit zur Kenntnisnahme vorgelegt.