Betreff
Wahl eines ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedes in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW
Vorlage
073/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt bis zum Ende seiner Legislaturperiode folgende Mitglieder in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen:

 

 

ordentliches Mitglied:                                                  stellvertretendes Mitglied:

 

bisher:             Ina Scharrenbach                               Ralf Langner

 

neu:                 Ralf Langner                                       Dietmar Wünnemann


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen stellen die ordentlichen Mitglieder (Städte und Gemeinden) mit einer Einwohnerzahl bis zu 10.000 Einwohner drei Vertreter für die Mitgliederversammlung. Die Mitglieder sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu bestellen.

 

Frau Ina Scharrenbach war ordentliches Mitglied in der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen und hat ihr Ratsmandat zum 07.07.2017 niedergelegt. Mit ihrem Ausscheiden ist eine Nachbesetzung erforderlich. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

Die CDU-Fraktion hat als Nachfolger Ralf Langner vorgeschlagen. Ralf Langner war stellvertretendes Mitglied in der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes. Für die Stellvertretung hat die Fraktion Herrn Dietmar Wünnemann vorgeschlagen.